„Die heute vorgeschlagene Erhöhung der Zuwendungen ist ein wichtiges Zeichen für die Betroffenen. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist das jedoch ein zu kleiner Schritt. Angesichts der wachsenden Einnahmen des Freistaates halten wir eine deutlichere Erhöhung für angemessen“, so Hanka Kliese, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Inklusion am Dienstag. „Wir werden mit der CDU-Fraktion darüber sprechen, um im parlamentarischen Verfahren mehr für die Betroffenen zu erreichen. Schließlich wurden die Gelder im Wesentlichen seit 20 Jahren nicht erhöht.“
„Ende 2016 wurden mit einer Gesetzesänderung die Gelder für Blinde angehoben. Die anderen Nachteilsausgleiche – für schwerstbehinderte Kinder, Gehörlose, hochgradig Sehschwache – gingen aber leer aus. Das war ungerecht und das haben wir damals schon kritisiert. Daraufhin konnten wir uns mit dem Sozialministerium einigen, die anderen Nachteilausgleiche in diesem Jahr zu erhöhen. Besonders wertvoll finde ich, dass jetzt Taubblindheit als ein neuer Nachteilsausgleich mit aufgenommen werden soll.“
Hintergrund: Das Kabinett hat am Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zu Änderung des Sächsischen Landesblindengeldgesetzes zu Anhörung freigegeben, das auch die sogenannten Nachteilsausgleiche für schwerstbehinderte Kinder, Gehörlose, hochgradig Sehschwache regelt. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung folgender Nachteilsausgleiche vor: Für hochgradig Sehbehinderte von monatlich 52 Euro auf 62 Euro. Für Gehörlose von monatlich 103 Euro auf 115 Euro. Für schwerstbehinderte Kinder von monatlich 77 Euro auf 90 Euro. Erstmals sieht der Gesetzentwurf auch die Einführung eines monatlichen Erhöhungsbetrages von 147 Euro für blinde und gleichzeig gehörlose Menschen vor. (Quelle: Pressemitteilung des Sozialministerium)