Wohnhäuser sind keine Hotels!

27. Oktober 2023

Am Freitag hört der Aus­schuss für Regio­nal­ent­wick­lung im Säch­si­schen Landtag den von der Koali­tion ein­ge­brachten Gesetz­ent­wurf für ein Zweck­ent­frem­dungs­verbot von Wohn­raum an. Dazu erklärt unser wohnngs­po­li­ti­sche Spre­cher Albrecht Pallas: 

„Bezahl­barer Wohn­raum in den säch­si­schen Groß­städten ist Man­gel­ware. Daher müssen wir im Frei­staat alle Mög­lich­keiten aus­schöpfen, preis­güns­tigen Wohn­raum zu sichern oder wie­der­her­zu­stellen. Die Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum, vor allem durch tou­ris­ti­sche Ver­mark­tung, ist in Dresden und Leipzig weiter im Kommen. Daher brau­chen die Kom­munen eine geeig­nete Rechts­grund­lage, um dagegen mit eigenen Sat­zungen vor­zu­gehen.“

Von der Anhö­rung erhofft sich Albrecht Pallas gute Hin­weise für den Feinschliff und Anwend­bar­keit des Gesetzes, um den Kom­munen eine gute Grund­lage zu lie­fern, mit der sie später Woh­nungen auch wieder Wohn­zwe­cken zuführen können:

„Woh­nungen sind zum Wohnen da! Der Woh­nungs­markt ist ange­spannt. Gerade Fami­lien finden kaum noch bezahl­bare Woh­nungen. Da ist es ein Unding, dass manche Eigentümer:innen lieber mit dau­er­hafter Kurz­zeit­ver­mie­tung über Airbnb das schnelle Geld machen. Wohn­häuser sind keine Hotels! Dem können die Groß­städte bald einen Riegel vor­schieben. Gering­fü­gige Kurz­zeit­ver­mie­tungen sollen aber weiter mög­lich sein.”

„Unser Ziel ist es, dass Mieten auch für Nor­mal­ver­diener erschwing­lich bleiben! Mit dem Gesetz geben wir den Kom­munen, nach Miet­preis­bremse und der bes­seren För­de­rung des sozialen Woh­nungs­baus, einen dritten wich­tigen Bau­stein an die Hand”, so Pallas abschlie­ßend. 

Mit dem Gesetz können Städte und Gemeinden mit ange­spanntem Woh­nungs­markt in ihren Sat­zungen fest­schreiben, dass Miet­woh­nungen nicht als Feri­en­woh­nungen für Airbnb oder ähn­li­ches aus­ge­wiesen und genutzt werden dürfen und so dem regu­lären Woh­nungs­markt ent­zogen werden. Bestehende Feri­en­woh­nungen bleiben davon aus­ge­nommen.

 

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