Am Freitag hört der Ausschuss für Regionalentwicklung im Sächsischen Landtag den von der Koalition eingebrachten Gesetzentwurf für ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum an. Dazu erklärt unser wohnngspolitische Sprecher Albrecht Pallas:
„Bezahlbarer Wohnraum in den sächsischen Großstädten ist Mangelware. Daher müssen wir im Freistaat alle Möglichkeiten ausschöpfen, preisgünstigen Wohnraum zu sichern oder wiederherzustellen. Die Zweckentfremdung von Wohnraum, vor allem durch touristische Vermarktung, ist in Dresden und Leipzig weiter im Kommen. Daher brauchen die Kommunen eine geeignete Rechtsgrundlage, um dagegen mit eigenen Satzungen vorzugehen.“
Von der Anhörung erhofft sich Albrecht Pallas gute Hinweise für den Feinschliff und Anwendbarkeit des Gesetzes, um den Kommunen eine gute Grundlage zu liefern, mit der sie später Wohnungen auch wieder Wohnzwecken zuführen können:
„Wohnungen sind zum Wohnen da! Der Wohnungsmarkt ist angespannt. Gerade Familien finden kaum noch bezahlbare Wohnungen. Da ist es ein Unding, dass manche Eigentümer:innen lieber mit dauerhafter Kurzzeitvermietung über Airbnb das schnelle Geld machen. Wohnhäuser sind keine Hotels! Dem können die Großstädte bald einen Riegel vorschieben. Geringfügige Kurzzeitvermietungen sollen aber weiter möglich sein.”
„Unser Ziel ist es, dass Mieten auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben! Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen, nach Mietpreisbremse und der besseren Förderung des sozialen Wohnungsbaus, einen dritten wichtigen Baustein an die Hand”, so Pallas abschließend.
Mit dem Gesetz können Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in ihren Satzungen festschreiben, dass Mietwohnungen nicht als Ferienwohnungen für Airbnb oder ähnliches ausgewiesen und genutzt werden dürfen und so dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Bestehende Ferienwohnungen bleiben davon ausgenommen.
Mehr dazu: