Schon wieder eine Diätenerhöhung?
Das Thema ist unvermeidbar, ausblenden nicht möglich: Am Beginn jeder neuen Legislatur muss ein Parlament Regelungen zur Bezahlung seiner Abgeordneten treffen.
Auch in Sachsen ist es nun wieder so weit. Ein halbes Jahr nach der Landtagswahl legt die schwarz-grün-rote Koalition ihre Vorschläge zum Abgeordnetengesetz vor. Doch anders als es eingeübte Kommentare vermuten lassen, liegt der Schwerpunkt der Neuerungen nicht auf den Diäten der Abgeordneten: Es geht vor allem um Zeit, nicht um Geld.
Durchschnittlich ist ein Landtagsmitglied Ansprechpartner für über 30.000 Sächsinnen und Sachsen. Viele Menschen wenden sich beispielsweise an uns, um Hilfe zu erhalten. Oft stellen wir bei solchen Fällen fest, dass die Verwaltung ohne Augenmaß entschieden hat. Dann klemmen wir uns dahinter, organisieren Gespräche, schreiben Briefe und schaffen so am Ende eine gute Lösung. All das aber kostet viel Zeit und eine Menge Sachverstand, um den Ministerien Paroli zu bieten.
Deshalb wächst vor allem das Budget für die Beschäftigung von Mitarbeitern. Jedem Mitglied des Landtages sollen künftig Mittel für 2,5 statt bisher 1,5 Stellen für Beschäftigte zur Verfügung stehen. Außerdem sollen die Mittel für die Landtagsfraktionen erhöht werden.
Seit der letzten Anpassung vor über zehn Jahren gibt es viele neue Herausforderungen: Komplexere Gesetzgebungsverfahren, erhöhte IT-Anforderungen, mehr Notwendigkeit für Expertise und regelmäßige Koalitionen. Die Neuregelungen sollen sicherstellen, dass die Fraktionen im parlamentarischen Prozess handlungsfähig bleiben und eine wirksame Regierungskontrolle ausüben.
Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion
Sabine Friedel
Bei den Diäten der Abgeordneten ändert sich vor allem eines: Bisher war es für langjährige Parlamentarier möglich, ohne Abschläge schon mit 63 Jahren in Pension zu gehen. Das schaffen wir ab. Die Entschädigung selbst wird an der Besoldungstabelle orientiert. Sie entspricht der Eingruppierung von Richter*innen am Landgericht (R2 Stufe 6) und beträgt künftig 6.150,30 EUR. Das entspricht ungefähr auch dem Gehalt eines frisch eingestellten Schulleiters am Gymnasium oder eines langjährigen Schulleiters einer Oberschule. Insgesamt sind mehr als 4.500 Personalstellen im sächsischen Haushalt so oder höher dotiert.
Die geplanten Änderungen im Überblick – Stand März 2020 – (PDF)
Update 18. September 2020:
Gerade wird wieder viel über die Diätenerhöhung gesprochen und geschrieben. Grund ist, dass die Beratung über das im März eingebrachte Abgeordnetengesetz nun ansteht.
Um auf die aktuelle Situation zu reagieren, hat sich die Koalition verständigt, den ursprünglichen Entwurf abzuändern. In der Folge kommt die Angleichung ans Richtergehalt später und der Anstieg der Mitarbeiter*innen-Budgets wird halbiert. Insgesamt werden so pro Jahr 3,5 Millionen Euro weniger ausgegeben, als noch im März geplant. Die neuen Regelungen und den Vergleich zum status quo findet ihr hier:
Angepasste Änderungen im Überblick – Stand 18. September 2020 (PDF)
Aktuelles
Ausblick
Montag, 2.3.2020
10 Uhr 2. Sitzung – Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Tagesordnung)
10 Uhr 2. Sitzung – Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus (Tagesordnung)
Dienstag, 3.3.2020
10.30 Uhr Kabinettssitzung
10 Uhr 2. Sitzung – Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Tagesordnung)
11 Uhr Petitionsausschuss (Tagesordnung)
Mittwoch, 4.3.2020
10 Uhr 2. Sitzung – Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung (Tagesordnung)
2. Sitzung – Haushalts- und Finanzausschuss (Tagesordnung)
Donnerstag, 5.3.2020
10 Uhr 2. Sitzung – Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Tagesordnung)
10 Uhr 2. Sitzung – Ausschuss für Inneres und Sport (Tagesordnung)
Freitag, 6.3.1.2020
10 Uhr 2. Sitzung – Ausschuss für Schule und Bildung (Tagesordnung)
10 Uhr 2. Sitzung – Ausschuss für Regionalentwicklung (Tagesordnung)