Panter: Schutzschirm für die Kommunen wichtig für Zusammenhalt in unserem Land

5. Mai 2020

Dirk Panter, Vor­sit­zender der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag und Spre­cher für Haus­halts­po­litik, am Dienstag zum Ret­tungs­schirm für Sach­sens Kom­munen:

„Die Eini­gung über einen Schutz­schirm für unsere Kom­munen gibt in der Krise ein Stück Sicher­heit und damit eine Per­spek­tive für die Kom­munen. Das ist wichtig, denn die Kom­munen sind die Basis unseres Gemein­we­sens. Die Eini­gung ist damit ein wich­tiger Schritt auch für den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt in unserem Land“, so Dirk Panter. „Der Landtag wird jetzt zügig über den Schutz­schirm befinden, damit der Ver­ein­ba­rung auch Taten folgen können. Wir lassen die Kom­munen nicht im Regen stehen.“

„Klar ist aber auch: Die Eini­gung zwi­schen Frei­staat und Kom­munen kann nur über die erste Zeit helfen. Mit­tel­fristig wird uns die Pan­demie in Land und Bund vor große finanz­po­li­ti­sche Her­aus­for­de­rungen stellen.  Unsere Leit­planken sind dabei klar: Wir wollen die Daseins­vor­sorge und das Gemein­wohl stärken. Wir wollen die soziale Sicher­heit für die Men­schen erhöhen und soziale Ungleich­heit abbauen. Und wir wollen die Ein­rich­tungen des Gesund­heits­sys­tems, der Betreuung von Kin­dern, älteren Men­schen und Hil­fe­be­dürf­tigen stärken. Hierfür braucht der Staat und brau­chen die Kom­munen ver­läss­liche Finanz­mittel. Wir bleiben dabei: Ein starker Sozi­al­staat braucht eine soli­da­ri­sche Finan­zie­rung. Starke Schul­tern können und müssen mehr tragen als schwache. Des­halb setzen wir uns weiter für einen Corona-Soli ein.“

Medi­en­in­for­ma­tion der Staats­re­gie­rung:

https://​www​.medi​en​ser​vice​.sachsen​.de/​m​e​d​i​e​n​/​n​e​w​s​/​2​3​6​541

Die Säch­si­sche Staats­re­gie­rung und die kom­mu­nalen Spit­zen­ver­bände haben einen Schutz­schirm für Kom­mu­nal­fi­nanzen ver­ein­bart. Damit soll den durch die Corona-Krise zu erwar­tenden Ein­brü­chen der Steu­er­ein­nahmen und den zusätz­li­chen Aus­gaben auf kom­mu­naler Ebene begegnet werden. »Natür­lich unter­stützen wir die Kom­munen in diesen schweren Zeiten. Uns ist bewusst, dass wir die mit der Corona-Pan­demie ver­bun­denen Her­aus­for­de­rungen nur gemeinsam bewäl­tigen können«, sagte Sach­sens Finanz­mi­nister Hartmut Vor­jo­hann. Wichtig sei es, Steu­er­aus­fälle zu mil­dern und kom­mu­nale Inves­ti­tionen, auch im Sinne der Unter­stüt­zung der regio­nalen Wirt­schaft, fort­zu­führen.

Die kom­mu­nalen Spit­zen­ver­bände und das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­rium der Finanzen gehen nach einer ersten, vor­läu­figen Schät­zung für das Jahr 2020 von Steu­er­min­der­ein­nahmen in Höhen von rund einer Mil­li­arde Euro aus.

Zum Aus­gleich dieser erwar­teten Steu­er­min­der­ein­nahmen werden die Mittel im Kom­mu­nalen Finanz­aus­gleichs­ge­setz um 452,5 Mil­lionen Euro aus dem »Corona-Bewäl­ti­gungs­fonds« auf­ge­stockt. In einer ersten Tranche sollen 226,2 Mil­lionen Euro im Juli 2020 an die Städte und Gemeinden fließen.

Nach der Steu­er­schät­zung im Oktober dieses Jahres folgt im November die zweite Tranche in Höhe von bis zu 181 Mil­lionen Euro. Wei­tere zehn Pro­zent der Mittel (45,25 Mil­lionen Euro) sollen im Jahr 2021 zur Ver­fü­gung stehen.

Die Städte und Gemeinden lösen zudem ihrer­seits die soge­nannte Vor­sor­ge­rück­lage im Umfang von 95 Mil­lionen Euro auf, um Steu­er­min­der­ein­nahmen aus­zu­glei­chen.

Für pan­de­mie­be­dingte zusätz­liche Aus­gaben werden dar­über hinaus 147,5 Mil­lionen Euro als Zuschuss gewährt. Ver­teilt werden die Mittel nach dem Ein­woh­ner­maß­stab des Säch­si­schen Finanz­aus­gleichs­ge­setzes 2020.

Hinzu kommt der Aus­gleich für nicht erho­bene Eltern­bei­träge für Kin­der­be­treuung von bis zu rund 60 Mil­lionen Euro.

Ins­ge­samt stehen damit rund 750 Mil­lionen Euro zur Bewäl­ti­gung der Corona-Krise zur Ver­fü­gung.

»Mit diesem Gesamt­paket leistet der Frei­staat einen umfas­senden Bei­trag zur Sta­bi­li­sie­rung der Gemeinden. Mit der gemein­samen Bewäl­ti­gung der aktu­ellen Her­aus­for­de­rungen bekennen wir uns ganz klar zu dem Prinzip einer fairen und ver­läss­li­chen Part­ner­schaft und Las­ten­tei­lung zwi­schen Frei­staat und Kom­munen. Aber auch der Frei­staat selbst ist mit großen Ein­nah­me­aus­fällen kon­fron­tiert, die ebenso wie die Hilfen für die Kom­munen über neue Schulden finan­ziert werden müssen«, betonte Vor­jo­hann.

Der Prä­si­dent des Säch­si­schen Land­kreis­tages, Frank Vogel, ergänzte: »Mit der erzielten Ver­ein­ba­rung zur Sta­bi­li­sie­rung der kom­mu­nalen Finanzen hat sich einmal mehr gezeigt, dass die in Sachsen bewährte Part­ner­schaft zwi­schen Land und Kom­munen auch in Kri­sen­zeiten Bestand hat. Trotz des guten Ergeb­nisses werden wir uns in Zukunft einiges nicht mehr leisten können. Daher müssen sich Land und Kom­munen fortan auf das beschränken, was wirk­lich zählt und was unser Land in Zukunft wieder vor­an­bringt. Aus meiner Sicht sind das vor allem Inves­ti­tionen in Kitas und Schulen, in unsere Straßen und in die Digi­ta­li­sie­rung.«

»Die Folgen der Corona-Pan­demie können nur im engen Schul­ter­schluss zwi­schen Land und Kom­munen bewäl­tigt werden«, so Bert Wend­sche, Prä­si­dent des Säch­si­schen Städte- und Gemein­de­tages. »Der Schutz­schirm trägt seinen Teil dazu bei, die dra­ma­ti­schen Ein­nah­me­aus­fälle und Mehr­aus­gaben dieses Jahres zu kom­pen­sieren und wei­terhin Inves­ti­tionen zu ermög­li­chen. Zugleich müssen wir unsere Pla­nungen darauf aus­richten, dass der kon­junk­tu­relle Erho­lungs­pro­zess länger andauern wird. Der Schutz­schirm gibt den Städten und Gemeinden ein Zeit­fenster für die not­wen­digen stra­te­gi­schen Wei­chen­stel­lungen.«

Die erfor­der­li­chen gesetz­ge­be­ri­schen Ände­rungen für die ver­ein­barten Maß­nahmen sollen noch vor der par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pause vom Säch­si­schen Landtag beschlossen werden. Die dafür not­wen­digen Vor­schläge für eine Geset­zes­in­itia­tive werden jetzt erar­beitet. Mög­lich wird dieses umfas­sende Ret­tungs­paket durch den Corona-Bewäl­ti­gungs­fonds. Hierfür hatte die Säch­si­sche Staats­re­gie­rung einen Nach­trags­haus­halt auf den Weg gebracht, der vom Säch­si­schen Landtag bestä­tigt wurde. Dieser sieht neben Zuwei­sungen aus dem Lan­des­haus­halt vor allem die Auf­nahme von Kre­diten in Höhe von bis zu sechs Mil­li­arden Euro vor.