+++ Echte Deckelung der Eigenanteile fehlt +++ Nachhaltige Finanzierung durch eine Pflegebürgerversicherung +++ Schuldenbremse lockern +++
Simone Lang, pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Dienstag zur Kritik der Diakonie Sachsen an der im Juni 2021 beschlossenen Pflegereform (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz):
„Die beschlossenen Reformschritte in der Pflegeversicherung können nur ein erster Schritt gewesen sein, denn grundlegende Änderungen stehen nach wie vor aus. In einer Phase des Lebens, in denen Menschen auf eine fürsorgliche Pflege durch andere angewiesen sind, brauchen sie umfängliche Unterstützung durch die Gesellschaft. Hier sehen wir als SPD-Fraktion nach wie vor Baustellen“, so die Pflegeexpertin der Fraktion und gelernte Krankenschwester Simone Lang.
„Deshalb setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass die von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Eigenanteile fest begrenzt werden. Alle darüber hinaus gehenden pflegebedingten Kosten sollten von der Pflegeversicherung übernommen werden. Zudem brauchen wir eine Anhebung und Dynamisierung aller Leistungsbeträge, um die Unterfinanzierung der Pflege zu beenden. Denn bisher steigen die Pflegesätze nicht entsprechend der Kostenentwicklung an. Änderungen sind auch bei der medizinischen Behandlungspflege notwendig, die aktuell im Bereich der stationären Pflege durch die Pflegeversicherung und damit faktisch von den Pflegebedürftigen bezahlt wird. Dabei sind medizinische Leistungen Aufgabe der Krankenversicherung.“
„Auch im Bereich der besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sehen wir als SPD-Fraktion weiteren Handlungsbedarf auf Seiten der kommenden Bundesregierung. Darüber hinaus wünsche ich mir, dass die Entbürokratisierung weiter vorangetrieben wird. Denn nach wie vor verwenden Pflegekräfte viel kostbare Zeit zum Ausfüllen von Formularen, die ihnen bei der Versorgung der Pflegebedürftigen fehlt.“
„Jede Stellschraube, die im Pflegebereich angefasst wird, verursacht jedoch Kosten, die solidarisch über eine Pflegebürgerversicherung finanziert werden müssen. Die private und soziale Pflegeversicherung decken bereits heute die gleichen Leistungen ab. Allerdings entstehen den privaten Versicherern deutlich geringere Kosten pro Versichertem, da sie in der Regel Menschen mit höherem Einkommen und geringerem Risiko der Pflegebedürftigkeit versichern. So können sie hohe Rücklagen anhäufen, die der Solidargemeinschaft zur Sicherung einer würdevollen Pflege fehlen. Das können wir uns in Zukunft nicht mehr leisten“, so Lang.
„Auf Landesebene konnten wir in den letzten Haushaltsverhandlungen wichtige Weichen für eine bessere Pflege der Sächsinnen und Sachsen durchsetzen. So stehen in den Jahren 2021/2022 über 3 Mio. Euro zur Verfügung, um u.a. Empfehlungen der Enquete-Kommission Pflege umzusetzen. Die Stärkung von pflegenden Angehörigen ist hierbei ein wichtiger Baustein, denn nach wie vor wird die Mehrheit der Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause versorgt. Mit einem Landesförderprogramm zur ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘ in Höhe von 1,25 Mio. Euro unterstützen wir die Bemühungen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und ausgebildete Pflegekräfte für diesen Beruf zurück zu gewinnen“, so Lang.
„Nachhaltige Verbesserungen sind dringend notwendig. Im Freistaat wird die Zahl der Pflegebedürftigen Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2030 um 20,4 Prozent steigen. In neun Jahren werden sich voraussichtlich 246.516 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Frage stellen, wie sie die Versorgung im Alter finanziell stemmen sollen und ob es genug Pflegekräfte gibt. Hierfür brauchen wir auch auf Landesebene finanziellen Handlungsspielraum, der durch die aktuelle Tilgungsverpflichtung für den Corona-Bewältigungsfonds innerhalb von acht Jahren gefährdet wird. Notwendige Zukunftsinvestitionen im Bereich der Pflege sind nicht möglich, wenn wir als Freistaat jährlich rund 1 Milliarde Euro Schulden tilgen müssen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Lang abschließend.