Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Sachsen zum neuen Beratungsangebot für angehende Beamt:innen

7. November 2023

Die Ver­brau­cher­zen­trale Sachsen baut ihr Bera­tungs­an­gebot aus und bietet nun Bera­tungen für ange­hende Beamt:innen zur pri­vaten und gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung an. Dazu gab es in Plauen ges­tern eine Pres­se­kon­fe­renz. Unser Spre­cher für Inneres und Kom­mu­nales, Albrecht Pallas war auch vor Ort. Zur Ein­füh­rung der „pau­schalen Bei­hilfe“ für zukünf­tige Beamt:innen in Sachsen erklärte er:

 

„Schon in den Koali­ti­ons­ver­hand­lungen zwi­schen CDU, Bündnis90/​Die Grünen und der SPD konnten wir den Satz in den Koali­ti­ons­ver­trag bringen: „Beamte des Frei­staates Sachsen erhalten die Mög­lich­keit, sich ohne Nach­teile gesetz­lich kran­ken­zu­ver­si­chern“. Es brauchte noch etwas Ringen um die Details und so wurde die pau­schale Bei­hilfe – am besten bekannt als „Ham­burger Modell“ – mit dem 4. Dienst­rechts­än­de­rungs­ge­setz nun end­lich auch in Sachsen Rea­lität. Andere Bun­des­länder waren da deut­lich schneller. Ab dem 1. Januar 2024 können alle neu ein­ge­stellten Beamt:innen wählen, ob sie sich privat oder gesetz­lich kran­ken­ver­si­chern möchten. Wer die gesetz­liche Ver­si­che­rung wählt, erhält vom Frei­staat einen pau­schalen Zuschuss und muss so künftig nicht mehr die Summe aus Arbeit­nehmer- und Arbeit­ge­ber­an­teil alleine tragen.”

 

„Einen Wehr­muts­tropfen gibt es dabei jedoch: Wer bereits ver­be­amtet und pri­vat­ver­si­chert ist, wird auch nach dem Beschluss nicht in die gesetz­liche Ver­si­che­rung wech­seln können. Dem stehen bun­des­ge­setz­liche Rege­lungen ent­gegen. Allen künf­tigen Beamt:innen steht der Weg jedoch offen, und auch all denen, die bereits zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Rege­lung gesetz­lich ver­si­chert waren. Sie pro­fi­tieren ab dem 1. Januar 2024 von der neuen Rege­lung.”

 

„Dass wir diese Neu­re­ge­lung durch­setzen konnten, ist ein großer Erfolg. Zahl­lose Anfragen und Gespräche zu dem Thema in den ver­gan­genen Jahren haben gezeigt, für wie vielen Men­schen die bis­he­rige, starre Rege­lung ernste Nach­teile gebracht hat. Umso erfreu­li­cher ist es, dass wir dies mit der Ein­füh­rung der pau­schalen Bei­hilfe aus­glei­chen können. Mit ihr erhöhen wir nicht nur die Wahl­frei­heit bei säch­si­schen Beamt:innen und machen den Öffent­li­chen Dienst attrak­tiver. Wir stärken damit auch die soli­da­ri­sche Kran­ken­ver­si­che­rung. Wir betrachten die Pau­schale Bei­hilfe als einen Schritt in Rich­tung einer Bürger:innenversicherung, bei der alle Ein­kom­mens­gruppen ein­be­zogen werden sollen.”

Mehr zum Thema:

Hintergrund

Wer neu ins Beam­ten­ver­hältnis kommt, kann wählen*:

  • indi­vi­du­elle Bei­hilfe und pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung wie bisher oder
  • pau­schale Bei­hilfe für die Hälfte des Bei­trages zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung

*Details zur Wahl­frei­heit bei der Kran­ken­ver­si­che­rung: 

  • neue Beamt:innen sowie bisher frei­willig gesetz­lich Ver­si­cherte können künftig alter­nativ zur bis­he­rigen indi­vi­du­ellen Bei­hilfe eine pau­schale Bei­hilfe zu den Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trägen wählen
  • pau­schale Bei­hilfe beträgt die Hälfte des Bei­trages zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung
  • Ent­schei­dung für die Pau­schale ist frei­willig und unwiderruflich/​neben der Pau­schale besteht kein Anspruch auf indi­vi­du­elle Bei­hilfen