Pallas: Wir schaffen rechtliche Grundlagen für gelingende Integration und Teilhabe – verlässlich für Menschen und Kommunen

2. Mai 2024

Im Säch­si­schen Landtag wurde das „Gesetz zur För­de­rung der Inte­gra­tion und Teil­habe von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund im Frei­staat Sachsen” beschlossen. Dazu erklärt Albrecht Pallas, Spre­cher für Inte­gra­tion der SPD-Land­tags­frak­tion:

“Wir wollen Men­schen, die zu uns gekommen sind, hier schnell und best­mög­lich inte­grieren. Denn wir sind Ein­wan­de­rungs­land. Mit dem Inte­gra­tions- und Teil­ha­be­ge­setz fes­tigen wir die Inte­gra­tion von Men­schen mit Migra­ti­ons­ge­schichte und ihre Teil­habe an unserer Gesell­schaft in Sachsen und den säch­si­schen Kom­munen. Das Gesetz schafft dafür die Rechts­grund­lage. Die seit 2015 mühsam auf­ge­baute Inte­gra­ti­ons­struktur in Sachsen kriegt damit einen klaren Rahmen. Die Zustän­dig­keiten zwi­schen Land und Kom­munen und die Finan­zie­rung dieser wich­tigen Auf­gabe werden dau­er­haft geklärt. Das ist auch nötig, denn Inte­gra­tion gehört zu einer  Ein­wan­de­rungs­ge­sell­schaft und wird weiter an Bedeu­tung gewinnen.

Kon­kret werden mit dem Gesetz Maß­nahmen zur Stär­kung der beruf­li­chen Inte­gra­tion, des Sprach­er­werbs und zur Unter­stüt­zung der gesell­schaft­li­chen Inte­gra­tion sowie der För­de­rung kom­mu­naler Inte­gra­ti­ons­ar­beit gestärkt und abge­si­chert.

Außerdem wird die migra­ti­ons­po­li­ti­sche Kom­pe­tenz und Reprä­sen­tanz von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund in den Behörden gestärkt, ein Lan­des­beirat für Inte­gra­tion und Teil­habe und ein Säch­si­scher Inte­gra­tions- und Teil­ha­be­be­richt ein­ge­führt sowie die Posi­tion des Säch­si­schen Aus­län­der­be­auf­tragten zum Säch­si­schen Inte­gra­ti­ons­be­auf­tragten wei­ter­ent­wi­ckelt. Alles mit dem Ziel, Inte­gra­tion und Teil­habe als wich­tige Zukunfts­auf­gabe unserer Ein­wan­de­rungs­ge­sell­schaft zu stärken.”