„Mit der zeitweisen Wiedereinführung des Wachpolizeidienstes sorgen wir dafür, dass unsere Landespolizei in absehbarer Zeit entlastet wird“, erklärte Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, am Freitag zur öffentlichen Anhörung des entsprechenden Gesetzentwurfes von SPD und CDU. „Wir handeln damit in einer akuten Phase. Da die Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten nun einmal zweieinhalb Jahre dauert, schaffen wir mit der Wachpolizei vorübergehend Abhilfe. Das ist wichtig für die Sicherheit in unserem Land und das Sicherheitsgefühl der Sachsen.“
„Einen ‚Markt‘ arbeitssuchender Polizisten gibt es bundesweit nicht, wir können auch nirgendwo Beamtinnen und Beamte abwerben, um unsere akuten Probleme zu lösen”, so Pallas weiter. „Angesichts der zunehmenden Belastungen, der dünnen Personaldecke und des hohen Krankenstandes wollen wir jetzt schnell handeln. Das ist auch nötig. Denn eine Reaktivierung pensionierter Beamter oder das freiwillige Herausschieben der Pensionierung ist richtig, wird aber nicht ausreichen. Wir müssen an verschiedenen Stellen ansetzen.“
„Unabhängig von der Wiedereinführung der Wachpolizei wird der Stellenabbau bei der Polizei gerade evaluiert, um den genauen Personalbedarf zu ermitteln. Denn wir brauchen endlich eine verlässliche und aufgabengerechte langfristige Personalpolitik. Wir erwarten die Ergebnisse der Fachkommission Polizei noch in diesem Monat. Als SPD-Fraktion unterstützen wir Innenminister Ulbig bei seinem Vorschlag, den Stellenabbau zu stoppen. Denn für uns ist jetzt schon klar: Wir müssen absehbar deutlich mehr Polizistinnen und Polizisten einstellen und ausbilden.“
Hintergrund: Die 550 Angehörigen der Wachpolizei sollen die Polizeivollzugsbeamten beim Objektschutz und in der Personenbewachung unterstützen. Dabei haben die Wachpolizistinnen und Wachpolizisten keine eigenständige Festnahmebefugnis. Die gestaffelte dreimonatige Ausbildung soll Anfang 2016 beginnen. Die Einrichtung der Wachpolizei ist bis Ende 2020 befristet. Damit die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine langfristige Perspektive haben, sollen sie nach einer zweijährigen Dienstzeit mit einer verkürzten Ausbildung in die Landespolizei wechseln können. Der Gesetzentwurf soll noch im November vom Landtag beschlossen werden.