Homann: Mit dem Mopedführerschein ab 15 stärken wir die Jugend in Sachsen

25. Februar 2020

Heute hat das säch­si­sche Kabi­nett beschlossen, den Moped­füh­rer­schein mit 15 dau­er­haft zu ver­an­kern. Dazu sagt Hen­ning Homann, der stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende und Spre­cher für Ver­kehrs­po­litik sowie Jugend der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag:

Homann: Wir stärken die Jugend in Sachsen

„Mit der heute im Kabi­nett beschlos­senen Ent­schei­dung, stärkt die Lan­des­re­gie­rung dau­er­haft alle 15-jäh­rigen Jugend­li­chen in Sachsen. Beson­ders junge Men­schen in den länd­li­chen Gebieten unseres Bun­des­landes pro­fi­tieren davon. Damit schenken wir den jungen Men­schen unser Ver­trauen. Wir wollen, dass sie selbst­be­stimmt leben können“, so Homann am Dienstag in Dresden.

Das Modell­pro­jekt habe ganz klar gezeigt, dass Jugend­liche, die bereits mit 15 Jahren den Moped­füh­rer­schein machen, weniger Unfälle ver­ur­sa­chen.

„Auch künftig können junge Sachsen soziale Kon­takte in weiter ent­fernten Orten gut pflegen und ihre Schule oder Prak­ti­kums­plätze schneller errei­chen. Schon früh­zeitig sam­meln sie wert­volle Erfah­rungen im Stra­ßen­ver­kehr, die ihnen auch später Sicher­heit geben und helfen werden, den regu­lären Pkw-Füh­rer­schein gut zu schaffen.“

Hin­ter­grund:

Die säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung hatte beschlossen, den Moped­füh­rer­schein mit 15 als Modell­pro­jekt zu ermög­li­chen – so wie es auch schon vor der Wende mög­lich war. Seit sieben Jahren läuft das Pro­jekt mit großem Zulauf und Erfolg. Ende April endet die Modell­phase. Die heute im Kabi­nett beschlos­senen Lan­des­ver­ord­nung tritt zum 1. Mai 2020 in Kraft. Damit wird die Absen­kung des Min­dest­al­ters ohne Unter­bre­chung und dau­er­haft wei­ter­ge­führt. Mit einer in Sachsen erwor­benen AM15-Fahr­erlaubnis können die Jugend­li­chen in allen Bun­des­län­dern unter­wegs sein, die eben­falls das Min­dest­alter auf 15 Jahre abge­senkt haben. Dar­unter sind als erstes Bun­des­land aktuell Nord­rhein-West­falen und bald auch Rhein­land-Pfalz sowie die anderen ost­deut­schen Flä­chen­länder Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Bran­den­burg, Sachsen-Anhalt und Thü­ringen. Im Ver­gleich zu Jugend­li­chen, die ihre Fahr­erlaubnis mit 16 Jahren erworben haben, ver­ur­sa­chen die 15-jäh­rigen weniger Ver­kehrs­un­fälle und sind an weniger Unfällen betei­ligt.