Ab dem 14. Dezember 2020 wird es in Sachsen einen harten Lockdown geben. Das hat die Regierung am Freitag beschlossen. Die neuen Maßnahmen sind einschneidend, aber eben auch notwendig. Sachsens Infektionszahlen sind bundesweit die höchsten.
Viele Krankenhäuser sind an ihren Kapazitätsgrenzen, manche schon darüber hinaus. Die dringlichen Appelle der Krankenhäuser zu einem verantwortungsvollen Miteinander und zur Einhaltung der AHA-Regeln verdeutlichen die Dramatik der Situation.
Ein Abflachen der Infektionswelle ist nicht in Sicht. Doch das brauchen wir: Für alle, die medizinische Hilfe leisten und die sie brauchen. Genauso aber für alle, die darauf angewiesen sind, dass ein solcher Lockdown schnell wieder endet – Eltern, Kinder, Unternehmen, Beschäftigte, Selbständige und Kulturschaffende.
Leider haben die bisherigen Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt. Die Kritik, dass zu wenig Vorsorge getroffen wurde, ist nicht vom Tisch zu wischen. Jetzt, angesichts der inzwischen bedrohlichen Situation, hilft aber nur noch die Notbremse. In großer Sorge bitten wir alle, die Lage ernst zu nehmen.
Mehr denn je trägt Jede und Jeder von uns Verantwortung, für sich selbst, genauso sehr aber auch für alle Mitmenschen.
Wir wissen, dass sich die große Mehrheit der Sächsinnen und Sachsen an die Regeln hält und die Maßnahmen unterstützt. Doch es gibt leider viel zu viele, die sich selbst einfachen solidarischen Maßnahmen, wie dem Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, verweigern. Die Konsequenzen dieses Verhaltens müssen wir jetzt alle tragen.
Keine Frage: Das Missachten der Regeln muss schärfer sanktioniert werden. Doch gleichzeitig geben wir die Hoffnung nicht auf, dass sich Vernunft und Solidarität durchsetzen, wenn sie konsequent von vielen vorgelebt werden. Danke von Herzen deshalb an alle, die das tun.
Die neue Corona-Schutzverordnung wurde am Freitag beschlossen. Am Donnerstag befassten sich die zuständigen Landtagsausschüsse damit.
Dieses Verfahren ist wichtig, um zum einen eine gewisse Vorlaufzeit zu ermöglichen und zum anderen, um die Vorschläge und Einwände von Abgeordneten, Verbänden, Organisationen und Kommunen zu berücksichtigen.
U.a. gelten ab Montag, 14. Dezember 2020 bis mindestens 10. Januar 2021 folgende Regeln:
Kontaktbeschränkungen auf maximal 5 Personen aus maximal 2 Hausständen.
Ausnahme 23.12. 12 Uhr bis 27.12. 12 Uhr: insgesamt maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis
Schließung des Einzelhandels (außer Waren des täglichen Bedarfs)
Regeln im Detail
Schließen müssen Einkaufszentren, Einzelhandel sowie Ladengeschäfte mit Ausnahme zulässiger Telefon- und Online-Angebote ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung. Erlaubt ist unter anderem die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung:
Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende und ‑vermarktende Baumschulen sowie Gartenbaubetriebe und Floristen.
Die Kundenbeschränkungen pro Quadratmeter in Geschäften gelten weiterhin. Die zulässige Höchstzahl an Kunden, die gleichzeitig anwesend sein dürfen, ist im Eingangsbereich bekannt zu geben.
Schließung der Schulen und Übergang in die häusliche Lernzeit. Schließung von Kitas und Horten. Eine Notbetreuung wird ermöglicht.
Regeln im Detail
Die neue Corona-Schutz-Verordnung sieht auch vor, dass Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis einschließlich 8. Januar 2021 geschlossen bleiben. In der Woche vor und nach den Weihnachtsferien (14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021) befinden sich die Schüler in häuslicher Lernzeit. Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben.
Für Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten. Diese wird in den Grund- und Förderschulen für ihre Schüler und in Horten im Zeitraum 14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021 während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten gestattet.
Auch an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist für dort betreute Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 sowie in sonstigen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung während der üblichen Öffnungszeiten eine Notbetreuung möglich.
Eine Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) in einem systemrelevanten Beruf tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Für bestimmte Berufsgruppen genügt es, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten beruflich tätig ist und an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Eine Notbetreuung ist auch möglich, wenn das Jugendamt eine drohende Kindeswohlgefährdung feststellt.
Liste der berechtigten Berufsgruppen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020–12-11-Anlage1‑2.pdf
Ausgangsbeschränkungen im gesamten Freistaat, mit Ausnahme triftiger Gründe.
Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr (außer Heiligabend und Silvesternacht)
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Pflicht zur Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen sich begegnen
Wir wissen, dass der Lockdown viele Menschen vor große Herausforderungen stellen wird. Die SPD-Fraktion setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass Unternehmen, Kommunen und Eltern die notwendige Unterstützung bekommen. Eine Übersicht zu den Möglichkeiten wird es unter www.coronavirus.sachsen.de geben.
Alle Informationen zur Verordnung und die amtlichen Bekanntmachung gibt es unter corona.sachsen.de
Wir möchten abschließend noch einmal an alle appellieren, die Pandemie ernst zu nehmen und die Maßnahmen einzuhalten. Die Lage ist dramatisch. Wir werden die Situation nur gemeinsam bewältigen können. Es braucht jetzt mehr denn je Zusammenhalt.