Lockdown ab 14.12.

12. Dezember 2020

Ab dem 14. Dezember 2020 wird es in Sachsen einen harten Lock­down geben. Das hat die Regie­rung am Freitag beschlossen. Die neuen Maß­nahmen sind ein­schnei­dend, aber eben auch not­wendig. Sach­sens Infek­ti­ons­zahlen sind bun­des­weit die höchsten.

Viele Kran­ken­häuser sind an ihren Kapa­zi­täts­grenzen, manche schon dar­über hinaus. Die dring­li­chen Appelle der Kran­ken­häuser zu einem ver­ant­wor­tungs­vollen Mit­ein­ander und zur Ein­hal­tung der AHA-Regeln ver­deut­li­chen die Dra­matik der Situa­tion.

Ein Abfla­chen der Infek­ti­ons­welle ist nicht in Sicht. Doch das brau­chen wir: Für alle, die medi­zi­ni­sche Hilfe leisten und die sie brau­chen. Genauso aber für alle, die darauf ange­wiesen sind, dass ein sol­cher Lock­down schnell wieder endet – Eltern, Kinder, Unter­nehmen, Beschäf­tigte, Selb­stän­dige und Kul­tur­schaf­fende.

Leider haben die bis­he­rigen Maß­nahmen nicht zum Erfolg geführt. Die Kritik, dass zu wenig Vor­sorge getroffen wurde, ist nicht vom Tisch zu wischen. Jetzt, ange­sichts der inzwi­schen bedroh­li­chen Situa­tion, hilft aber nur noch die Not­bremse. In großer Sorge bitten wir alle, die Lage ernst zu nehmen.

Mehr denn je trägt Jede und Jeder von uns Ver­ant­wor­tung, für sich selbst, genauso sehr aber auch für alle Mit­men­schen.

Wir wissen, dass sich die große Mehr­heit der Säch­sinnen und Sachsen an die Regeln hält und die Maß­nahmen unter­stützt. Doch es gibt leider viel zu viele, die sich selbst ein­fa­chen soli­da­ri­schen Maß­nahmen, wie dem Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, ver­wei­gern. Die Kon­se­quenzen dieses Ver­hal­tens müssen wir jetzt alle tragen.

Keine Frage: Das Miss­achten der Regeln muss schärfer sank­tio­niert werden. Doch gleich­zeitig geben wir die Hoff­nung nicht auf, dass sich Ver­nunft und Soli­da­rität durch­setzen, wenn sie kon­se­quent von vielen vor­ge­lebt werden. Danke von Herzen des­halb an alle, die das tun.

Die neue Corona-Schutz­ver­ord­nung wurde am Freitag beschlossen. Am Don­nerstag befassten sich die zustän­digen Land­tags­aus­schüsse damit. 

Dieses Ver­fahren ist wichtig, um zum einen eine gewisse Vor­lauf­zeit zu ermög­li­chen und zum anderen, um die Vor­schläge und Ein­wände von Abge­ord­neten, Ver­bänden, Orga­ni­sa­tionen und Kom­munen zu berück­sich­tigen.

 

U.a. gelten ab Montag, 14. Dezember 2020 bis mindestens 10. Januar 2021 folgende Regeln:

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Kon­takt­be­schrän­kungen auf maximal 5 Per­sonen aus maximal 2 Haus­ständen.

Aus­nahme 23.12. 12 Uhr bis 27.12. 12 Uhr: ins­ge­samt maximal zehn Per­sonen aus dem engsten Fami­lien- und Freun­des­kreis 

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Schlie­ßung des Ein­zel­han­dels (außer Waren des täg­li­chen Bedarfs)

Regeln im Detail

Schließen müssen Ein­kaufs­zen­tren, Ein­zel­handel sowie Laden­ge­schäfte mit Aus­nahme zuläs­siger Telefon- und Online-Ange­bote aus­schließ­lich zum Ver­sand oder zur Lie­fe­rung. Erlaubt ist unter anderem die Öff­nung von fol­genden Geschäften und Märkten des täg­li­chen Bedarfs sowie der Grund­ver­sor­gung:

Lebens­mit­tel­handel, Tier­be­darf, Geträn­ke­märkte, Abhol- und Lie­fer­dienste, Apo­theken, Dro­ge­rien, Sani­täts­häuser, Optiker, Hör­akus­tiker, Spar­kassen und Banken, Post­stellen, Rei­ni­gungen, Fri­seure, Wasch­sa­lons und Laden­ge­schäfte des Zei­tungs­ver­kaufs, Ver­kauf von Weih­nachts­bäumen, Tank­stellen, Wert­stoff­höfe, Kfz- und Fahr­rad­werk­stätten sowie ein­schlä­gige Ersatz­teil­ver­kaufs­stellen, selbst­pro­du­zie­rende und ‑ver­mark­tende Baum­schulen sowie Gar­ten­bau­be­triebe und Flo­risten. 

Die Kun­den­be­schrän­kungen pro Qua­drat­meter in Geschäften gelten wei­terhin. Die zuläs­sige Höchst­zahl an Kunden, die gleich­zeitig anwe­send sein dürfen, ist im Ein­gangs­be­reich bekannt zu geben. 

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Schlie­ßung der Schulen und Über­gang in die häus­liche Lern­zeit. Schlie­ßung von Kitas und Horten. Eine Not­be­treuung wird ermög­licht.

Regeln im Detail

Die neue Corona-Schutz-Ver­ord­nung sieht auch vor, dass Schulen, Schul­in­ter­nate und Ein­rich­tungen der Kin­der­ta­ges­be­treuung bis ein­schließ­lich 8. Januar 2021 geschlossen bleiben. In der Woche vor und nach den Weih­nachts­fe­rien (14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021) befinden sich die Schüler in häus­li­cher Lern­zeit. Die Schul­be­suchs­pflicht wird für diese Zeit auf­ge­hoben.

Für Schüler der Pri­mar­stufe (Grund­schule und För­der­schule Klas­sen­stufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hort­kinder wird eine Not­be­treuung ange­boten. Diese wird in den Grund- und För­der­schulen für ihre Schüler und in Horten im Zeit­raum 14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021 wäh­rend der übli­chen Unter­richts- und Hort­zeiten gestattet.

Auch an För­der­schulen mit dem För­der­schwer­punkt geis­tige Ent­wick­lung ist für dort betreute Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 sowie in sons­tigen Ein­rich­tungen der Kin­der­ta­ges­be­treuung wäh­rend der übli­chen Öff­nungs­zeiten eine Not­be­treuung mög­lich.

Eine Not­be­treuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn beide Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tigten (oder der allei­nige Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tigte) in einem sys­tem­re­le­vanten Beruf tätig und auf­grund dienst­li­cher oder betrieb­li­cher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehin­dert sind. Für bestimmte Berufs­gruppen genügt es, wenn nur einer der Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tigten beruf­lich tätig ist und an einer Betreuung des Kindes gehin­dert ist. Eine Not­be­treuung ist auch mög­lich, wenn das Jugendamt eine dro­hende Kin­des­wohl­ge­fähr­dung fest­stellt.

Liste der berech­tigten Berufs­gruppen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020–12-11-Anlage1‑2.pdf

 

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Aus­gangs­be­schrän­kungen im gesamten Frei­staat, mit Aus­nahme trif­tiger Gründe.

Aus­gangs­sperre von 22 bis 6 Uhr (außer Hei­lig­abend und Sil­ves­ter­nacht)

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Alko­hol­verbot in der Öffent­lich­keit

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Pflicht zur Mund-Nasen­be­de­ckung im öffent­li­chen Raum an Orten, an denen Men­schen sich begegnen

Wir wissen, dass der Lock­down viele Men­schen vor große Her­aus­for­de­rungen stellen wird. Die SPD-Frak­tion setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass betrof­fene Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer, dass Unter­nehmen, Kom­munen und Eltern die not­wen­dige Unter­stüt­zung bekommen. Eine Über­sicht zu den Mög­lich­keiten wird es unter www​.coro​na​virus​.sachsen​.de geben.

Alle Infor­ma­tionen zur Ver­ord­nung und die amt­li­chen Bekannt­ma­chung gibt es unter corona​.sachsen​.de

Wir möchten abschlie­ßend noch einmal an alle appel­lieren, die Pan­demie ernst zu nehmen und die Maß­nahmen ein­zu­halten. Die Lage ist dra­ma­tisch. Wir werden die Situa­tion nur gemeinsam bewäl­tigen können. Es braucht jetzt mehr denn je Zusam­men­halt.