213 Millionen Euro für Lehrergewinnung und Qualifizierung von Seiteneinsteigern

26. Oktober 2016

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM LEHRERPAKET
SCHULBRIEF ZUM LEHRERPAKET
SCHULBRIEF (Schuljahreswechsel 2016/17)
UNSERE POSITIONEN GEGEN LEHRERMANGEL (MAI 2016)

Diese Dia­show benö­tigt Java­Script.

Infor­ma­tion der Staats­re­gie­rung zum Leh­rer­paket

Die Staats­re­gie­rung hat ein Maß­nah­men­paket zur Leh­rer­ver­sor­gung ver­ab­schiedet.

Ziel ist es, den Leh­rer­be­darf an Sach­sens Schulen besser abzu­si­chern und die Attrak­ti­vität des Leh­rer­be­rufs zu erhöhen.

Dabei werden unter anderem höhere Ein­stiegs­ge­hälter an der Ober­schule und finan­zi­elle Anreize für Lehrer in Man­gel­re­gionen und Man­gel­fä­chern ein­ge­führt. Um ältere Lehrer länger im Schul­dienst zu halten, gibt es zudem die Mög­lich­keit, mehr Geld zu ver­dienen und weniger Stunden zu unter­richten.
Das Maß­nah­men­paket sieht auch die Qua­li­fi­zie­rung von Sei­ten­ein­stei­gern und deren bes­sere Bezah­lung vor.

Die beschlos­senen Ände­rungen treten ab 1. Januar 2017 in Kraft. Die Kosten für das Maß­nah­men­paket belaufen sich für die nächsten beiden Jahre 2017 und 2018 auf rund 213 Mil­lionen Euro.

Minis­ter­prä­si­dent Sta­nislaw Til­lich: „Ich freue mich, dass wir mit unserer Politik einen der wich­tigsten Berufe unserer Gesell­schaft in Sachsen deut­lich attrak­tiver machen. Das Maß­nah­men­paket zur Leh­rer­ver­sor­gung sichert den hohen Stan­dard des säch­si­schen Bil­dungs­sys­tems. Wir wür­digen die Leis­tungen der Leh­rer­rinnen und Lehrer und sichern auch zukünftig ab, dass unsere Kinder bes­tens in unseren Schulen aus­ge­bildet werden.“

Martin Dulig, stell­ver­tre­tender Minis­ter­prä­si­dent: „Wir haben unter Beweis gestellt, dass wir wich­tige Zukunfts­fragen lösen. Mit dem Maß­nah­men­paket zur Leh­rer­ver­sor­gung stellen wir die Wei­chen für eine gesi­cherte Aus­bil­dung unserer Kinder. Künftig bezahlen wir unsere Lehrer besser. Wir bilden Sei­ten­ein­steiger richtig aus – das von Anfang an. Statt Lehrer zu Mehr­ar­beit zu ver­pflichten, geben wir Ihnen Anreize, dies frei­willig zu tun.”

„Im bun­des­weiten Wett­be­werb um Lehrer sat­telt Sachsen jetzt auf“, so Kul­tus­mi­nis­terin Brun­hild Kurth zum Regie­rungs­be­schluss. Sie ergänzte: „Mit den Maß­nahmen ver­folgen wir gleich meh­rere Ziele. Wir wollen mehr Lehrer für die Ein­stel­lung in den säch­si­schen Schul­dienst gewinnen und binden. Gleich­zeitig wollen wir die Leis­tungen der in Sachsen seit Jahren tätigen Leh­re­rinnen und Lehrer finan­ziell aner­kennen und sie ent­lasten.“

Wis­sen­schafts­mi­nis­terin Dr. Eva-Maria Stange zum Leh­rer­paket:

„Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden. Mit dem finan­ziell unter­setzten Sei­ten­ein­stei­ger­pro­gramm können die Hoch­schulen in den nächsten fünf Jahren ihrer Ver­ant­wor­tung für eine solide wis­sen­schaft­liche Qua­li­fi­ka­tion der soge­nannten Sei­ten­ein­steiger ohne päd­ago­gi­sche Aus­bil­dung gerecht werden. Wir for­dern von den Hoch­schulen zudem bereits seit län­gerem Maß­nahmen zur Erhö­hung des Stu­di­en­erfolges, damit mög­lichst keine Lehr­amts­stu­die­renden ihr Stu­dium ohne Abschluss beenden. Es gibt bereits spe­zi­elle auf das Lehramt abge­stimmte Pro­gramme, die erste Früchte tragen. Wir haben zudem die Erhö­hung der Imma­tri­ku­la­ti­ons­zahlen beim Lehramt vor­ge­zogen und schon mit dem gerade begon­nenen Win­ter­se­mester auf etwa 2000 erhöht. Die beschlos­sene Ver­bes­se­rung der Ver­dienst­mög­lich­keiten wird dafür sorgen, dass nicht mehr so viele Lehr­amts­ab­sol­venten in anderen Bun­des­län­dern einen Berufs­ein­stieg suchen son­dern an Sach­sens Schulen beschäf­tigt werden können.”

Die wich­tigsten Maß­nahmen zusam­men­ge­fasst:

I. Gewinnen und Binden von Lehr­kräften

Hoch­schul­zu­las­sung
Die Hoch­schul­zu­las­sungs­ver­ord­nung soll fort­ent­wi­ckelt werden. Ziel ist es, den Zugang zum Lehr­amts­stu­dium ins­be­son­dere für Abitu­ri­enten aus Sachsen zu ver­bes­sern. Damit soll zum Bei­spiel ein Frei­wil­liges Soziales Jahr Päd­agogik bei der Zulas­sungs­ent­schei­dung stärker berück­sich­tigt werden.

Höhere Bezah­lung der Lehramtsanwärter/​Studienreferendare
Ab 1. Januar 2017 sollen Lehr­amts­an­wärter ein Gehalts­zu­schlag von 390 Euro pro Monat bekommen. Vor­aus­set­zung ist, dass sich die Refe­ren­dare ver­pflichten, nach erfolg­rei­chem Abschluss ihres Vor­be­rei­tungs­dienstes für vier Jahre als Leh­re­rinnen und Lehrer in Sachsen tätig zu sein.

Mehr Geld für Lehrer an Ober­schulen und För­der­schulen
Ober­schul­lehrer sollen ab dem 1. Januar 2017 von Beginn ihrer Tätig­keit an in der Ent­gelt­gruppe 13 TV‑L (Tarif­ver­trag für den Öffent­li­chen Dienst der Länder) ein­grup­piert werden. Die bis­he­rige vier­jäh­rige War­te­zeit fällt weg.

Mit der Ein­kom­mens­ver­bes­se­rung ver­bes­sert sich auch die Bezah­lung von Sei­ten­ein­stei­gern. Gerade für Sei­ten­ein­steiger mit einer Hoch­schul­aus­bil­dung in einem Gebiet, aus dem ein Schul­fach abge­leitet werden kann, ver­bes­sert sich damit die Bezah­lung deut­lich. Sei­ten­ein­steiger als künf­tige Lehr­kräfte in MINT-Fächern können so leichter gewonnen werden.

Auch den voll­aus­ge­bil­deten Lehr­kräften mit Abschluss nach dem Recht der DDR an Ober­schulen (Diplom­lehrer mit Lehr­be­fä­hi­gung für zwei Fächer) sollen diese Ver­bes­se­rungen zugu­te­kommen.

Die glei­chen Ver­bes­se­rungen wie bei den Ober­schul­leh­rern werden ab 1. Januar 2017 auch für För­der­schul­lehrer geschaffen. Im Ergebnis erhalten künftig alle Lehrer mit Lehr­äm­tern der Sekun­dar­stufe an öffent­li­chen Schulen in Sachsen die E 13.

Zulagen, um junge Lehrer zu gewinnen
Um im Wett­be­werb mit anderen Bun­des­län­dern um junge Lehrer bestehen zu können, kann eine Zulage in Höhe der Dif­fe­renz von bis zu zwei Stufen des TVL gewährt werden. Auch voll­aus­ge­bil­deten Lehr­kräften aus dem Schul­dienst eines anderen Bun­des­landes können bei einem Wechsel nach Sachsen ab dem 1. Januar 2017 Zulagen in dieser Höhe erhalten.

Qua­li­fi­zie­rungs­pro­gramm für Sei­ten­ein­steiger
Trotz der jetzt beschlos­senen Ein­kom­mens­ver­bes­se­rungen wird der Frei­staat ange­sichts der realen Bewer­ber­si­tua­tion und des Leh­rer­man­gels auch in anderen Bun­des­län­dern in den nächsten Jahren nicht ohne Sei­ten­ein­steiger aus­kommen.

Daher sollen Sei­ten­ein­steiger zukünftig besser auf ihre Tätig­keit an der Schule vor­be­reiten. Zur Qua­li­fi­zie­rung dieser künf­tigen Lehrer wird ein auf min­des­tens fünf Jahre aus­ge­legtes Qua­li­fi­zie­rungs­pro­gramm auf­ge­legt.

Künftig werden Sei­ten­ein­steiger ein­ge­stellt und durch­laufen zunächst eine drei­mo­na­tige Ein­stiegs­fort­bil­dung. In dieser Phase ver­mit­teln erfah­rene Lehr­kräfte und Men­toren schulart- und fach­über­grei­fende Inhalte sowie Kennt­nisse und Fer­tig­keiten zu wesent­li­chen Abläufen des Schul­all­tages und der Unter­richts­ge­stal­tung. Nach Abschluss dieser Aus­bil­dungs­phase sollten die neuen Kol­le­ginnen und Kol­legen ein erstes solides Rüst­zeug für ihre Tätig­keit als Lehrer haben. Die drei­mo­na­tige Ein­stiegs­fort­bil­dung endet mit einer Bewäh­rungs­fest­stel­lung.

In mög­lichst unmit­tel­barem Anschluss werden die Sei­ten­ein­steiger berufs­be­glei­tend an einer Uni­ver­sität weiter qua­li­fi­ziert. Wobei die Qua­li­fi­zie­rungs­an­ge­bote indi­vi­duell und auf­bauend zum vor­han­denen Hoch­schul­ab­schluss gestaltet werden.

Mehr Leh­rer­stellen
Das Qua­li­fi­zie­rungs­pro­gramm für Sei­ten­ein­steiger macht es not­wendig auch die Zahl der Leh­rer­stellen zu erhöhen. Denn die Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung und die fach­liche Beglei­tung von Sei­ten­ein­stei­gern an den Schulen erfolgt durch erfah­rene Leh­re­rinnen und Lehrer. Es gibt aber auch einen wei­teren Grund für mehr Leh­rer­stellen. Das Kabi­nett hat sich darauf ver­stän­digt, das Regel­stun­denmaß von Grund­schul­leh­rern wird von 28 Wochen­stunden auf 27 zu senken. Dadurch steigt der Leh­rer­be­darf. Damit dieses nicht zu Lasten der Unter­richts­ver­sor­gung geht, werden die Leh­rer­stellen um ins­ge­samt 722 Stellen für die nächsten beiden Haus­halts­jahre erhöht.

Mehr Bewerber- und Ser­vice­ori­en­tie­rung in der Schul­ver­wal­tung

Das Staats­mi­nis­te­rium für Kultus wird das Ein­stel­lungs­ver­fahren für Lehrer trans­pa­renter und bewer­be­r­ori­en­tierter aus­ge­stalten. Dazu werden die kon­kreten Bedarfe der ein­zelnen Schul­stand­orte ver­öf­fent­licht. Bewer­bungen können nicht nur schul­art­spe­zi­fisch, son­dern auch schul­stand­ort­be­zogen zuge­lassen werden. Damit werden schul­scharfe Bewer­bungen und schul­scharfe Ein­stel­lungen ermög­licht.

II. Aner­kennen

Ein-Fach-Diplom­lehrer
Diplom­lehrer mit einem Fach, die die Aus­bil­dung in einem zweiten Fach nach­ge­holt haben, wird bei nach­ge­wie­sener erfolg­rei­cher fünf­jäh­riger Unter­richts­tä­tig­keit in diesem zweiten Fach eine Lehr­be­fä­hi­gung zuer­kannt. Damit sind diese Lehrer einem Diplom­lehrer mit zwei Fächern der ent­spre­chenden Schulart gleich­ge­stellt.

Auch für Ein-Fach-Diplom­lehrer, die die Aus­bil­dung in dem zweiten Fach nicht nach­ge­holt haben, aber lang­jährig ein wei­teres Fach unter­richten, wird ein Ver­fahren zur finan­zi­ellen Gleich­stel­lung zeitnah auf den Weg gebracht.

Beför­de­rungs­ämter für Fach­be­rater
Fach­be­rater an Ober­schulen und För­der­schulen werden ab 1. Januar 2017 finan­ziell besser gestellt. Sie werden in die Gehalts­gruppe E 14 ein­grup­piert und damit in glei­cher Weise für ihre anspruchs­volle Tätig­keit bezahlt wie Fach­be­rater an Gym­na­sien und Berufs­schulen.

Eine ver­gleich­bare Rege­lung wird auch für die Grund­schulen geschaffen. Fach­be­rater an Grund­schulen erhalten ab dem 1. Januar 2017 eine Ver­gü­tung nach E 13.

Binden von älteren Lehr­kräften
Das Maß­nah­men­paket soll zugleich ältere Lehr­kräfte moti­vieren, nicht vor­zeitig in Rente zu gehen. Der­zeit gehen neun von zehn Leh­rern vor Errei­chen der Regel­al­ters­grenze in Rente gehen. Die Rente mit 63 Jahren hat diesen Trend beschleu­nigt.

Vor diesem Hin­ter­grund wird in der ent­schei­denden Phase um das 63. Lebens­jahr einen mög­lichst großer Anreiz gesetzt, um diese Lehr­kräfte zum Ver­bleib im Schul­dienst zu bewegen.

Für Beschäf­tigte, die bis ein­schließ­lich 31. Juli 2017 ihr 55. Lebens­jahr voll­endet haben, wird zusätz­lich zur bisher bestehenden Rege­lung mit der Voll­endung des 63. Lebens­jahres eine dritte Anrech­nungs­stunde gewährt. Bei Leh­re­rinnen und Lehrer, die ab dem 1. August 2017 das 55. Lebens­jahr voll­enden, ermä­ßigt sich das Regel­stun­denmaß zu Beginn des Schul­halb­jahres,
– in dem sie das 58. Lebens­jahr voll­endet haben, um eine Wochen­stunde,
– in dem sie das 60. Lebens­jahr voll­endet haben, um zwei Wochen­stunden,
– in dem sie das 61. Lebens­jahr voll­endet haben, um drei Wochen­stunden.

Außerdem kann Leh­re­rinnen und Lehrer ab dem 63. Lebens­jahr ein höheres Ent­gelt gewährt werden. Dies ent­spricht einem Zuschlag von bis zu 780 Euro brutto.

In der Kom­bi­na­tion beider Maß­nahmen soll es gelingen, die Quote der vor­zei­tigen Ren­ten­ein­tritte von Leh­rern abzu­senken.

Stär­kere Aner­ken­nung von Mehr­ar­beit
Lehrer können künftig frei­willig ihren Beschäf­ti­gungs­um­fang über ihr Stun­den­de­putat erhöhen, wenn dies aus dienst­li­chen Gründen erfor­der­lich ist. Diese Mehr­ar­beit wird finan­ziell voll aus­ge­gli­chen. Das gilt auch künftig für Ver­tre­tungs­stunden, die ab der ersten Stunde bezahlt werden.

Zudem sollen für Lehr­kräfte an all­ge­mein­bil­denden und berufs­bil­denden Schulen die Vor­aus­set­zungen zur Ein­rich­tung frei­wil­liger Arbeits­zeit­konten geschaffen werden. Für die Umset­zung wird eine inter­mi­nis­te­ri­elle Arbeits­gruppe ein­ge­richtet.

III. Unter­stützen

Arbeits­er­leich­te­rungen für Lehr­kräfte
Zur Redu­zie­rung von Belas­tungen für die Lehr­kräfte und Schul­lei­tungen trifft das SMK bis zum Schul­jah­res­ende 2016/2017 geeig­nete Maß­nahmen. Die Schul­ord­nungen sowie ein­ge­führte Instru­mente zur Doku­men­ta­tion und Qua­li­täts­si­che­rung werden in ihrer Wir­kung kri­tisch hin­ter­fragt. Auf­wand und Nutzen werden neu abge­wogen. Maß­nahmen werden gemeinsam mit Fach­be­ra­tern erar­beitet.

Schul­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Rah­men­be­din­gungen

Die Schul­lei­tungs­ämter werden mit Blick auf eine pass­fä­hige Ämter­struktur ange­passt. Dies erfolgt bei Ober­schulen und För­der­schulen vor dem Hin­ter­grund der Hebung der Ein­gangs­ämter. Außerdem sollen Schul­lei­tungs­ämter künftig ohne Schü­ler­zahlen in den Besol­dungs­gruppen aus­ge­bracht werden. Für die Zuord­nung sollen künftig auch wei­tere Kri­te­rien fest­ge­legt werden. Solche Kri­te­rien können ins­be­son­dere die Anzahl der an einem Schul­standort inklusiv zu unter­rich­tenden Schüler sowie der Schüler mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund sein.

Das Kul­tus­mi­nis­te­rium erprobt ab dem Schul­jahr 2017/2018 zwei Jahre den Ein­satz von Schul­ver­wal­tungs­as­sis­tenten an den öffent­li­chen Schulen. Zu diesem Zweck werden pro Land­kreis bzw. Kreis­freier Stadt drei Schul­ver­wal­tungs­as­sis­tenten befristet ein­ge­stellt und mit admi­nis­tra­tiven Auf­gaben betraut. Tätig­keiten, die zum Auf­ga­ben­be­reich des kom­mu­nalen Schul­trä­gers werden nicht wahr­ge­nommen. Mit diesem Modell­pro­jekt soll eine Ent­las­tung der Schul­lei­tungen in allen Schul­arten von admi­nis­tra­tiven Tätig­keiten im Frei­staat Sachsen erprobt werden.

Down­load als sls PDF