Pallas stellt Kleine Anfrage zu Polizeieinsatz

21. September 2020

Thema: Polizei

Albrecht Pallas, Spre­cher für Innen­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, hat zum gest­rigen Demons­tra­ti­ons­ge­schehen und dem zug­hö­rigen Poli­zei­ein­satz in Dresden eine Kleine Anfrage an die Staats­re­gie­rung gerichtet (Druck­sache 7/3921). Er nimmt darin Bezug auf die Videos des Vor­falls und die Dis­kre­panz zur offi­zi­ellen Dar­stel­lung durch die Polizei.

Pallas mahnt dabei zur Beson­nen­heit: „Mir ist es wichtig, den Vor­fall auf­zu­klären. Bei even­tu­ellem Fehl­ver­halten müssen die erfor­der­li­chen Kon­se­quenzen gezogen werden. Es ist bei sol­chen Ereig­nissen nicht hilf­reich, wenn Poli­tiker vor­schnell und reflex­artig Beamte ein­seitig in Schutz nehmen – genauso wie es nicht richtig ist, pau­schal zu ver­ur­teilen.“

Der Text der Anfrage des Abge­ord­neten Albrecht Pallas (SPD-Frak­tion):

Vor­be­mer­kung:

Am 20.09.2020 kam es wäh­rend der Demons­tra­tion „Evacuate them all” in Dresden zu einem Vor­fall bei dem ein Poli­zist gegen­über Demons­tranten den Satz äußerte „Schubs mich und du fängst dir eine Kugel” und seine Hand an seine Waffe legte. Laut Erklä­rung der Poli­zei­di­rek­tion Dresden war der Poli­zist gerade dabei Beweis­mittel zu sichern. Meh­rere Videos des Vor­falls kur­sieren inzwi­schen in den sozialen Medien, die einen anderen Ablauf nahe­legen.

Fragen an die Staats­re­gie­rung:

 

  1. Warum teilt die Poli­zei­di­rek­tion Dresden in der Medi­en­in­for­ma­tion mit, dass der Poli­zist Beweis­mittel sichert, wäh­rend aus den Videos nichts der­glei­chen her­vor­geht? Welche Infor­ma­tionen, außer den Aus­sagen des Poli­zisten, liegen der Polizei für den Beweis dieser Angabe vor?
  2. Die Aus­sage des Poli­zisten und das Ver­halten des Poli­zisten könnten ver­schie­dene Straf­tat­be­stände erfüllen. Inwie­fern werden dazu Ermitt­lungen auf­ge­nommen und bleibt die Poli­zei­di­rek­tion bei ihrem Stand­punkt, dass es keine dis­zi­pli­na­ri­schen Ermitt­lungen geben wird?
  3. Aus einem Video wird deut­lich, dass der Poli­zist nicht nur die Hand an den Holster gelegt, son­dern dass er das Holster geöffnet und die Waffe gegriffen hatte.

Wie bewertet das SMI dieses Ver­halten? Wie ordnet sich das in die Poli­zei­dienst­vor­schriften zum Umgang mit Schuss­waffen vor einer Men­schen­menge bzw. einer Demons­tra­tion ein?

  1. Wie erfolgt die Ein­satz­nach­be­rei­tung und Aus­wer­tung dieses Vor­falls durch die Poli­zei­di­rek­tion Dresden und wann ist mit Ergeb­nissen zu rechnen?