Zur Novellierung der Sächsischen Justizvollzugsgesetze erklärt Juliane Pfeil, Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Auch der Strafvollzug ist einem gesellschaftlichen Wandel unterworfen und sollte auf der Höhe der Zeit sein. Daher ist es nur folgerichtig, dass hier die Möglichkeiten der neuen Kommunikation genutzt werden dürfen. Der Erhalt von E‑Mails und die Nutzung von Videotelefonie passen sich nicht nur der modernen Kommunikation an, sondern sie helfen auch, das Dilemma langer Wege aufzulösen.“
„Damit stärkt diese Novellierung Familien, Mütter und vor allem ihre Kinder ganz besonders. Denn jedes Kind hat das Recht auf einen regelmäßigen und persönlichen Kontakt mit den Eltern. Für Kinder bedeutet ein inhaftiertes Elternteil immer eine Zwangstrennung. Eine Situation, die für das Kind verbunden ist mit Scham, Tabus und Trennungsschmerz. Daher ist ein sorgsamer, zuverlässiger und altersgerechter Umgang, immer unter Berücksichtigung des Kindeswohles, für die Eltern-Kind-Beziehung besonders wichtig.“