SPD macht Integration möglich und erleichtert Zugang zum Arbeitsmarkt

4. Februar 2016

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+++Teilhabe durch Arbeit ist wesentlich für Integration +++ Vorrangprüfung sollte ausgesetzt werden +++

Antrag „Inte­gra­tion för­dern durch Teil­habe am Arbeits­markt“ (Druck­sache 6/3475) im Landtag beschlossen.

Hen­ning Homann, Spre­cher für Arbeits­markt­po­litik:

„Die SPD erleich­tert die Zugänge zum Arbeits­markt und geht die Inte­gra­ti­ons­auf­gaben ent­schieden an. Wir setzen dabei auf das Prinzip ‚För­dern und For­dern‘. Sprach­kurse ohne anschlie­ßende Arbeit funk­tio­nieren nicht. Genauso wenig wie Arbeit ohne aus­rei­chend Sprach­kurse. Es gibt nicht ‚ein biss­chen inte­griert‘. Es gibt nur ‚nicht inte­griert‘ oder ‚inte­griert‘.

Die SPD ist Inte­gra­ti­ons­partei. Wir wissen: Inte­gra­tion braucht neben ent­schie­denem Han­deln auch Geduld. Die haben wir, denn wir wollen Inte­gra­tion richtig machen.
Die Vor­aus­set­zungen dafür sind gut: Viele junge Men­schen kommen zu uns. Über die Hälfte ist 25 Jahre oder jünger. Nicht wenige Geflüch­tete kommen bereits mit Qua­li­fi­ka­tionen nach Sachsen. Unsere Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer begrüßen diese Men­schen mit offenen Armen und sind bereit, sie zu beschäf­tigen. Diese Chancen müssen wir nutzen.“

Juliane Pfeil, Spre­cherin für Inte­gra­ti­ons­po­litik:

„Die Teil­habe durch Arbeit leistet einen wesent­li­chen Bei­trag zur Inte­gra­tion. Wirt­schaft­liche Unab­hän­gig­keit, Aner­ken­nung für die eigene Arbeit und der Kon­takt zu den Kol­le­ginnen und Kol­legen machen Migran­tinnen und Migranten zum Teil der Gesell­schaft. Damit steigt nicht nur die Wahr­schein­lich­keit, sich in dieser, für sie neuen Gesell­schaft zurecht­zu­finden, es steigt auch die gegen­sei­tige Akzep­tanz.

Dazu gestalten wir die Rah­men­be­din­gungen: Sprache, Auf­ent­halts­dauer und Aner­ken­nung der Qua­li­fi­ka­tionen müssen klar und ver­läss­lich gere­gelt werden. Dass die Berufs­aus­bil­dung als aus­drück­li­cher Dul­dungs­grund ins Auf­ent­halts­ge­setz auf­ge­nommen wurde, bringt Ver­läss­lich­keit. Jetzt sollte die Vor­rang­prü­fung für min­des­tens zwei Jahre aus­ge­setzt werden.“