Innenausschuss bringt 3. Kommunalrechtsnovelle auf den Weg

27. Januar 2022

Im Innen­aus­schuss des Säch­si­schen Land­tags wurde heute über die 3. Kom­mu­nal­rechts­no­velle beraten und ent­schieden. Das Gesetz soll im Februar im Säch­si­schen Landtag beschlossen und dann schnellst­mög­lich ver­kündet werden.

Kom­mu­nal­rechts­no­velle?

Das Kom­mu­nal­recht – also die gesetz­li­chen Grund­lagen für die wich­tige Arbeit in Städten, Gemeinden und Land­kreisen – wird regel­mäßig auf aktu­elle Ent­wick­lungen sowie Bedürf­nisse über­prüft und an neue Bedin­gungen und Her­aus­for­de­rungen vor Ort ange­passt. Unser grund­le­gendes Ziel ist dabei das kom­mu­nale Dreieck aus Bürgermeister:in/Landrät:in, Gemeinderat/​Kreistag und Bevöl­ke­rung zu stärken.

 

Berück­sich­ti­gung finden bei der aktu­ellen Novelle vor allem:

  1. Die Pan­de­mie­si­tua­tion, die auch Aus­wir­kungen auf die poli­ti­sche Arbeit in den Kom­munen hat.
  2. Die Erkennt­nisse rund um die letzten Kom­mu­nal­wahlen 2019.
  3. Die aktu­ellen Berichte aus der kom­mu­nalen Praxis.

 

Mit Blick auf die anhal­tende Pan­de­mie­si­tua­tion im Frei­staat und die anste­henden Bürgermeister:innen- und Landrät:innen-Wahlen im Früh­jahr 2022 braucht es drin­gend Rechts­si­cher­heit im Bereich der vir­tu­ellen Rats­sit­zungen und der optio­nalen Haupt­amt­lich­keit für kom­mu­nale Wahlbeamt:innen.

 

 

Der Fokus liegt bei der Novelle auf, der:

a) Siche­rung der Hand­lungs­fä­hig­keit der Kom­munen in der Pan­de­mie­si­tua­tion, z.B. vir­tu­elle Rats­sit­zungen und Fort­ent­wick­lung des kom­mu­nalen Wirt­schaf­tens

b) Stär­kung der Mit­be­stim­mung vor Ort durch die Absen­kung von Quoren und dem ver­ein­fachten Zugang zu kom­mu­nal­po­li­ti­schen Infor­ma­tionen
c) Stär­kung der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Frak­ti­ons­ar­beit, ins­be­son­dere durch die Nach­schär­fung im Bereich der Frak­ti­ons­bil­dung und ‑aus­stat­tung sowie der Kon­troll­mög­lich­keit gegen­über der Ver­wal­tung

d) Auf­wer­tung der ehren­amt­li­chen Bürgermeister:innen-Tätigkeit zur Haupt­amt­lich­keit und Aner­ken­nung der ehren­amt­li­chen Arbeit durch Ein­füh­rung eines Ehren­solds

e) Ermög­li­chung von einem wei­teren Bei­geord­neten für die ein­woh­ner­stärksten Groß­städte und Land­kreise

f) Stär­kung kom­mu­naler Selbst­ver­wal­tung durch die Über­tra­gung der Aus­schuss­ver­tre­tungs­re­ge­lungen

g) Schaf­fung einer Rechts­grund­lage für Mit­tei­lungen aus nicht-öffent­li­chen Sit­zungen

 

Ände­rungs­an­trag der Koali­tion:

Eine Kern­her­aus­for­de­rung bei der Novelle war, vir­tu­elle Rats­sit­zungen und Live-Strea­ming rechts­si­cher aus­zu­ge­stalten und die Kom­munen bei den Ände­rungen wei­test­ge­hend mit­zu­nehmen. Die Rück­mel­dungen aus der kom­mu­nalen Praxis zur Novelle waren auch der Grund, warum wir jetzt durch einen Ände­rungs­an­trag nach­ge­schärft haben. Zugleich wurden im Rahmen einer Anhö­rung im Innen­aus­schuss wei­terer Ände­rungs­be­darf sei­tens der kom­mu­nalen Ebene offen­kundig. 

 

Uns war und ist es als Frak­tion beson­ders wichtig: Die kom­mu­nale Familie und die häufig ehren­amt­liche Demo­kra­tie­ar­beit vor Ort zu stärken. Es ging uns bei der Novelle daher ins­be­son­dere darum, die Hand­lungs­fä­hig­keit der Kom­munen in der Pan­demie zu erhalten, die Gre­mien- und Frak­ti­ons­ar­beit zu stärken und den Weg dafür zu bereiten, die kom­mu­nalen Ent­schei­dungen trans­pa­renter zu machen. 

 

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Albrecht Pallas, Innenpolitischer Sprecher

Durch den heute beschlos­senen umfas­senden Ände­rungs­an­trag der Koali­ti­ons­frak­tionen haben wir die Grund­lage dafür gelegt, dass die Dritte Kom­mu­nal­rechts­no­velle im Febru­ar­plenum beschlossen werden kann. Das zu schaffen, war uns beson­ders wichtig. Denn wir brau­chen drin­gend Rechts­si­cher­heit für vir­tu­elle Rats­sit­zungen und im Bereich der optio­nalen Haupt­amt­lich­keit für kom­mu­nale Wahl­be­am­tinnen und ‑beamte. Und das gerade mit Blick auf die anste­henden Kom­mu­nal­wahlen.

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Albrecht Pallas, Innenpolitischer Sprecher

Unser Ände­rungs­an­trag  basierte auf Rück­mel­dungen aus der kom­mu­nalen Praxis zum Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung und den Anmer­kungen bei der Anhö­rung zur Novelle bei der letzten Sit­zung des Innen­aus­schusses. Wichtig war uns, dass die kom­mu­nale Familie und die Bür­ger­be­tei­li­gung deut­lich gestärkt werden.

Ent­gegen der Dar­stel­lung der Frak­tion DIE LINKE hatten wir über 2/3 ihrer For­de­rungen bereits im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart und setzen das jetzt um. Die umfas­sende Moder­ni­sie­rung wird für die Kom­munen spürbar sein. Durch die Linke wurden wir im Innen­aus­schuss durchaus dafür gelobt.

Mit der Digi­ta­li­sie­rung der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Arbeit setzen wir die Segel in Rich­tung Zukunft, auch über die Pan­demie hinaus. Wichtig ist uns, die Kom­munen hand­lungs­fähig zu halten und dabei die ehren­amt­liche Arbeit von Gemeinde- oder Kreisrät:innen zu erleich­tern und zu stärken.