Kliese: Gute Vorlage für Inklusionsgesetz auf dem Tisch

23. Januar 2019

„Der Koali­ti­ons­aus­schuss hat ein klares Signal gesendet: Wir werden noch in dieser Legis­la­tur­pe­riode im Landtag ein Inklu­si­ons­ge­setz beraten und ver­ab­schieden“, so Hanka Kliese. „Das haben wir im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart und wollen es ein­lösen. Das Sozi­al­mi­nis­te­rium hat mit der Eini­gung im Koali­ti­ons­aus­schuss gute Vor­ar­beiten auf dem Tisch“, ver­wies Kliese auf Punkte wie Wahl­recht, haupt­amt­li­cher Behin­der­ten­be­auf­tragter und mehr Finanzen für die bes­sere Teil­habe von Men­schen mit Behin­de­rungen.

„Wesent­lich und unab­dingbar ist für uns die Abschaf­fung des pau­schalen Wahl­rechts­aus­schlusses für Men­schen mit Behin­de­rungen, die nur mit Hilfe eines Betreuers ihren Alltag bewäl­tigen können.  Der Aus­schluss ist eine ver­al­tete, men­schen­recht­lich höchst frag­wür­dige Rege­lung. Es ent­spricht unserem Men­schen­bild, dass keinem Men­schen wegen seiner Behin­de­rung ein Grund­recht aberkannt werden darf. Damit finden wir in Sachsen noch vor dem Bund eine fort­schritt­liche Lösung – das steht uns beim Thema Inklu­sion gut zu Gesicht.”

„Zudem wird es Zeit, dass Sach­sens Behin­der­ten­be­auf­tragter künftig haupt­amt­lich arbeiten kann.  Da Inklu­sion ein Quer­schnitts­thema und nicht aus­schließ­lich dem Sozi­al­mi­nis­te­rium zuzu­ordnen ist, haben wir uns auch für die Anbin­dung des Beauf­tragten an die Staats­kanzlei stark gemacht. Damit zeigen wir ganz klar an: Politik für Men­schen mit Behin­de­rung betrifft alle Bereiche des Lebens.“

„Erfreu­lich ist für uns, dass die Berech­nungs­grund­lage für die Teil­habe Schwer­be­hin­derter von 60 auf 70 Euro erhöht werden sollen. Die Erhö­hung der Pau­schale soll nach jet­zigem Stand zum 1. Juli 2019 ein­ge­führt werden. Dafür werden dann in Jahr 2,5 Mil­lionen Euro und 2029 dann 5 Mil­lionen Euro auf­ge­wendet.“

„Dass alle Gesetze und Rege­lungen des Frei­staates über­prüft werden, ob sie den Vor­gaben der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion ent­spre­chen, ver­steht sich für uns von selbst. Denn mit der Unter­zeich­nung der Kon­ven­tion sind wir eine Ver­pflich­tung ein­ge­gangen. Nun ist das zehn Jahre her, und wir sollten keine Zeit mehr ver­gehen lassen.”

Abschlie­ßend stellt Kliese fest: „Ich wäre mit dem Gesetz gern weiter gegangen, vor allem was Ver­pflich­tungen auf kom­mu­naler Ebene angeht. Letzt­lich ist es das Wich­tigste,  Ver­bes­se­rungen im Leben von Men­schen mit Behin­de­rungen auf den Weg zu bringen.”