Landtag beschließt coronabedingte Änderungen des Hochschulgesetzes: Rechtssicherheit bei digitalen Prüfungen und Verlängerung der Regelstudienzeit
Heute wurde im Sächsische Landtag die Änderung des Hochschulgesetzes abschließend beraten und beschlossen. Bereits im Mai hatte der Wissenschaftsausschuss des Landtages die Änderung empfohlen. Die Änderung umfasst hauptsächlich Anpassungen, die aufgrund der Corona-Pandemie wichtig und notwendig sind.
„Mit dieser zügigen Vorab-Novelle des Hochschulgesetzes sorgen wir dafür, dass das Studieren trotz Corona-Pandemie auf sicheren Füßen stehen kann.”
Sabine Friedel, hochschulpolitische Sprecherin
Regelstudienzeit
So wird als Lehre aus der Corona-Pandemie ein dauerhaftes Instruments zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit in außergewöhnlichen Notsituationen geschaffen. Im Fall von Naturkatastrophen oder einem erneut steigenden Infektionsgeschehen kann so flexibel gehandelt werden. Zudem wird damit eine Nachfolgeregelung für die am 31. Mai 2022 ausgelaufene Verordnungsermächtigung in §114a SächsHSFG geschaffen.
Höchstbefristungsdauern
Nachdem der Bund mit der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf die Einschränkungen im Wissenschaftsbetrieb während der Corona-Pandemie reagiert hat und eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauern für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen ermöglicht, passt die sächsische Koalition die Befristungsregeln für verbeamtete Akademische Assistent:innen und Juniorprofessor:innen an. Auch Ihnen soll kein Nachteil bei ihrer wissenschaftlichen Qualifikation durch die Einschränkungen in den letzten Jahren entstehen.
Digitale Prüfungen
Während der Corona-Pandemie gab es einen Schub bei der Durchführung von digitalen Prüfungen. Bislang kennt das sächsische Hochschulrecht diese Form der Prüfung nicht. Die Gesetzesnovelle schließt diese Lücke und führt digitale Prüfungen ein. Gleichzeitig wird die Hochschulpersonendatenverordnung aufgehoben. Künftig regeln die Hochschulen Fragen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz selbst durch eine Ordnung.
Aufgrund der Rückmeldungen in der schriftlichen Anhörungen haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf nachgebessert. So sollen Prüfungen in digitaler Form nicht nur im Studium möglich sein, sondern auch in Promotions- und Habilitationsverfahren. Neben dem Grundsatz, dass Regelungen für ein datenschutzkonformes Prüfungsverfahren erlassen werden müssen, wird außerdem gesetzlich klargestellt, dass die Teilnahme an einer Prüfung in digitaler Form unter Videoaufsicht freiwillig ist. Es wird also keinen Zwang zur Installation von Überwachungssoftware auf eigenen Geräten geben, wie dies von Studierendenvertreter:innen befürchtet wurde.
Zudem wird klargestellt, dass der Datenschutzbeauftragte der Hochschule in die Erarbeitung der jeweiligen Ordnung einzubinden ist.