Haushaltsausschuss berät im Landtag

26. Januar 2022

Dirk Panter, Frak­ti­ons­vor­sit­zender und Haus­halts- und Finanz­po­li­tiker der SPD-Frak­tion, zum Haus­halts- und Finanz­aus­schuss (HFA) am Mitt­woch sowie zum vor­läu­figen Jah­res­ab­schluss 2021 des Finanz­mi­nis­te­riums (SMF):

Der Jah­res­ab­schluss des SMF hat gezeigt, dass die Aus­gaben deut­lich unter und die Steu­er­ein­nahmen deut­lich über dem Haus­halts­an­satz lagen. Finanz­po­li­tiker Dirk Panter mahnt mit Blick darauf mehr Rea­lismus bei der Haus­halts­po­litik an und ver­weist  auf das Grund­satz­pa­pier der Frak­tion: „Wir können nicht dau­er­haft darauf bauen, dass Steu­er­ein­nahmen höher und Aus­gaben geringer als geplant aus­fallen. Wir müssen jetzt über eine moderne Finanz­po­litik im Frei­staat spre­chen, damit Sachsen nicht mitten im Moder­ni­sie­rungs­jahr­zehnt bei den Zukunfts­in­ves­ti­tionen die Puste aus­geht. Wir brau­chen auch in den nächsten Haus­halten eine hohe Inves­ti­ti­ons­quote. Zumin­dest darin  sind sich in der Koali­tion und wohl auch in der Lan­des­po­litik alle einig. Eine hohe Inves­ti­ti­ons­quote darf aber nicht zu Lasten des Sozialen und des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­haltes gehen. Die fal­sche Kür­zungs­po­litik der Ver­gan­gen­heit darf sich nicht wie­der­holen.”

Der Haus­halts- und Finanz­aus­schuss hat außerdem einen Gesetz­ent­wurf (Druck­sache 7/8828) beraten, der die wir­kungs­gleiche Über­nahme des Tarif­er­geb­nisses für den Öffent­li­chen Dienst auf die Beamt:innen ermög­licht. Dazu Dirk Panter:  „Seit die SPD an der Regie­rung betei­ligt ist, sorgt sie dafür, dass die Tarif­ab­schlüsse des Öffent­li­chen Dienstes zeitnah auf die Beamt:innen und Richter:innen über­tragen werden. Da der Tarif­ab­schluss für 2022/23 eine Son­der­zah­lung vor­sieht, wird diese nun auch gesetz­lich gere­gelt. Es ist uns wichtig, dass alle Lan­des­be­schäf­tigten  gleich behan­delt werden.”

Zudem beriet der HFA die Ände­rung des Corona-Bewäl­ti­gungs­fonds­ge­setzes (Druck­sache 7/8829) und einigte sich auf eine Anhö­rung Anfang März 2022. Dazu abschlie­ßend Dirk Panter: „Durch die Umstruk­tu­rie­rung des Corona-Fonds stehen dem Frei­staat zusätz­lich 500 Mil­lionen Euro für die kon­krete Pan­demie-Bekämp­fung zur Ver­fü­gung. Dadurch bleiben wir hand­lungs­fähig, ohne die Kre­dit­ober­grenze von 6 Mil­li­arden Euro zu über­schreiten. Das ist wichtig, denn wir werden wei­terhin Mittel zur Pan­de­mie­be­kämp­fung brau­chen: für das Impfen, Testen und für Unter­stüt­zungs­maß­nahmen.“

Hin­ter­grund: Sachsen hat in der Pan­demie bis­lang fast 2,9 Mil­li­arden Euro für das Impfen, Testen und für Unter­stüt­zungs­maß­nahmen aus­ge­geben. Damit sind die Mittel für Corona-Hilfen im Son­der­ver­mögen voll­ständig gebunden. Um die Folgen der Krise wei­terhin finan­ziell abfe­dern zu können, muss daher die soge­nannte „Switch-Klausel“ beim Corona-Fonds aus­ge­weitet werden. Nur dadurch stehen auch in den kom­menden Monaten noch aus­rei­chend Gelder für die Pan­de­mie­be­kämp­fung zur Ver­fü­gung, ohne dass die Kre­dit­ober­grenze von 6 Mil­li­arden Euro über­schritten wird. Mög­lich ist das, weil der coro­nabe­dingte Ein­bruch der Steu­er­ein­nahmen deut­lich geringer aus­fällt, als zum Beginn der Pan­demie befürchtet.