Thema im Landtag: Gute Arbeit der Zukunft
Das hat Zukunft:
Gute Arbeit in Sachsen.
Mit den Händen,
mit dem Kopf,
oft auch mit dem ganzen Herzen:
Arbeit ist für uns Menschen ein zentraler Bestandteil des Lebens. Die Basis für Zusammenhalt auf Arbeit, wie im übrigen Leben, ist der gegenseitige Respekt füreinander und für die Leistungen, die wir erbringen.
Gute Arbeit in und für Sachsen: dafür arbeiten wir als Fraktion im Sächsischen Landtag. Denn die SPD ist schon immer die Partei der Arbeit. Für uns steht dabei fest:
Respekt und Mitbestimmung gehen Hand in Hand mit wirtschaftlichem Erfolg.
Sie sind zwei Seiten derselben Medaille.
Respekt beginnt mit einer freundlichen Begrüßung am Morgen und einer konstruktiven Atmosphäre am Arbeitsplatz, welche die Beschäftigten nicht unter ständigen Druck setzt. Und Respekt bedeutet, dass man sich auf Augenhöhe begegnet.
Respekt ist, wenn sich Arbeitnehmer:innen und ihre Vorgesetzten auf Augenhöhe begegnen und die Mitbestimmung im Betrieb sichergestellt ist. Das hilft auch den Betrieben, denn die Beschäftigten werden alles für ihr Unternehmen tun. Ihr Blick sollte gefragt sein.
Respekt ist, dass die Arbeit ordentlich und fair bezahlt wird – am besten abgesichert durch einen Tarifvertrag. Das ist leider in Sachsen noch nicht überall der Fall, daher ist der Mindestlohn eine Frage des Mindestrespekts.
Respekt ist, sich auch in Zukunft am Arbeitsplatz sicher fühlen zu können, weil man weiß, dass man gebraucht wird.
In einer Welt des lebenslangen Lernens bedeutet Respekt auch Weiterqualifizierung: das Erlernen neuer Fähigkeiten für die Berufe von heute und morgen. Dafür müssen wir auch in Sachsen sorgen.
Respekt heißt also ganz konkret:
- ein sicherer Arbeitsplatz
- Mitbestimmung
- Eine anständige Bezahlung
- vernünftige Arbeitsbedingungen
Die Realität in Sachsen ist leider oft noch eine andere, auch wenn sich seit der Regierungsbeteilung der SPD schon vieles verbessert hat.
Sachsen ist das Land mit der geringsten Tarifbindung. Das heißt, die Löhne sind oft zu niedrig, nicht durch Tarifverträge abgesichert und in zu wenig Betrieben wird Mitbestimmung durch Betriebsräte gelebt.
Der Kassierer im Supermarkt oder
die Handwerkerin müssen
ordentlich bezahlt werden und im Betrieb mitbestimmen können.
Die Arbeiter:innen in den Industriebetrieben, etwa im Energiesektor oder in der Stahl- und Automobilindustrie, müssen die Sicherheit haben, dass ihre Arbeitsplätze auch im Zeichen einer klimaneutralen Wirtschaft erhalten und hohe tarifliche Standards garantiert bleiben.
Für die befristet Beschäftigten an Hochschulen oder auch viele, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten, bedeutet Sicherheit, dass sie mehr als ein Jahr im Voraus planen können. Das geht nur, wenn die prekären Beschäftigungsverhältnisse weiter zurückgedrängt werden.
Aktuelles
Statement von Albrecht Pallas zur vorerst gestoppten Abschiebung von Robert A.
Statement von Albrecht Pallas zur vorerst gestoppten Abschiebung von Robert A.
Homann: Sachsen ist Heimat der Zukunftsbranchen
Henning Homann zur Aktuellen Debatte zum Wirtschaftsstandort Sachsen.
Pallas: Brücken in den Arbeitsmarkt müssen breiter werden, denn wir brauchen jede und jeden
Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten.
Wir machen Politik, um das zu verbessern.
Und zwar so:
Sachsen ist ein
Industrieland.
Wir machen es zum Land der Zukunftsindustrien.
Anständige Löhne sind
eine Sache des Respekts.
Wir sorgen für
gute Bezahlung.
Wir wollen gute Bedingungen für die Beschäftigten.
Damit man gern
auf Arbeit geht.
Sachsen ist Industrieland.
Wir machen es zum Land der Zukunftsindustrien.
Sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze brauchen eine robuste und zukunftsfähige Wirtschaft. Viele Industriebetriebe stellt der Klimawandel vor große Herausforderungen: Sie müssen ihre Produktion Schritt für Schritt klimaneutral gestalten, damit sie auf dem Weltmarkt auch künftig mithalten können.
Hier ist die Politik am Zug:
Henning Homann
stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Arbeit und Wirtschaft
Sachsen ist schon immer ein Industrieland gewesen. Wir machen es zum Land der Zukunftsindustrien.
Die Modernisierung der Industrie bedeutet eine riesige Chance für Sachsen und ist die Voraussetzung für unsere wirtschaftliche Stärke. Dass Tesla, Bosch und Intel nach Ostdeutschland und auch nach Sachsen gehen, zeigt, wie sich die Wirtschaftslandkarte verändert und welche Möglichkeiten sich für uns daraus ergeben.
Es geht jetzt um die Sicherung und Modernisierung von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen in der Industrie. Wir müssen hierfür massiv in den industriellen Wandel investieren: für die gut bezahlten Arbeitsplätze von morgen und einen starken Industriestandort.
Dafür braucht es eine
rasche Digitalisierung in
allen Bereichen.
Es braucht genügend klimaneutrale
Zukunftsenergien.
Und die entschlossene Förderung innovativer Produkte und
Prozesse Made in Saxony.
Henning Homann
stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Arbeit und Wirtschaft
„Die Ansiedlung von Tesla in Brandenburg oder Intel in Sachsen-Anhalt zeigt: viele Industriebetriebe werden sich zukünftig dort niederlassen, wo sie mit 100 Prozent erneuerbaren Energien produzieren können.
Daher werden wir den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von grünem Strom deutlich voranbringen.”
Deshalb wollen wir in Sachsen staatliche Zukunftsinvestitionen für
die flächendeckende Versorgung mit schnellem Breitband-Internet,
den raschen Ausbau der Zukunftsenergien Solar, Windkraft und grünen Wasserstoff,
und eine Förder- und Vergabepolitik, die auf Innovation und Zukunftstechnologien setzt.
Mehr dazu im finanzpolitische Grundsatzpapier.
Anständige Löhne sind eine Sache des Respekts.
Wir sorgen für gute Bezahlung.
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat viele Menschen in Sachsen aus der Niedriglohnfalle befreit – mehr als in jedem anderen Bundesland. Mit der Erhöhung auf 12 Euro wird das Durchschnittseinkommen weiter steigen. Für viele Beschäftigte bedeutet dies im Vergleich zu heute eine Lohnsteigerung von 22 Prozent. Das hilft vor allem vielen Frauen, die im Niedriglohnbereich arbeiten.
Doch genauso wichtig ist es, mehr Beschäftigte im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsgewerbe in die Wirkung von Tarifverträgen zu bringen. Und so auch die anständigen Unternehmen vor Billigkonkurrenz zu schützen.
Deshalb wollen wir in Sachsen staatliche Regelungen für
ein Vergabegesetz, das staatliche Aufträge an die Tariftreue bindet,
die Einführung eines branchenspezifischen Vergabemindestlohns
und die Durchsetzung der Tarifbindung in allen öffentlichen Einrichtungen.
Am 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro erhöht.
Das ist für mehr als 400.000 sächsischer Arbeitnehmer:innen eine spürbare Gehaltserhöhung. Diese 12 Euro pro Stunde sind das Mindeste an Respekt und Anerkennung – insbesondere hier im Osten. Denn hier werden viele noch immer mit Niedriglöhnen abgespeist. Das ist respektlos und schadet der Wirtschaft Sachsens nachhaltig.
Der Mindestlohn:
- stärkt die Kaufkraft,
- sorgt für mehr Lohngerechtigkeit,
- wird insgesamt zu höheren Löhnen führen und
- trägt damit dazu bei, dass die Fachkräfte in Sachsen bleiben.
Vor allem Frauen, die oft im Niedriglohnbereich arbeiten, wird dadurch geholfen.
Viele Menschen arbeiten viel, halten das gesellschaftliche Leben am Laufen und bekommen leider oft viel zu wenig Geld. Hier wirkt der Mindestlohn sofort.
Wie viele Sächs:innen profitieren vom Mindestlohn?
Laut einer aktuellen Studie* werden in Sachsen 426.000 Menschen vom Mindestlohn profitieren.
Sachsen profitieren vom Mindestlohn
Das sind mehr als 10 Prozent der Einwohner Sachsens und 20 Prozent der rund 2,1 Millionen Arbeitnehmer:innen. In den einzelnen Regionen Sachsen ergibt sich dieses Bild:
- Landkreis Bautzen: 33.500
- Stadt Chemnitz: 22.900
- Landeshauptstadt Dresden: 51.100
- Erzgebirgskreis: 39.300
- Landkreis Görlitz: 28.600
- Stadt Leipzig: 59.100
- Landkreis Leipzig: 28.000
- Landkreis Meißen: 25.100
- Landkreis Mittelsachsen: 34.200
- Landkreis Nordsachsen: 20.800
- Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge: 27.300
- Vogtlandkreis: 24.800
- Landkreis Zwickau: 31.900
* Studie des Pestel Institut für Systemforschung e. V im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/mindestlohn-erhoehung-zwoelf-euro-auswirkung-sachsen-anhalt-thueringen100.html)
Annäherung von Ost- und Westlöhnen
Noch immer verdienen die Menschen in Ostdeutschland rund 800 Euro weniger als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. Um diese Ungerechtigkeit zu beenden, kann der Mindestlohn nur ein Schritt sein:
- Ebenso wichtig sind Tariflöhe in möglichst vielen Unternehmen.
- Denn der Mindestlohn bedeutet nur Mindestrespekt. Dabei können wir nicht von GUTER Arbeit für Sachsen sprechen
- Wer gute Fachkräfte will, muss sie anständig bezahlen
- Ziel bleibt: mehr Tarifverträge, ausgehandelt von Arbeitgebern und Gewerkschaften
Häufige Fragen und Antworten zum Mindestlohn
Warum wird der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht?
Der gesetzliche Mindestlohn muss armutsfest sein. Gute Arbeit verdient gute Bezahlung, im besten Fall einen guten Tariflohn. Das gilt aber für zu viele nicht mehr. Wer den ganzen Tag arbeitet, muss deshalb mindestens armutsfest dafür bezahlt werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine untere Haltelinie, die für einen alleinstehenden Vollzeiterwerbstätigen einen Verdienst oberhalb der Armutsvermeidungsgrenze gewährleistet. Diese ist definiert als 60% des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) und das sind in Deutschland derzeit rund 12 Euro pro Stunde.
Bleibt der Mindestlohn jetzt bei 12 Euro?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in einem einmaligen Schritt durch Beschluss des Deutschen Bundestages auf 12 Euro erhöht. Die Erhöhung soll ab 1. Oktober 2022 gelten. Danach werden weitere Erhöhungen wieder auf der Grundlage der Empfehlungen der paritätisch von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzten Mindestlohnkommission vorgenommen. Die nächste Anpassung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.
Wer profitiert von dem höheren Mindestlohn?
12 Euro Mindestlohn bedeutet im Oktober 2022 eine unmittelbare Lohnerhöhung für Millionen Beschäftigte. Frauen profitieren vom Mindestlohn mehr als doppelt so oft wie Männer. Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen und Teilzeitbeschäftigten sind Verdienste unter 12 Euro noch besonders stark verbreitet.
Es profitieren besonders Berufsgruppen mit geringer Tarifbindung, in denen oft weniger bezahlt wird. Dazu zählen beispielsweise Körperpflege, Floristik, Land-/Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Der höhere Mindestlohn kommt vielen Beschäftigten in Branchen zugute, die in der Pandemie den „Laden am Laufen halten“ oder besonders von Einschränkungen betroffen waren.
Warum überlässt man das nicht der Mindestlohnkommission?
Die Mindestlohnkommission hat sich bei ihren Empfehlungen zu den bisherigen Erhöhungsschritten vor allem nachlaufend an der Entwicklung der Tariflöhne orientiert. Allerdings war der Einstiegswert von 8,50 Euro bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bereits sehr niedrig. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro war schon 2010 die Forderung und danach hat es noch fünf Jahre gedauert, bis der Mindestlohn von 8,50 Euro von der SPD durchgesetzt werden konnte.
Die Arbeitgeberseite in der Kommission hat in der Folge größere Anpassungsschritte abgelehnt, so dass eine Lücke zur Armutsvermeidungsgrenze bestehen blieb. Auch die Gewerkschaften fordern deshalb die einmalige gesetzliche Erhöhung auf 12 Euro und sehen keinen Widerspruch zu ihrer Aufgabe in der Mindestlohnkommission. Der Gesetzentwurf schreibt eindeutig fest, dass anschließend wieder die Mindestlohnkommission für künftige Schritte der Erhöhung des Mindestlohns zuständig ist.
Ist der Mindestlohn ein Eingriff in die Tarifautonomie?
Der gesetzliche Mindestlohn war und ist kein Eingriff in die Tarifautonomie. Der Mindestlohn war im Gegenteil notwendig geworden, weil sich immer mehr Arbeitgeber aus der Tarifbindung und damit der Verantwortung für gute Löhne für gute Arbeit zurückgezogen haben. Die Tarifbindung ist dramatisch gesunken: von 74 Prozent in den 90er Jahren auf 53 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten. In Ostdeutschland liegt die Tarifbindung sogar nur bei 43 Prozent.
Ein gesetzlicher Mindestlohn stellt also eine notwendige Ergänzung des bewährten Tarifvertragssystems dar. Er ist die untere Grenze für einen menschenwürdigen und armutsfesten Lohn. Oberhalb dieser Grenze können höhere Löhne und weitere bessere Arbeitsbedingungen weiter frei durch die Tarifpartner vereinbart werden.
Kostet der Mindestlohn Arbeitsplätze?
2020 wurde der gesetzlich vorgeschriebene Bericht zur Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns veröffentlicht. Fünf Jahre nach seiner Einführung wurde deutlich: Der Mindestlohn hat keine Jobs gekostet, ganz im Gegenteil. Der Mindestlohn sichert Arbeitsplätze, fördert reguläre sozialversicherte Beschäftigung und führt zu weniger Sozialausgaben. Der Mindestlohn ist eine soziale und ökonomische Erfolgsgeschichte unseres Landes. Er trägt maßgeblich dazu bei, die Binnennachfrage, die Konjunktur und damit auch die Beschäftigung in unserem Land zu stabilisieren.
Ich verdiene schon jetzt mehr als 12 Euro. Was nützt mir der erhöhte Mindestlohn?
Schon die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat gezeigt, dass auch Beschäftigte mit höheren Verdiensten von der erhöhten Lohnuntergrenze profitieren. Wenn Betriebe in den untersten Lohngruppen Erhöhungen vornehmen müssen, werden häufig auch mittlere Lohngruppen angepasst, um das Gehaltsgefüge im jeweiligen Betrieb – das sich z.B. nach Qualifikation oder übernommener Verantwortung bemisst – nicht durcheinander zu bringen. Im Ergebnis erhöhen sich oft auch die Verdienste von Beschäftigten, die bisher schon 12, 13 oder 14 Euro bekommen haben.
Was bringt der höhere Mindestlohn für Sachsen?
Gerade in Sachsen und insgesamt in Ostdeutschland profitieren besonders viele Menschen vom erhöhten Mindestlohn. Im Freistaat haben von den 1,86 Millionen Beschäftigten ab dem 1. Oktober so über 425.000 Menschen unmittelbar einen höheren Verdienst. Das ist fast jeder vierte Beschäftigte. In einzelnen Regionen wie z.B. dem Landkreis Leipzig beträgt der Anteil sogar fast ein Drittel.
Gibt es wieder Ausnahmen vom Mindestlohn?
Branchenspezifische Ausnahmen, wie sie z.B. 2015 bis 2017 bei der Zeitungszustellung existierten, gibt es nicht mehr. Der Mindestlohn gilt uneingeschränkt in allen Branchen. Allerdings gelten die bereits bekannten Ausnahmen für einzelne Personengruppen. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung und Praktika im Zusammenhang mit einer Ausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen. Dies gilt auch für Werkstattbeschäftigte, die sich in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis befinden und damit auch besonderen Schutzrechten z.B. bei der Arbeitsplatzgarantie oder der Leistungsbemessung unterliegen. In einzelnen Berufen gelten aber auch höhere branchenspezifische Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Dies betrifft z.B. ungelernte Pflegekräfte, die so mindestens 13,70 Euro pro Stunde erhalten.
Henning Homann
stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Arbeit und Wirtschaft
Und deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung […] den Gesetzentwurf für einen Mindestlohn von 12 Euro eingebracht hat”
Plenardebatte am 4. Mai 2022 (PlPr 7/49) “Sicherheit im Wandel: Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen schützen – den Sozialstaat stärken.”
Wir wollen gute Bedingungen für die Beschäftigten.
Damit man gern
auf Arbeit geht.
Genügend Urlaub, verlässliche Arbeitszeiten, eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mitbestimmungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven – all das gehört zu guten Beschäftigungsbedingungen. Und all das wird in Tarifverträgen geregelt. Wir wollen erreichen, dass alle Beschäftigten in Sachsen unter guten Bedingungen arbeiten können.
Deshalb setzen wir uns für
mehr Tarifbindung und mehr Betriebsrät:innen in den sächsischen Unternehmen,
die Einführung einer gesetzlichen Bildungsfreistellung,
und ausreichend Stellen in den öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Schulen, Polizei und Justiz, Krankenhäusern, Hochschulen und Kulturbetrieben ein.
Das Hat Die SPD-Fraktion in den letzten Jahren für die Beschäftigten erreicht:
Wir haben eine neue gesetzliche Regelung in Sachsen durchgesetzt, dass am Silvestertag die Geschäfte spätestens 14 Uhr schließen, damit die Beschäftigten im Einzelhandel mehr Zeit mit ihren Familien verbringen können.
Wir haben Jugendberufsagenturen eingeführt, damit Jobcenter, Arbeitsagentur, Schulen und Kommunen zusammenarbeiten und Jugendliche in Sachsen ihren entsprechenden Weg ins Berufsleben finden, auch die, die es aus familiären Gründen nicht so einfach haben.
Wir haben das Landesprogramm Sozialer Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht, um Langzeitarbeitslosen die Rückkehr in Beschäftigung und das soziale Leben zu erleichtern.
Wir investieren in Ausbildung und Weiterqualifizierung. Mit dem Meisterbonus machen wir die Qualifizierung attraktiver.
Wir haben mit Martin Dulig für viele Werksstandorte und für eine neue Sichtweise gekämpft. Wir sind weder Reservekanister für Deutschland noch Billiglohnstandort. 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ist der Osten nicht mehr die billige Werkbank, wo man doch bitte länger arbeiten und weniger verdienen soll.
Diesen Weg setzen wir in Sachsen fort. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den Zusammenhalt in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz zu stärken und uns für mehr Respekt und Sicherheit für die Beschäftigten in Sachsen einzusetzen.
Wir wissen, dass dieser Respekt, die Anerkennung der Leistungen, die man für den eigenen Betrieb erbringt, jeden Tag aufs Neue erkämpft und verteidigt werden müssen.
Wir sind an der Seite der Arbeitnehmer:innen und der Gewerkschaften, die für bessere Löhne kämpfen.
Wir sprechen mit Unternehmen und Betrieben, um eine bessere Mitbestimmung und Bezahlung zu erreichen.
Und wir setzen ordnungspolitische Rahmen sowie Anreize und investieren in Weiterbildung und Qualifizierung.
Auf Bundesebene
haben wir mit Hubertus Heil einen Arbeitsminister, der seit vielen Jahren ein engagierter Verfechter für gute Arbeit und fairen Lohn ist.
Durch die SPD wurde 2015 der Mindestlohn eingeführt, mit der SPD wird der Mindestlohn nun auf 12 Euro pro Stunde erhöht.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag unterstützt ihn bei dieser Arbeit.
Auf Landesebene
arbeiten wir gemeinsam mit unserem Arbeits-und Wirtschaftsminister Martin Dulig daran, die Bedingungen für die Beschäftigten im Freistaat Sachsen spürbar zu verbessern.
Was steht zum Thema Arbeit im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD?
Wir stehen für starke Tarifpartnerschaft. Gute Löhne, die auf Augenhöhe zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und den Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmern ausgehandelt werden, sind eine große Errungenschaft der Sozialen Marktwirtschaft. Unter dem Leitbild „Gute Arbeit für Sachsen“ setzen wir uns für die notwendige Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen ein. Dazu gehören weiterhin die Erhöhung der Tarifbindung, eine Stärkung der Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft, eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie eine kontinuierliche Weiterbildung.
Tarifbindung
positiven Anreize für eine Tarifbindung in der Förderpolitik des Freistaates, wie etwa die bereits bestehenden Bonusregelungen für tarifgebundene oder vergleichbar zahlende Unternehmen, beibehalten und bei Bedarf ausweiten
Bei Unternehmen mit einer mindestens 50-prozentigen Beteiligung des Landes wird eine Tarifbindung vorgeschrieben.
Mitbestimmung
Wir streben eine Bundesratsinitiative an, um im Betriebsverfassungsgesetz einen besseren Schutz bei Betriebsratsgründungen zu schaffen.
Arbeitsmarktprogramme
Programme im Bereich Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) setzen wir fort und entwickeln sie weiter. Speziell Familien mit Kindern wollen wir mit TANDEM-Sachsen langfristig intensiv begleiten.
Inklusion
Wir werden eine eigene Landesqualifizierungsmaßnahme für arbeitslose schwerbehinderte Menschen auflegen, die nach erfolgreichem Abschluss in den Landesdienst übernommen werden.
Arbeitsbedingungen
Verknüpfung der sächsischen Fachkräfteallianz und der Arbeitsschutz-Allianz, durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auf die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hinweisen.
Unternehmen, Betriebs- und Personalräte sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin unterstützen, flexible Arbeitsmodelle auszuprobieren
Wir setzen uns für den Aufbau von Coworking-Spaces als alternative Arbeitsplatzangebote ein
Digitalisierung und Vernetzung praktisch aller Lebensbereiche führt auch zu tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt. Die Chancen dieser Entwicklung wollen wir nutzen, den Risiken werden wir politisch entgegenwirken
Bildungsfreistellungsgesetz
Zusätzlich zu den umfassenden Maßnahmen auf Bundesebene unterstützt der Freistaat die Beschäftigten und die Unternehmen in Sachsen auch künftig mit seiner Landesförderung für Weiterbildung und Qualifizierung.
Vor diesem Hintergrund prüfen wir auch die Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes.
Relevante Drucksachen und Parlamentarische Initiativen
- Doppelhaushalt 2021/22: 7/4900, 7/4901, 7/6150 und 7/6151.
- Doppelhaushalt 2023/24: 7/10575
- Alleinerziehende auf dem Arbeitsmarkt stärken: 7/9383
- Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe herstellen 7/5795
- Zukunft der Automobilindustrie in Sachsen gestalten – Branchendialog dauerhaft einrichten 7/3036
Bildnachweise
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