„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft endlich Klarheit. Auch wenn das Urteil formell nur die alten Bundesländer betrifft, muss die Grundstücksbewertung auch in Ostdeutschland angepasst werden. Ich erwarte von Bund und Ländern, dass sie zügig die Gespräche zur Neuregelung aufnehmen“, erklärt Volkmar Winkler am Dienstag.
Für die SPD-Fraktion, so Winkler weiter, stehen die Interessen der Kommunen und der Mieter im Mittelpunkt einer Neuregelung: „2016 erhielten die sächsischen Kommunen knapp 500 Millionen Euro aus dieser Steuer. Sie ist eine wichtige Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung und muss dies auch bleiben. Klar ist aber auch, dass Mieten dadurch nicht steigen dürfen. Dem Weiterreichen von möglicherweise höheren Grundsteuern an die Mieterinnen und Mieter muss ein Riegel vorgeschoben werden.“
„Die anstehende Neubewertung der Grundstücke sollte für die digitale Erfassung dieser genutzt werden. So können in Zukunft sowohl Kommunen als auch Bürgerinnen und Bürger von Verwaltungsaufwand und Bürokratie entlastet werden“, so Winkler abschließend.