Heute wurde im Sächsischen Landtag das neue Gleichstellungsgesetz debattiert und beschlossen. Durch das Gesetz soll die Chancengleichheit der Geschlechter weiter und nachhaltig gestärkt werden. Es löst das Sächsische Frauenförderungsgesetz von 1994 ab. Im Gesetz werden gezielte Maßnahmen zur gleichberechtigten beruflichen Entwicklung von Frauen und Männern festgeschrieben. Zugleich wird ein Fokus auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Beruf und Pflege von Angehörigen gelegt. Zwar arbeiten im öffentlichen Dienst in Sachsen nicht weniger Frauen als Männer, allerdings sind sie seltener in den Führungsebenen zu finden. Das Gesetz möchte dem durch gezielte Fördermaßnahmen für Frauen entgegenwirken.
Zentrale Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung sind darin u.a.:
- Frauenförderung bei der Personalentwicklung
- Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben
- paritätische Besetzung von Gremien des Freistaates Sachsen, z. B. Aufsichtsräte, Jurys
- Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen
Dazu führt unsere gleichstellungspolitische Sprecherin Hanka Kliese aus:
“Das Gleichstellungsgesetz ist für die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern ein entscheidender Schritt nach vorn. Endlich, denn der Beschluss war überfällig! Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst Verantwortung übernimmt und mit Vorbildfunktion vorangeht. Wenn wir Veränderung in der Gesellschaft erreichen wollen, dann müssen wir bei unseren Behörden anfangen.”
“Unser Gleichstellungsgesetz ist modern. Es hat einen positiven Zugang zu Familie, sie wird nicht als Hindernis für das Berufsleben gesehen. Das Gesetz bietet den Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst Möglichkeiten, um Beruf, Familie und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Menschen, die sich für die Pflege von Angehörigen entscheiden und somit eine wertvolle und verantwortungsvolle Aufgabe für unsere Gesellschaft übernehmen, werden durch die Möglichkeit flexibler Arbeitszeitmodelle und Teilzeitregelungen unterstützt und die spätere Rückkehr in Vollzeitarbeit erleichtert. Männern und Frauen kommen die Vorzüge des Gesetzes zu gleichen Teilen zu Gute und somit auch Männern, die gerne mehr Familien- oder Pflegeaufgaben übernehmen möchten.”
“Ich danke vor allem auch Petra Köpping, die in der vergangenen Legislatur als Gleichstellungsmisnisterin bereits wichtige Weichen für das Gesetz gestellt hat und die Akteur:innen aus dem Gleichstellungsbereich umfassend an der Debatte beteiligt hat. Daran konnte Katja Meier nahtlos anknüpfen.”
“Dass die kommunale Ebene zum jetzigen Zeitpunkt nicht stärker für Veränderungen gewonnen werden konnte, finde ich bedauerlich. Ich gehe davon aus, dass sie in ein paar Jahren nachziehen wird, wenn sie bemerkt, wie wichtig den Arbeitnehmer:innen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist.”