Kliese: Gleichstellungsgesetz bringt öffentlichen Dienst voran

20. September 2023

Heute wurde im Säch­si­schen Landtag das neue Gleich­stel­lungs­ge­setz debat­tiert und beschlossen. Durch das Gesetz soll die Chan­cen­gleich­heit der Geschlechter weiter und nach­haltig gestärkt werden. Es löst das Säch­si­sche Frau­en­för­de­rungs­ge­setz von 1994 ab. Im Gesetz werden gezielte Maß­nahmen zur gleich­be­rech­tigten beruf­li­chen Ent­wick­lung von Frauen und Män­nern fest­ge­schrieben. Zugleich wird ein Fokus auf die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Familie sowie Beruf und Pflege von Ange­hö­rigen gelegt. Zwar arbeiten im öffent­li­chen Dienst in Sachsen nicht weniger Frauen als Männer, aller­dings sind sie sel­tener in den Füh­rungs­ebenen zu finden. Das Gesetz möchte dem durch gezielte För­der­maß­nahmen für Frauen ent­ge­gen­wirken.

Zen­trale Maß­nahmen zur För­de­rung der Gleich­stel­lung sind darin u.a.:

  • Frau­en­för­de­rung bei der Per­so­nal­ent­wick­lung
  • Ver­ein­bar­keit von Berufs­tä­tig­keit und Fami­li­en­auf­gaben
  • pari­tä­ti­sche Beset­zung von Gre­mien des Frei­staates Sachsen, z. B. Auf­sichts­räte, Jurys
  • Stär­kung der Gleich­stel­lungs­be­auf­tragten in den Dienst­stellen

Dazu führt unsere gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Spre­cherin Hanka Kliese aus:

“Das Gleich­stel­lungs­ge­setz ist für die Her­stel­lung von Chan­cen­gleich­heit zwi­schen den Geschlech­tern ein ent­schei­dender Schritt nach vorn. End­lich, denn der Beschluss war über­fällig! Es ist wichtig, dass der öffent­liche Dienst Ver­ant­wor­tung über­nimmt und mit Vor­bild­funk­tion vor­an­geht. Wenn wir Ver­än­de­rung in der Gesell­schaft errei­chen wollen, dann müssen wir bei unseren Behörden anfangen.”

“Unser Gleich­stel­lungs­ge­setz ist modern. Es hat einen posi­tiven Zugang zu Familie, sie wird nicht als Hin­dernis für das Berufs­leben gesehen. Das Gesetz bietet den Mitarbeiter:innen im öffent­li­chen Dienst Mög­lich­keiten, um Beruf, Familie und Pflege besser mit­ein­ander zu ver­ein­baren. Men­schen, die sich für die Pflege von Ange­hö­rigen ent­scheiden und somit eine wert­volle und ver­ant­wor­tungs­volle Auf­gabe für unsere Gesell­schaft über­nehmen, werden durch die Mög­lich­keit fle­xi­bler Arbeits­zeit­mo­delle und Teil­zeit­re­ge­lungen unter­stützt und die spä­tere Rück­kehr in Voll­zeit­ar­beit erleich­tert. Män­nern und Frauen kommen die Vor­züge des Gesetzes zu glei­chen Teilen zu Gute und somit auch Män­nern, die gerne mehr Fami­lien- oder Pfle­ge­auf­gaben über­nehmen möchten.”

“Ich danke vor allem auch Petra Köp­ping, die in der ver­gan­genen Legis­latur als Gleich­stel­lungs­mis­nis­terin bereits wich­tige Wei­chen für das Gesetz gestellt hat und die Akteur:innen aus dem Gleich­stel­lungs­be­reich umfas­send an der Debatte betei­ligt hat. Daran konnte Katja Meier nahtlos anknüpfen.”

“Dass die kom­mu­nale Ebene zum jet­zigen Zeit­punkt nicht stärker für Ver­än­de­rungen gewonnen werden konnte, finde ich bedau­er­lich. Ich gehe davon aus, dass sie in ein paar Jahren nach­ziehen wird, wenn sie bemerkt, wie wichtig den Arbeitnehmer:innen die Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf ist.”