Albrecht Pallas zum Referentenentwurf eines „Gesundheitsnotstandsgesetzes“ nach Befassung mit dem Thema in der Fraktionssitzung der SPD-Landtagsfraktion:
„Die SPD-Fraktion hat aus der Presse zur Kenntnis genommen, dass es einen Referentenentwurf des Innenministeriums zu einem sogenannten ‚Gesundheitsnotstandsgesetz‘ gibt. Aus unserer Sicht ist dieser weder im Kabinett noch im Landtag beratungsreif.
Davon abgesehen ist noch gar nicht klar, ob ein solches Gesetz angesichts ausreichender Regelungen des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) überhaupt notwendig ist. Das Innenministerium sollte das Kabinettsverfahren stoppen und zusammen mit den Fachressorts und den Hilfsorganisationen grundsätzlich klären, was wir in Sachsen für ausreichend medizinische Mittel und Helferinnen und Helfern brauchen. Dann reden wir weiter.“