Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat heute der Änderung des Coronabewältigungsfondsgesetzes (Drucksache 7/8829) zugestimmt. Die abschließende Beratung erfolgt im Plenum des Landtages Ende März. Dazu erklärt der Haushaltspolitiker und Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dirk Panter:
„Durch die Umstrukturierung des Corona-Fonds sollen dem Freistaat zusätzlich 500 Millionen Euro für die konkrete Pandemie-Bekämpfung zur Verfügung stehen. Dadurch bleiben wir handlungsfähig, ohne die Kreditobergrenze von 6 Milliarden Euro zu überschreiten. Das ist wichtig, denn wir werden weiterhin Mittel zur Pandemiebekämpfung brauchen: für das Impfen, Testen und für Unterstützungsmaßnahmen.“
Hintergrund: Sachsen hat in der Pandemie bislang fast 2,9 Milliarden Euro für das Impfen, Testen und für Unterstützungsmaßnahmen ausgegeben. Damit sind die Mittel für Corona-Hilfen im Sondervermögen vollständig gebunden. Um die Folgen der Krise weiterhin finanziell abfedern zu können, muss daher die sogenannte „Switch-Klausel“ beim Corona-Fonds ausgeweitet werden. Bisher konnten gemäß § 4 Absatz 4 Satz 3 SächsCorBG 15 Prozent von 2,5 Milliarden Euro (375 Millionen Euro) aus nicht genutzter Steuerkompensation in Ausgaben für die Pandemiebewältigung umgewidmet werden. Künftig wird der Satz auf 35 Prozent erhöht. In Summe können dann 875 Millionen Euro umgenutzt werden – 500 Millionen mehr als bislang. Dadurch stehen auch in den kommenden Monaten noch ausreichend Gelder für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung, ohne dass die Kreditobergrenze von 6 Milliarden Euro überschritten wird. Möglich ist das, weil der coronabedingte Einbruch der Steuereinnahmen deutlich geringer ausfällt, als zum Beginn der Pandemie befürchtet.