Für ein modernes Frauen- und Familienbild in sächsischen Behörden

17. Januar 2023

Heute hat das Kabi­nett über das neue Gleich­stel­lungs­ge­setz beraten. Es wird vor­aus­sicht­lich vor dem Sommer den Säch­si­schen Landtag errei­chen und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Durch das Gesetz soll die Chan­cen­gleich­heit der Geschlechter weiter und nach­haltig gestärkt werden.

Es löst das Säch­si­sche Frau­en­för­de­rungs­ge­setz von 1994 ab. Im Gesetz werden gezielte Maß­nahmen zur gleich­be­rech­tigten beruf­li­chen Ent­wick­lung von Frauen und Män­nern fest­ge­schrieben. Zugleich wird ein Fokus auf die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Familie sowie Beruf und Pflege von Ange­hö­rigen gelegt.

Zwar arbeiten im öffent­li­chen Dienst in Sachsen nicht weniger Frauen als Männer, aller­dings sind sie sel­tener in den Füh­rungs­ebenen zu finden. Das Gesetz möchte dem durch gezielte För­der­maß­nahmen für Frauen ent­ge­gen­wirken.

Zentrale Maß­nahmen zur För­de­rung der Gleich­stel­lung von Frauen sind darin u.a.: 

  • Frau­en­för­de­rung bei der Per­so­nal­ent­wick­lung
  • Ver­ein­bar­keit von Berufs­tä­tig­keit und Fami­li­en­auf­gaben
  • pari­tä­ti­sche Beset­zung von Gre­mien des Frei­staates Sachsen, z. B. Auf­sichts­räte, Jurys
  • Stär­kung der Gleich­stel­lungs­be­auf­tragten in den Dienst­stellen

Dazu führt unsere gleich­stel­lungs­po­li­ti­sche Spre­cherin Hanka Kliese aus: „Ich freue mich sehr dar­über, dass das Kabi­nett heute den Weg für ein modernes Gleich­stel­lungs­ge­setz frei­ge­macht hat. Durch das neue Gleich­stel­lungs­ge­setz soll das aktuell noch gel­tende Säch­si­sche Frau­en­för­de­rungs­ge­setz von 1994 abge­löst werden.

Es ist wichtig, dass der öffent­liche Dienst Ver­ant­wor­tung über­nimmt und auch bei der Gleich­stel­lungs­frage eine Vor­bild­funk­tion ein­nimmt. Wenn wir die Gesell­schaft ver­än­dern wollen, dann ist es wichtig, bei unseren Behörden anzu­fangen. Das Gleich­stel­lungs­ge­setz ist hierfür ein rich­tiger und wich­tiger Schritt. Wir würden uns dar­über freuen, wenn das Gesetz auch einen posi­tiven Effekt auf die Kom­munen hat und dort mehr Lust auf Gleich­stel­lung macht.

Die SPD-Frak­tion dankt auch Petra Köp­ping, die in der ver­gan­genen Legis­latur als Gleich­stel­lungs­mi­nis­terin bereits wich­tige Wei­chen für das Gesetz gestellt hat.”

Haupt­ziel ist: die Vor­bild­rolle des Frei­staates als modernen Arbeit­geber aus­zu­bauen. Nach dem Beschluss im Kabi­nett geht der Ent­wurf jetzt in die Anhö­rung der Ver­bände.