Heute hat das Kabinett über das neue Gleichstellungsgesetz beraten. Es wird voraussichtlich vor dem Sommer den Sächsischen Landtag erreichen und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Durch das Gesetz soll die Chancengleichheit der Geschlechter weiter und nachhaltig gestärkt werden.
Es löst das Sächsische Frauenförderungsgesetz von 1994 ab. Im Gesetz werden gezielte Maßnahmen zur gleichberechtigten beruflichen Entwicklung von Frauen und Männern festgeschrieben. Zugleich wird ein Fokus auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Beruf und Pflege von Angehörigen gelegt.
Zwar arbeiten im öffentlichen Dienst in Sachsen nicht weniger Frauen als Männer, allerdings sind sie seltener in den Führungsebenen zu finden. Das Gesetz möchte dem durch gezielte Fördermaßnahmen für Frauen entgegenwirken.
Zentrale Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen sind darin u.a.:
- Frauenförderung bei der Personalentwicklung
- Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben
- paritätische Besetzung von Gremien des Freistaates Sachsen, z. B. Aufsichtsräte, Jurys
- Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen
Dazu führt unsere gleichstellungspolitische Sprecherin Hanka Kliese aus: „Ich freue mich sehr darüber, dass das Kabinett heute den Weg für ein modernes Gleichstellungsgesetz freigemacht hat. Durch das neue Gleichstellungsgesetz soll das aktuell noch geltende Sächsische Frauenförderungsgesetz von 1994 abgelöst werden.
Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst Verantwortung übernimmt und auch bei der Gleichstellungsfrage eine Vorbildfunktion einnimmt. Wenn wir die Gesellschaft verändern wollen, dann ist es wichtig, bei unseren Behörden anzufangen. Das Gleichstellungsgesetz ist hierfür ein richtiger und wichtiger Schritt. Wir würden uns darüber freuen, wenn das Gesetz auch einen positiven Effekt auf die Kommunen hat und dort mehr Lust auf Gleichstellung macht.
Die SPD-Fraktion dankt auch Petra Köpping, die in der vergangenen Legislatur als Gleichstellungsministerin bereits wichtige Weichen für das Gesetz gestellt hat.”
Hauptziel ist: die Vorbildrolle des Freistaates als modernen Arbeitgeber auszubauen. Nach dem Beschluss im Kabinett geht der Entwurf jetzt in die Anhörung der Verbände.