„Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft ist für die SPD-Fraktion ein besonderes“, so Holger Mann am Mittwoch im Landtag. „Dies zum einen, weil wir als erfolgreicher Kläger gegen die Verletzung des Artikels 102 der sächsischen Verfassung, eine besondere Verantwortung verspüren. Aber auch, weil wir grundsätzlich den Anspruch verfolgen, dass uns jedes Kind gleich viel wert sein muss – unabhängig von Herkunft oder sozialer Stellung.“
Mann verwies darauf, dass Schulen in freier Trägerschaft nunmehr den Schulen in öffentlicher Trägerschaft weitestgehend gleichgestellt werden. „Diesen Anspruch haben wir dem Gesetz nun nicht nur tief eingeschrieben, sondern vorangestellt. Der Paragraf lautet deshalb: Sie [die Schulen in freier Trägerschaft] sind gleichermaßen wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft Adressaten des Bildungsauftrags der Verfassung des Freistaates Sachsen, ohne dass ein Vorrang der einen oder anderen besteht.“
„Im Zentrum der Diskussion mit den freien Trägern standen natürlich vor allem finanzielle Aspekte, und auch hier kann sich das Gesetz sehen lassen. Wenngleich es unserer Fraktion nicht gelungen ist, die Streichung des Absenkungsfaktors von 0,9 durchzusetzen, werden die Schulen in freier Trägerschaft doch von deutlich gewachsenen Zuschüssen profitieren.“ Aufwüchse von bis zu 79 Millionen Euro pro Jahr seien kein Pappenstiel. Im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt von CDU und FDP sei das ein Plus von 42 Prozent. Es könne daher keine Rede davon sein, dass die freien Schulen in ihrer Existenz bedroht würden.
„Eine weitere finanzielle Verbesserung steht im Gesetz. Die von den Trägern bisher zu finanzierende Wartefrist wurde um ein Jahr verkürzt. Ein weiteres Defizit des alten Gesetzes bereinigt. In Zukunft werden Neugründungen freier Schulen zudem in den ersten drei Jahren bereits 80% der Zuschüsse ausgezahlt bekommen. Damit schaffen wir eine der im Bundesvergleich besten Regelungen.“
„Die Schulen in freier Trägerschaft gewinnen durch dieses Gesetz: Mehr Freiheit bei der Einrichtung, dem Betrieb und der Standortswahl. Sie behalten ihre pädagogischen Freiheiten. Und erhalten die Chance sich weiter gut zu entwickeln und ihre Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben. Wir wollen als SPD-Fraktion, dass sie dies als Partner auf Augenhöhe mit den Schulen in öffentlicher Trägerschaft tun können. Dafür legt dieses Gesetz eine sehr gute Grundlage.“
Übersicht zu den Änderungen als PDF
Gesetz mit Änderungsanträgen