+++ Langfristige Finanzierung wichtiger Investitionen +++ Entlastung des laufenden Haushaltes +++ Spielräume für das Normalgeschäft +++
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat ein Positionspapier beschlossen, das die Einrichtung eines Fonds „Sachsen 2050“ vorschlägt.
Mit diesem Fonds sollen Investitionen in die Digitalisierung, die klimafreundliche Verkehrswende, den ökologischen Umbau der Landwirtschaft, die Forschung an Zukunftstechnologien und die klimafreundliche Energiewende finanziert werden. Der Fonds soll anfangs ein Volumen von 2,5 Milliarden Euro haben.
Wir müssen dafür sorgen, dass der soziale Frieden im Land erhalten und die Wirtschaft am Laufen gehalten wird.
Martin Dulig: „Wir müssen in der Krise, die durch die andauernde Corona-Pandemie entstanden ist, klug handeln. Wir müssen dafür sorgen, dass der soziale Frieden im Land erhalten und die Wirtschaft am Laufen gehalten wird. Und wir müssen nicht nur trotz, sondern gerade wegen Corona in die Zukunft investieren.
Jetzt die Ausgaben in dem Umfang zu reduzieren, wie es manchen vorschwebt, hieße, wider besseren Wissens Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste herbeizuführen und das Land zu destabilisieren. Deshalb schlägt die SPD den Fonds ‚Sachsen 2050‘ vor, der genau diesen Dreiklang zum Ziel hat: Soziales und Bewährtes sichern, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt stärken sowie in wichtige Zukunftsprojekte investieren.“
Kredite und Schulden sind kein Selbstzweck.
Dirk Panter: „Kredite und Schulden sind kein Selbstzweck. Es wäre nicht vernünftig, laufende Ausgaben – das ‚Normalgeschäft‘ – damit zu finanzieren. Aber ebenso unvernünftig wäre es, wichtige Zukunftsinvestitionen nicht zu tätigen, weil sie sich aus dem laufenden Haushalt nicht oder nur auf Kosten des Sozialen und des Gemeinwohls finanzieren lassen.
Zukunftsinvestitionen haben ein großes Finanzvolumen. Sie sind langfristig orientiert. Sie sichern die Daseinsvorsorge und Sachsens Konkurrenzfähigkeit. Jedes vernünftige Unternehmen finanziert solche Investitionen aus Fremdkapital. Auch der Bund hat das erkannt. Es ist jetzt an der Zeit, dass auch der Freistaat Sachsen solche ökonomische Vernunft an den Tag legt. Als Land mit der bundesweit niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung kann sich Sachsen das leisten. Es wäre fahrlässig, anders zu handeln.“
Das Gemeinwohl sichern und in die Zukunft investieren.
Beschluss der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zum Umgang mit Zukunftsinvestitionen im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/22.
Sachsen diskutiert gerade intensiv über den neuen Haushalt. Die finanziellen Spielräume sind aufgrund der Corona-Pandemie begrenzt, für Luftschlösser gibt es kein Geld. Doch uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geht es nicht um Luftschlösser – uns geht es um die ganz realen Grundbausteine unserer Gesellschaft.
DEN SOZIALSTAAT ERHALTEN
Wir wollen das Erreichte bewahren und nicht aufs Spiel setzen. Der Staat und die Kommunen müssen jetzt weiterarbeiten können. Soziale Sicherheit, gegenseitige Unterstützung und Solidarität sind das Gebot der Stunde. Deshalb kämpfen wir für den Erhalt von Jugendhilfe und Kulturförderung, für den Gesundheitsdienst, für Kitas und Schulen, für Arbeitsmarktförderung und für soziale Leistungen. Für dieses Fundament werden die regulären Haushaltsmittel gebraucht.
IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN
Dazu kommt: Sachsen muss seine Zukunftsaufgaben erledigen. Neben dem „Normalgeschäft“ gilt es, die großen Herausforderungen Digitalisierung, Verkehrswende und Klimaschutz zu meistern. Deshalb kämpfen wir dafür, dass Sachsen seine wichtigen Zukunftsinvestitionen heute auf den Weg bringt, trotz Corona. Wohin es führt, wenn der Staat in einer Krise spart und Investitionen aufschiebt, haben wir vor einem Jahrzehnt unter schwarz-gelb gesehen, die gesellschaftlichen Folgen verarbeitet Sachsen noch heute.
„Handeln kostet Geld. Doch noch mehr Geld würde es kosten, nicht zu handeln.“
DIESMAL MACHT ES SACHSEN BESSER
Der Bund macht es vor: Deutschland investiert in den nächsten Jahren ca. 50 Milliarden Euro pro Jahr in Zukunftstechnologien, in die Verkehrswende und in den Klimaschutz. So bleibt unser Land im Weltmaßstab konkurrenzfähig und sichert die Einnahmen der Zukunft. Sachsen muss auf diesen Zug aufspringen. Wir brauchen auch im Freistaat einen Investitionsschub. Wir wollen die großzügigen Fördermittel des Bundes nutzen – und brauchen dafür Kofinanzierungsmittel. Ein Beispiel: Wenn der Bund ein „Graue Flecken“-Programm auflegt, um das gesamte Land mit Glasfaser zu erschließen, muss Sachsen eigenes Geld beisteuern. Es wäre töricht, aus Spargründen diese Chance verstreichen und die Fördermittel liegen zu lassen. Denn so müsste Sachsen entweder in einigen Jahren vollständig aus eigener Kraft erschließen – für die vielfachen Kosten –, oder aber weite Landesteile blieben von der Digitalisierung abgehängt. Beides ist nicht nachhaltig – und beides kann sich Sachsen nicht leisten.
Hinzu kommt: Gerade in Krisenzeiten, wo private Investitionen zurückgehen, haben öffentliche Investitionen einen dringend erforderlichen positiven Effekt auf die Wirtschaft, die Arbeitsmarktsituation und die Sicherheit der Beschäftigten. Angesichts der konjunkturellen Lage und des Zinsniveaus ausgerechnet jetzt die öffentlichen Ausgaben zu reduzieren hieße, wider besseres Wissen Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste herbeizuführen und das Land zu destabilisieren.
ZUKUNFTSINVESTITIONEN LANGFRISTIG FINANZIEREN
Die Haushaltsmittel sind knapp. Es geht nicht darum, Träume zu erfüllen. Es geht darum, die Maschinen heute am Laufen zu halten und für morgen Vorsorge zu treffen. Sachsen darf den Zug in die Zukunft nicht verpassen. Mit den laufenden Einnahmen und dem Corona-Bewältigungsfonds finanzieren wir die regulären Ausgaben des Haushalts auf dem Niveau der zurückliegenden Jahre und sichern so Aufgaben wie Jugendhilfe und Kulturförderung, den Gesundheitsdienst, Kitas und Schulen, Arbeitsmarktförderung und soziale Leistungen ab.
Die Zukunftsinvestitionen, also die Ausgaben, die klar abgrenzbar für langfristig wirksame Aufgaben getätigt werden müssen, sollte Sachsen durch ein gesetzlich zu bildendes Sondervermögen auch langfristig finanzieren. Mit Krediten oder durch eine zeitlich begrenzte, verminderte Zuführung an den Generationenfonds – der Topf, in den Sachsen schon heute Geld legt für die Beamtenpensionen von morgen. Das ist in Zeiten sprudelnder Einnahmen richtig, in der Krise ist es dagegen fahrlässig.
Die Zukunftsinvestitionen haben ein großes Finanzvolumen. Sie sind langfristig orientiert. Sie sichern die Daseinsvorsorge und Sachsens Konkurrenzfähigkeit. Aus all diesen Gründen ist eine Finanzierung im regulären Haushalt nicht sachgerecht. Jedes vernünftige Unternehmen finanziert solche Investitionen aus Fremdkapital. Es ist an der Zeit, dass auch der Freistaat Sachsen solche ökonomische Vernunft an den Tag legt. Als Land mit der bundesweit niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung kann sich Sachsen das leisten. Es wäre fahrlässig, anders zu handeln.
Pro-Kopf-Verschuldung in Euro pro Einwohner zum 30. Juni 2020
Quelle: Statistisches Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Schulden-Finanzvermoegen/Tabellen/liste-vorlaeufiger-schuldenstand-laender.html)
- Bremen – 53.049 Euro
- Hamburg – 18.838 Euro
- Berlin – 15.581 Euro
- Saarland – 14.727 Euro
- Schleswig-Holstein – 10.783 Euro
- Nordrhein-Westfalen – 10.429 Euro
- Sachsen-Anhalt – 9.961 Euro
- Niedersachsen – 7.793 Euro
- Thüringen – 7.452 Euro
- Rheinland-Pfalz – 7.334 Euro
- Hessen – 7.027 Euro
- Brandenburg – 6.999 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern – 5.199 Euro
- Baden-Württemberg – 4.002 Euro
- Bayern – 1.287 Euro
- Sachsen – 530 Euro
Wir plädieren für die Bildung eines Sondervermögens FONDS „SACHSEN 2050” neben dem regulären Haushalt. Die Einrichtung erfolgt mit dem Doppelhaushalt 2021/22, als Startkapital werden kreditierte Mittel im Umfang von 2,5 Milliarden Euro eingelegt, die langfristige Tilgung wird durch die Zuführung von Haushaltsüberschüssen gesichert.
Mit diesem „Fonds Sachsen 2050“ wird sichergestellt,
- dass konsumtive Ausgaben aus dem regulären Haushalt finanziert werden,
- dass Kredite nur für investive Ausgaben aufgenommen werden,
- dass Sachsen von der aktuellen Niedrigzinszeit dauerhaft profitiert,
- dass wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit erhalten werden,
- dass unser Land nicht abgehängt wird und in seine Zukunft investiert.
SONDERVERMÖGEN
„Fonds Sachsen 2050“
– Einrichtung ab dem Jahr 2021 – unbefristete Laufzeit –
Speisung:
Variante A (Kredite): einmalig mit DHH 2021/22 aus Krediten, ab DHH 2023/24 jährliche Zuführung eines zu definierenden Anteils möglicher Haushaltsüberschüsse
Variante B (Verringerte Zuführung Generationenfonds): Speisung durch 50% der geplanten, regulären Zuführung des Generationenfonds bis inklusive DHH 2025/26. Danach jährliche Zuführung eines zu definierenden Anteils möglicher Haushaltsüberschüsse
Verwendung der Mittel für:
a) spezifische Zukunftsinvestitionen und Investitionsförderprogramme aus Landesmitteln und
b) Eigenanteile des Landes für ausgewählte investive Förderprogramme des Bundes
c) ab 2023 (Variante A) Verwendung von 50 Prozent der zugeführten Haushaltsüberschüsse zur Tilgung
als Zukunftsinvestitionen gelten
insbesondere Investive Maßnahmen …
zum Ausbau von Kommunikationsnetzen im Zuge der Digitalisierung (Breitband, 5G u.ä.)
zum klimafreundlichen Umbau des Verkehrsnetzes (v.a. Angebotserweiterung und Stärkung im Öffentlichen Personen- und im schienengebundenen Güterverkehr sowie im Radverkehr)
zum ökologischen Umbau von Land‑,
Forst- und Ernährungswirtschaft
zur Stärkung von Forschung und Anwendung von Zukunftstechnologien (z.B. Wasserstoff, Künstliche Intelligenz, Health Sciences u.ä.)
zum klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung
+ Vorhabenscharfe Beschlussfassung des Landtages
durch jährliche ressortspezifische Zukunftsinvestitionsplanung mitberatend im Fachausschuss, federführend im HFA.