DIENSTRECHTSÄNDERUNG FÜR BEAMT:INNEN

18. Januar 2023

Haushalts- und Finanzausschuss

Tages­ord­nung der Aus­schuss­sit­zung (auf der Seite des Land­tages):

https://​www​.landtag​.sachsen​.de/​d​e​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​s​i​t​z​u​n​g​s​k​a​l​e​n​d​e​r​/​s​i​t​z​u​n​g​/​2​034

Dienstrechtsänderung für Beamt:innen

+++ Wahlfreiheit: Gesetzliche Krankenversicherung für neue Beamt:innen +++ 

Wer Beamtin oder Beamter wird, muss sich bisher privat kran­ken­ver­si­chern oder mas­sive finan­zi­elle Nach­teile in Kauf nehmen. Daran gibt es zurecht viel Kritik. Eine echte Wahl­frei­heit, sich ein­fach wie andere Arbeitnehmer:innen auch gesetz­lich z. B. bei der AOK zu ver­si­chern, gibt es nicht. Dabei gibt es gute Gründe für die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung: Die einen schätzen den Soli­da­ri­täts­ge­danken und die Mög­lich­keit, ihre Kinder und Ehe­partner kos­ten­frei mit­zu­ver­si­chern. Andere schätzen die ver­ein­fachte Art der Abrech­nungen und den unkom­pli­zierten Umgang.

Das wird nun bald in Sachsen mög­lich. Wer neu ins Beam­ten­ver­hältnis kommt, kann wählen:

  • indi­vi­du­elle Bei­hilfe und pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung wie bisher oder
  • pau­schale Bei­hilfe für die Hälfte des Bei­trages zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung

Den Vor­schlag hat der Haus­halts­aus­schuss heute zur Anhö­rung frei­ge­geben. Im Rahmen des umfang­rei­chen Gesetz­ent­wurfs zum Beam­ten­dienst­recht hat die Koali­tion einen Ände­rungs­an­trag gestellt, um diese neue Wahl­frei­heit gesetz­lich zu ver­an­kern.* 

“Für die SPD-Frak­tion ist die Besei­ti­gung dieses unge­rechten Nach­teils ein wich­tiger Schritt hin zu einer Bürger:innenversicherung. ” – Dirk Panter, Frak­ti­ons­vor­sit­zender

Wer Beamt:in wird, muss nun nicht mehr aus der ‘Gesetz­li­chen’ raus, son­dern kann wie gewohnt ein­fach und soli­da­risch ver­si­chert bleiben. Das kann bei­spiels­weise auch bei der Nach­wuchs­ge­win­nung im Schul­dienst und bei der Polizei helfen.

*Details zur Wahl­frei­heit bei der Kran­ken­ver­si­che­rung

  • neue Beamt:innen sowie bisher frei­willig gesetz­lich Ver­si­cherte können künftig alter­nativ zur bis­he­rigen indi­vi­du­ellen Bei­hilfe eine pau­schale Bei­hilfe zu den Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trägen wählen
  • pau­schale Bei­hilfe beträgt die Hälfte des Bei­trages zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung
  • Ent­schei­dung für die Pau­schale ist frei­willig und unwiderruflich/​neben der Pau­schale besteht kein Anspruch auf indi­vi­du­elle Bei­hilfen

      Übernahme des Tarifergebnisses

      Außerdem hat der Haus­halts­aus­schuss auch die Über­nahme des Tarif­er­geb­nisses im öffent­li­chen Dienst beraten. Dirk Panter: “In der Koali­tion besteht Einig­keit, dass das Tarif­er­gebnis über­nommen wird. Es ist ärger­lich, dass das nicht pünkt­lich zum 1. Dezember 2022 geschehen ist, schließ­lich war die Eini­gung lange bekannt. Wir sind froh, dass das Finanz­mi­nis­te­rium nun end­lich einen ent­spre­chenden Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt hat, den wir im Landtag so schnell als mög­lich beschließen werden. Ich bin froh, dass auf Initia­tive der Koali­ti­ons­frak­tionen jetzt zügig noch vor Beschluss des Gesetzes die Erhö­hung rück­wir­kend aus­ge­zahlt wird.”