Haushalt im Sozialausschuss: Schulsozialarbeit, Tafeln, Zuckertütenscheck
In seiner Sitzung am 21. November 2022 hat der Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Änderungsanträge der Landtagsfraktionen zum Doppelhaushalt 2023/24 beraten.
Die eingereichten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD umfassten zum Beispiel die Stärkung der Schulsozialarbeit, die Einführung eines Zuckertütenschecks und die Stärkung der Verbraucher:innen.
Gesundheit und Pflege
Die Änderungsanträge der Koalition sorgen hier für konkrete Unterstützung – sie geben Sicherheit in der Krise: für Verbraucher:innen, beim Pflegebudget der Kommunen oder auch mit Geld aus dem Landeshaushalt für die Tafeln. Außerdem stellen wir das Geld für die Modellprojekte des neuen Krankenhausgesetzes bereit. Besonders wichtig ist zudem, dass seitens der Koalition die dringend notwendige Förderung der Kurzzeitpflege auf den Weg gebracht wird.
- Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen
- Modellprojekte in der Gesundheitsversorgung (gemäß neuem Krankenhausgesetz) in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr
- Erhöhung des Pflegebudgets in den Kommunen
Der Sozialstaat muss gerade in schwierigen Zeiten für die Menschen da sein.
Simone Lang
Sprecherin für Soziales, Gesundheit und Pflege
Kinder, Jugend und Familie
Kinder, Jugendliche und Familien stehen im Mittelpunkt dieses Haushalts. Das zeigen auch die Änderungen der Koalition beim Ausbau der Schulsozialarbeit, bei der langfristigen Festschreibung der Jugendpauschale und bei der institutionellen Hilfe und Unterstützung von jungen Menschen.
Viele Eltern wissen, dass die Einschulung nicht nur ein großer Schritt für unsere Kleinsten ist. Er ist oft auch mit großen Kosten verbunden, egal ob für Ranzen, Sportzeug oder Hefte. Mit dem 100-Euro-Zuckertütenscheck wollen wir in den nächsten drei Jahren beim Füllen der Schultüte helfen.
- Eröhung der Mittel für Schulsozialarbeit
- + 3,4 Millionen EUR 2023
- + 3,3 Millionen EUR 2024
- von 66,5 Millionen Euro auf 73,2 Millionen Euro
- Zuckertütenscheck:
- 100 Euro Zuschuss für die Erstausstattung bei der Schuleinführung
- 4,5 Millionen Euro pro Jahr mind. 2023 bis 2025
- Jugendpauschale über 2024 hinaus gesichert
Mit dem 100-Euro-Zuckertütenscheck helfen wir in den nächsten drei Jahren beim Füllen der Schultüte.
Juliane Pfeil
Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie
Inklusion
Auch mit diesem Doppelhaushalt schließen wir eine weitere Lücke bei der Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Konkret haben nun alle taubblinden Menschen mit dem Merkzeichen TBl Anspruch auf Nachteilsausgleich.
- +790.000 Euro für Nachteilsausgleiche für Taubblinde gemäß Landesblindegeldgesetz
wir schließen eine weitere Lücke bei der Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Hanka Kliese
Sprecherin für Inklusion
Integration
Die Integration ist und bleibt eine dauerhafte Aufgabe unserer Gesellschaft. Deshalb stocken wir die Förderung für integrative Maßnahmen auf und schaffen ein landesweites ‘Online-Sprachmittler-Angebot’. Darüber hinaus fördert der Freistaat erstmals Sozialberatungsstellen, um eine Reintegration in das Regelsystem der Krankenversicherungen zu ermöglichen. Schätzungen zufolge leben bis zu 17.000 Menschen in Sachsen ohne ausreichende Krankenversicherung. Diese wollen wir mit diesem Angebot unterstützen.
- Aufstockung des Förderprogramms „Integrative Maßnahmen“
+ 1,6 Millionen Euro für 2023 und
+ 2,0 Millionen Euro für 2024
Die Integration ist und bleibt eine dauerhafte Aufgabe unserer Gesellschaft.
Albrecht Pallas
Sprecherin für Integration
Demokratie
- Stärkung des Programms Weltoffenes Sachsen
+ 4 Millionen Euro über beide Jahre
Erhöhung von 7,3 auf 9,3 Millionen Euro