+++ Kitas und Grundschulen öffnen ab 18. Mai +++
Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zu den Öffnungsplänen für Kitas und Schulen in Sachsen:
Wir freuen uns vor allem für die Kinder! Es ist gut, dass die Kitas nun vorsichtig öffnen. Kinder brauchen den Austausch mit anderen Kindern, um zu lernen und sich gut zu entwickeln. Die Vorgaben zum Infektionsschutz sind gut und nachvollziehbar. Feste Gruppen und Räume, Abholzonen und klare Regeln werden helfen, Infektionen zu vermeiden. Auch für die Eltern ist die Wiedereröffnung der Kitas eine große Erleichterung. Hier denken wir besonders an alleinerziehende Mütter und Väter.
Die vollständige Öffnung der Grundschulen begrüßen wir ebenso sehr. Es ist wichtig, dass sich der Unterricht hier an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Besonders das Ausprobieren und Einüben von selbständigem Lernen sollte im Vordergrund stehen. Die vom Kultusministerium empfohlene Konzentration auf die Kernfächer darf jedoch nicht zu einer Überlastung der Kinder führen – und steht auch im Widerspruch zu den bisher sehr nachvollziehbaren Aussagen des Kultusministers, dass an erster Stelle nicht die Erfüllung des Lehrplans, sondern das Wohl der Kinder steht. Hier gehören die musische und künstlerische Betätigung ebenso dazu wie die gemeinsame Bewegung – die auch mit Sicherheitsabstand möglich ist.
Für das Wohl der pädagogischen Fachkräfte in den Kitas und Schulen muss gesorgt werden. Mit den freiwilligen Tests macht das Ministerium hier ein wichtiges Angebot. Zur Sorge gehört auch, Fachkräften mit Risikofaktoren eine Tätigkeit ohne Kontakt zu ermöglichen.
Auch wenn es richtig ist, die Schulbesuchspflicht wieder einzuführen: Es kann Einzelfälle geben, in welchen es Kindern nicht zuzumuten ist, in die Schule geschickt zu werden (beispielsweise wenn ein Elternteil gravierende Vorerkrankungen hat). In diesem Fall ist es möglich, nach § 29 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes ein vorübergehendes Ruhen der Schulpflicht zu beantragen. Wir appellieren an die Kommunen, solche Anliegen sorgfältig zu prüfen und zu ermöglichen.
Hintergrund:
§ 29
Ruhen der Schulpflicht
(1) Über das Ruhen der Schulpflicht aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall entscheiden die Landkreise und Kreisfreien Städte für ihre schulpflichtigen Einwohner auf der Grundlage medizinischer und psychologischer Gutachten.
Ausführliche Informationen zum Öffnungskonzept gibt es im Blog des Kultusministeriums: