Pallas: Wir stellen sicher, dass Sachsen im Ernstfall gut geschützt ist!

14. Dezember 2023

Zur Debatte zur Ände­rung des Säch­si­schen Gesetzes über den Brand­schutz, Ret­tungs­dienst und Kata­stro­phen­schutz erklärt Albrecht Pallas, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag: 

“Wir stellen sicher, dass alle Säch­sinnen und Sachsen im Ernst­fall gut geschützt sind. Bereit sein, wenn es brennt. Da sein, wenn Hilfe gebraucht wird. Die Bevöl­ke­rung schützen, wenn die Natur die Men­schen for­dert. Dazu brau­chen wir koor­di­nierte Abläufe und beste Bedin­gungen. Mit der Novelle ver­bes­sern wir diese Arbeits­be­din­gungen für alle ehren- und haupt­amt­li­chen Hel­fe­rinnen und Helfer. Und wir stärken Inno­va­tion und Ent­wick­lungs­po­ten­tial für bes­seren Schutz und medi­zi­ni­sche Hilfe für die Bevöl­ke­rung in Sachsen.

Damit das gelingt, schaffen wir für die Träger des Ret­tungs­dienstes, also die Land­kreise, kreis­freien Städte und Ret­tungs­zweck­ver­bände, die soge­nannte Bereichs­aus­nahme. Das Aus­wahl- und Aus­schrei­bungs­ver­fahren dafür liegt nun in den Händen der kom­mu­nalen Ver­wal­tungen. Das stärkt den ehren­amt­lich orga­ni­sierten Kata­stro­phen­schutz und erwei­tert die Ent­schei­dungs­frei­heit der Kom­munen.

Beim Thema Hel­fer­gleich­stel­lung schließen wir eine Rege­lungs­lücke zur Frei­stel­lung von der Arbeit und Lohn­fort­zah­lung für ärzt­liche Eig­nungs­un­ter­su­chungen für ehren­amt­lich tätige Ange­hö­rige der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr sowie ehren­amt­liche Helfer im Kata­stro­phen­schutz. Wir haben den Begriff des “Ein­satzes” nach­ge­schärft, damit klar ist, wie umfang­reich eine Frei­stel­lung von der Arbeit zu erfolgen hat und damit die Lohn­er­satz­an­sprüche ein­deutig bestimmbar werden. Die För­der­mög­lich­keiten für die ehren­amt­lich Tätigen in der Berg­wacht und im Was­ser­ret­tungs­dienst wurden so ver­bes­sert. All das, damit die­je­nigen, die für den Bevöl­ke­rungs­schutz da sind, die best­mög­li­chen Bedin­gungen erhalten und auf keinen Fall Nach­teile für ihr Ehrenamt hin­nehmen müssen.”