Grünes Licht fürs Bildungsticket.
Am 18. Januar 2021 hat der sächsische Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) mit den Landkreisen und kreisfreien Städten Vereinbarungen für einen zukunftsfesten ÖPNV getroffen. Diese Vereinbarung beinhaltet, dass zum Schuljahr 2021/22 – also ab August – das Bildungsticket eingeführt wird.
Das Bildungsticket ist für alle Schüler*innen und Schüler verfügbar, kostet maximal 15 Euro/Monat und ist verbundweit gültig.
Das bereits eingeführte Azubi-Ticket für Berufsschüler*innen bleibt bestehen.
Zusätzlich können seit 2023 Freiwilligendienstleistende das Bildungsticket für 15 Euro erwerben.
Das bereits eingeführte Azubi-Ticket für Berufsschüler*innen und Freiwilligendienstleistende bleibt bestehen.
„Wir entlasten mit der Einführung des Bildungstickets die Familien und sorgen erneut für ein Stück mehr Bildungsgerechtigkeit. Alle Schülerinnen und Schüler können für 15 Euro das Ticket bekommen – egal, ob sie lange Schulwege in ländlichen Regionen oder kürzere in der Stadt haben; egal, ob sie am Nachmittag zum Sportverein im Nachbardorf oder zur Musikschule im anderen Stadtteil wollen. Das ist gerechte Mobilität, umweltfreundlich noch dazu.“
Kostengünstige Mobilität
Das Bildungsticket ermöglicht den Schüler*innen eine eigenständige und umweltgerechte Mobilität. Und zwar nicht nur im eigenen Landkreis- oder in der Großstadt, sondern im ganzen Verkehrsverbund.
Einfaches Ticket
Es gibt derzeit in Sachsen verschiedene Systeme der Schülerbeförderung in den einzelnen Zweckverbänden. Das sorgt dafür, dass nicht alle Schüler berechtigt sind und das es in Sachsen völlig unterschiedliche hohe Elternbeiträge gibt. Mit dem Bildungsticket gehört das der Vergangenheit an.
Entlastung für Familien
Das Bildungsticket entlastet Familien. Es ist günstiger und leistungsfähiger als Monatskarten und die klassische Schülerbeförderung.
Das Bildungsticket im Überblick
max. 15 Euro/Monat
Das Bildungsticket wird im Jahres-Abo maximal 15 Euro pro Monat, also maximal 180 Euro pro Jahr, kosten.
für Schüler*innen
Das Bildungsticket ist für alle Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen verfügbar. Außerdem für Schülerinnen an berufsbildenden Schulen, die keine duale Ausbildung absolvieren, z.B. Physiotherapeutinnen oder Erzieher. Für Azuis in dualer Ausbildung gibt es das Azubi-Ticket.
Den ganzen Tag, das ganze Jahr, in Bus und Bahn
Das Bildungsticket gilt in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV, im gesamten Verkehrsverbund (beim MDV im sächsischen Teil des Verbundraumes), das ganze Jahr und ganztägig.
In einem Verkehrsverbund
Grundsätzlich gilt das Ticket im Verkehrsverbund des Schulortes (beim MDV im sächsischen Teil des Verbundraumes). Bei Schul- und Wohnort in unterschiedlichen Verbundräumen kann alternativ der Verbundraum des Wohnortes gewählt werden.
Sofern eine tarifliche Anerkennung der beteiligten Verkehrsverbünde besteht, ist der Weg zwischen Wohnort und Schule auch über Verbundgrenzen hinweg im Bildungsticket enthalten.*
* vgl. Letter of Intent zwischen dem SMWA und der kommunalen Ebene https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/135399/download
Häufige Fragen und Antworten
Was ist das Bildungsticket?
Das Bildungsticket ist ein vom Freistaat Sachsen finanziertes Tarifangebot für alle Schülerinnen und Schüler zur Nutzung des ÖPNV. Es wird für maximal 15 Euro monatlich im Jahresabonnement angeboten.
Das Bildungsticket ersetzt nicht die gegenwärtigen Regeln und Angebote zur Schülerbeförderung in den Landkreisen und kreisfreien Städten sondern ergänzt diese um ein sachsenweit einheitliches, zusätzliches Angebot. Evtl. günstigere Angebote, z.B. zur herkömmlichen Schülerbeförderung, können weiterhin in Anspruch genommen werden.
Wieso hat es so lange gedauert, bis das Bildungsticket eingeführt wird?
Für den Öffentlichen Nahverkehr, also für Bus und Bahn, sind die Verkehrsverbünde zuständig. Träger der Verkehrsverbünde sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Mit ihnen mussten lange und zähe Verhandlungen geführt werden, um die notwendigen Veränderungen beim ÖPNV hinzubekommen.
In einem ersten Schritt wurde 2019 der Grundstein für das heutige Plus- und TaktBus-Netz gelegt, das sich zu einem bedeutenden Standbein des Öffentlichen Personennahverkehrs etabliert hat.
Außerdem wurden das AzubiTicket für alle Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden eingeführt und der Vorläufer des baldigen Bildungstickets, das SchülerfreizeitTicket, eingeführt.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen sowie alle Auszubildenden, die keine duale Ausbildung absolvieren, z.B. Physiotherapeutinnen oder Erzieher. Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.
Wie ist der Beförderungsanspruch geregelt?
Der Beförderungsanspruch ergibt sich aus der jeweiligen Schülerbeförderungssatzung in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das bedeutet, dass es zwar keine Mindestentfernungen für den Erwerb des Bildungstickets gibt, der Anspruch, ob auch wirklich ein Bus fährt, weiterhin in den Satzungen geregelt bleibt. Die freien Schülerverkehre bleiben vom Bildungsticket unberührt.
Welche Verkehrsmittel können genutzt werden?
Mit dem Bildungsticket können alle Verkehrsmittel des ÖPNV im gesamten (für den MDV: sächsischen) Verbundraum genutzt werden. Das Ticket gilt also nicht nur für den Weg von und zur Schule, sondern für alle Fahrten. Es ist ganzjährig, d.h. auch in den Sommerferien nutzbar.
Wo gilt das Bildungsticket?
Das Bildungsticket ist für einen Verbundraum gültig. Grundsätzlich gilt das Bildungsticket für den Verbund (beim MDV im sächsischen Teil des Verbundraumes), in dem sich die jeweilige Schule befindet. Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort in einem anderen Verkehrsverbund liegt, können wählen, für welchen Verbund ihr Ticket gelten soll.
Sofern eine tarifliche Anerkennung der beteiligten Verkehrsverbünde besteht, ist der Weg zwischen Wohnort und Schule auch über Verbundgrenzen hinweg im Bildungsticket enthalten.*
* vgl. Letter of Intent zwischen dem SMWA und der kommunalen Ebene https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/135399/download
wie hoch sind die Kosten?
Das Bildungsticket soll zu einem Preis von maximal 15 Euro pro Monat als Jahresabonnement (d.h. 180 Euro pro Jahr) angeboten werden. Es steht den Landkreisen und kreisfreien Städten jedoch frei, das Bildungsticket auch günstiger anzubieten.
wie wird das Bildungsticket finanziert?
Die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung erhalten für das Bildungsticket einen Ausgleich durch den Freistaat Sachsen in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr. Da das Ticket im August eingeführt wird, beträgt die Zuweisung für 2021 anteilig rund 20,8 Millionen Euro. Die Höhe und die Verteilung der Ausgleichszahlungen sind im Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) geregelt
Welche Voraussetzungen braucht es für die Einführung?
Der Landtag muss das Geld für die Finanzierung bereitstellen. Notwendig sind ca. 50 Millionen Euro pro Jahr. Außerdem muss das Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs geändert werden. Mit den Änderungsanträgen der Koalition zum Doppelhaushalt wird das Bildungsticket finanziell abgesichert.
Die Kommunen, also die Kreistage und die Stadträte der kreisfreien Städte müsse entsprechende Beschlüsse zur Einführung des Bildungstickets fassen.