Antrag für Kita-Moratorium beschlossen

26. September 2024

Am Montag haben die Koali­ti­ons­frak­tionen der 7. Legis­latur des Land­tages einen letzten gemein­samen Antrag ein­ge­reicht, der in der letzten Ple­nar­sit­zung dieser Legis­latur am 26.9.2024 beschlossen werden soll.

Mit dem Kita-Mora­to­rium bleibt das Geld im System. Bis zum Beschluss des nächsten Haus­halts haben die sin­kenden Kin­der­zahlen keine nega­tiven Aus­wir­kungen. Die Kom­munen und die Träger können die zusätz­li­chen Lan­des­mittel nutzen, um Per­sonal und wohn­ort­nahe Kita-Plätze zu halten. So kann die Qua­lität weiter ver­bes­sert werden. Die Kom­munen müssen die Zeit bis zum nächsten Haus­halt nicht selbst vor­fi­nan­zieren – das war uns als SPD-Frak­tion wichtig.

Juliane Pfeil

Pfeil: Wir stärken die früh­kind­liche Bil­dung und sichern Per­sonal in den Kitas

Zum im Säch­si­schen Landtag beschlos­senen Kita-Mora­to­rium erklärt Juliane Pfeil, Spre­cherin für Kin­der­ta­ges­stätten:

“Wir stärken die früh­kind­liche Bil­dung. Mit dem Kita-Mora­to­rium bleibt das Geld im System. Bis zum Beschluss des nächsten Haus­halts haben die sin­kenden Kin­der­zahlen keine nega­tiven Aus­wir­kungen. Die Kom­munen und die Träger können die zusätz­li­chen Lan­des­mittel nutzen, um Per­sonal und wohn­ort­nahe Kita-Plätze zu halten. So kann die Qua­lität weiter ver­bes­sert werden. Die Kom­munen können mit den Lan­des­mit­teln die Zeit bis zum nächsten Haus­halt über­brü­cken und müssen nicht selbst mit­fi­nan­zieren – das war uns als SPD-Frak­tion wichtig.”

“Das Kita-Mora­to­rium baut jetzt eine Brücke ins Jahr 2025. Spä­tes­tens mit dem Beschluss des Dop­pel­haus­halts 2025/2026 muss diese Brücke auf ein sicheres Fun­da­ment gestellt werden. Es müssen wei­tere Schritte zur Qua­li­täts­ver­bes­se­rung folgen. Und es braucht gemein­same Vor­schläge für eine neue Art der Kita-Finan­zie­rung. Wir sehen die finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten der Kom­munen und sind des­halb an ihrer Seite, wenn es um eine Reform des kom­mu­nalen Finanz­aus­glei­ches geht. Aber aus der Kin­der­be­treuung resul­tieren diese Schwie­rig­keiten gerade nicht, hier finan­ziert das Land fair.”


Hin­ter­grund: Die finan­zi­ellen Mittel des Landes zur För­de­rung der Kin­der­ta­ges­be­treuung im Haus­halts­jahr 2025 sollen unbe­schadet sin­kender Kin­der­zahlen vor­erst auf dem Niveau des Haus­halts­an­satzes des Jahres 2024 fort­ge­schrieben werden. Es geht also um 920,2 Mil­lionen Euro (im Haus­halts­titel 05 20/633 81), die nicht nur in 2024, son­dern auch 2025 zur Ver­fü­gung stehen sollen. So kann ein großer Teil des päd­ago­gi­schen Per­so­nals für die qua­li­ta­tive und inhalt­liche Wei­ter­ent­wick­lung der früh­kind­li­chen Bil­dung im Frei­staat Sachsen durch die Träger der früh­kind­li­chen Bil­dung bis auf Wei­teres gehalten werden.

Häufige Fragen und Antworten zum Kita-Moratorium

WER IST FÜR KITA ZUSTÄNDIG?

Die För­de­rung von Kin­dern in Tages­ein­rich­tungen und in Kin­der­ta­ges­pflege fällt unter die Leis­tungen der Jugend­hilfe, die grund­sätz­lich im “Sozi­al­ge­setz­buch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugend­hilfe” gere­gelt sind und in Sachsen durch die Bestim­mungen des “Gesetz über Kin­der­ta­ges­be­treuung” (Sächs­KitaG) ergänzt werden. Die öffent­li­chen Träger der Jugend­hilfe, also die Land­kreise und kreis­freien Städte, sind in erster Linie für die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tungen zuständig. Sie arbeiten dabei mit freien Trä­gern und kreis­an­ge­hö­rigen Gemeinden zusammen.

WELCHE KOSTEN ENT­STEHEN FÜR EINE KITA?

Durch den Betrieb einer Kita ent­stehen Per­sonal- und Sach­kosten. Um die Inklu­sion von Kin­dern zu gewähr­leisten, ent­steht ein inklu­si­ons­be­dingter Mehr­auf­wand. Im Jahr 2022 sind so Gesamt­kosten von 2.197.300.000 Euro – kurz: rund 2,2 Mil­li­arden Euro – ent­standen.

WER TRÄGT DIE KITA-KOSTEN?

Die Kita-Kosten werden von Gemeinden und freien Trä­gern, Land­kreisen, Eltern und dem Frei­staat Sachsen gemeinsam getragen. 

Damit Kosten ver­gleichbar sind und ein ein­heit­li­ches Rechen­mo­dell besteht, wird eine ein­heit­liche Bezugs­größe defi­niert: Dies ist ein Kind mit einer täg­li­chen neun­stün­digen Betreu­ungs­zeit.

WIE BETEI­LIGT SICH DER FREI­STAAT SACHSEN AN DEN KITA-KOSTEN?

Der Frei­staat betei­ligt sich an den Kosten mit einem Lan­des­zu­schuss, der aktuell bei 3.455 Euro je Kind und Jahr liegt – bezogen auf eine täg­liche neun­stün­dige Betreu­ungs­zeit. Davon sind jeweils 75 Euro zur Bezah­lung von zusätz­li­chem Per­sonal für die Schul­vor­be­rei­tung im Kin­der­garten gedacht. Für Inklu­si­ons­kinder gibt es einen zusätz­li­chen Lan­des­zu­schuss. Sor­bi­sche Kitas können für jede Gruppe, in der Kinder zwei­spra­chig geför­dert werden, einen zusätz­li­chen Lan­des­zu­schuss von 5.000 Euro jähr­lich erhalten.

WIE HABEN SICH DIE ZUWEN­DUNGEN DES LANDES FÜR DIE BETREUUNG IN DEN KITAS ENT­WI­CKELT?

2014 lag der Lan­des­zu­schuss bei 1.875 Euro. 2015 gab es nach sieben Jahren erst­mals wieder eine Erhö­hung, für die sich die SPD stark gemacht hatte. 2015 betrug der Lan­des­zu­schuss dann 2.010 Euro pro Kind. Ab 1. Sep­tember 2018 lag der Zuschuss bei 2.455 Euro, im Jahr 2022 waren es 3.037 Euro. Seit 1. August 2023 liegt der Lan­des­zu­schuss bei 3.455 Euro. Die letzte Erhö­hung erfolgte mit dem Dop­pel­haus­halt 2023/2024 und der Kita-Gesetz-Novelle. Das Plus von 418 Euro setzt sich aus 218 Euro für Qua­li­täts­ver­bes­se­rungen im Zuge der Ein­füh­rung einer Per­so­nal­re­serve und aus 200 Euro zum Aus­gleich für gestie­gene Per­sonal- und Sach­kosten zusammen.

Anders aus­ge­drückt: 2014 stellte das Land 431 Mil­lionen Euro zur Ko-Finan­zie­rung der Kitas zur Ver­fü­gung, 2018 waren es 816 Mil­lionen Euro und 2024 werden es 932 Mil­lionen Euro sein. Hinzu kommen noch Gelder für Inves­ti­tionen bspw. von Land und Bund.

Finan­zie­rung erfor­der­liche Per­sonal- u. Sach­kosten (ohne Mehr­auf­wand Inte­gra­tion) – in Mil­lionen Euro

Betreu­ungsartGemeinde
(inkl. Eigen­an­teil
freier Träger)
LandEltern­bei­trag
(unge­kürzt)
Krippe476,965,5 %130,017,9%120,916,6 %
Kin­der­garten281,732,6 %382,844,4 %198,423,0 %
Hort120,126,1 %229,649,9 %110,123,9 %
Schul­vor­be­rei­tung (zusätz­li­ches Per­sonal)4,719,3 %19,680,7 %0,00,0 %
Tages­pflege36,149,2 %21,729,6 %15,621,3 %
gesamt919,542,8 %783,736,5 %445,020,7 %

Finan­zie­rung der erfor­der­li­chen Per­sonal- und Sach­kosten Sachsen gesamt

Finan­zie­rung 2022in Mil­lionen Euroin Pro­zent
Gemeinden inkl. Eigen­an­teil freier Träger920,241,9
Land (inkl. 89,3 Mil­lionen Euro Bun­des­mittel)798,136,3
Eltern (tat­säch­lich gezahlte Bei­träge)335,315,3
Land­kreise und Kreis­freie Städte*143,76,5
* davon 109,7 Mil­lionen Euro Übernahme/​Erstattung Eltern­bei­träge (ent­spricht 5,0 Pro­zent Finan­zie­rungs­an­teil) und 34,0 Mil­lionen Euro Finan­zie­rung Mehr­auf­wand Inte­gra­tion (ent­spricht 1,5 Pro­zent Finan­zie­rungs­an­teil).
WIE ENT­WI­CKELN SICH DIE ELTERN­BEI­TRÄGE?

Wenn in einer Kita Erzie­he­rinnen und Erzieher mehr arbeiten, ihr Gehalt per Tarif­ver­trag erhöht wird sowie Kosten für Strom, Wasser oder Rei­ni­gung steigen, steht am Ende bei den soge­nannten Betriebs­kosten auch ein Mehr an Aus­gaben. Die Eltern­bei­träge werden pro­zen­tual zu den anfal­lenden Betriebs­kosten berechnet. Die SPD hat erreicht, dass eine ange­dachte Hebung der Pro­zent­grenzen ver­hin­dert wurde. Damit bleibt der Eltern­an­teil pro­zen­tual unver­än­dert. Er liegt höchs­tens bei 23 Pro­zent in der Krippe bzw. 30 Pro­zent im Kin­der­garten. In Summe kann der zu zah­lende Eltern­bei­trag aber wegen der stei­genden Betriebs­kosten anwachsen. Des­halb setzt sich die SPD wei­terhin für eine Decke­lung der Eltern­bei­träge ein und möchte lang­fristig eine gebüh­ren­freie Kita errei­chen, wobei dann der Frei­staat Sachsen die Eltern­bei­träge kom­pen­sieren würde. 

WIE ENT­WI­CKELN SICH DIE KIN­DER­ZAHLEN?

rech­ne­ri­sche Anzahl auf­ge­nom­mener 9‑h-Kinder,
Basis für die Aus­zah­lung des Lan­des­zu­schusses im Fol­ge­jahr

Betreu­ungsartIst
1.4.2023
Pro­gnose
1.4.2024
Pro­gnose
1.4.2025
Pro­gnose
1.4.2026
Pro­gnose
1.4.2027
Krippe43.52341.79039.86039.57039.440
Kin­der­ta­ges­pflege5.3485.0804.8304.7804.750
Kin­der­garten128.163126.280122.770117.440112.890
Hort83.31985.56086.40085.82084.410
Inklu­sion*5.2495.2105.1505.0504.950
gesamt265.604263.920259.010252.660246.440
* Kinder mit Behin­de­rung und Anspruch auf Ein­glie­de­rungs­hilfe

Im Jahr 2025 werden nach der vor­lie­genden Pro­gnose Lan­des­zu­schüsse für ca. 1.680 rech­ne­risch neun­stündig auf­ge­nom­mene Kinder weniger aus­zu­zahlen sein als im Jahr 2024. Im Jahr 2026 würden es noch einmal etwa ca. 4.900 weniger sein im Ver­gleich zu 2025.

Wesent­li­chen Ein­fluss auf die Höhe einer tat­säch­lich ent­ste­henden „Demo­gra­fi­schen Ren­dite” werden die Ist-Betreu­ungs­zahlen zum 1. April 2024 haben, die noch nicht vor­liegen. Ebenso ist die Pro­gnose der lan­des­durch­schnitt­li­chen Jah­res­per­so­nal­kosten je VZÄ an das Ergebnis der im vierten Quartal 2024 vor­lie­genden Bekannt­ma­chung nach § 14 Absatz 2 Sächs­KitaG für das Jahr 2023 anzu­passen.

WELCHE PER­SO­NAL­VER­ÄN­DE­RUNGEN WÜRDEN SICH AUS RÜCK­LÄU­FIGEN KIN­DER­ZAHLEN ERGEBEN?
Ein­rich­tungsartIst
1.4.2023
Pro­gnose
1.4.2024
Pro­gnose
1.4.2025
Krippe*10.43010.0159.552
Kin­der­garten*14.09813.89113.505
Hort*6.7416.9226.990
gesamt*31.26930.82730.047
* ein­schließ­lich des zusätz­li­chen Per­so­nal­be­darfes für Kinder mit Behin­de­rung und Anspruch auf Ein­glie­de­rungs­hilfe

Gegen­über 2023 ergäbe sich in 2024 ein Min­der­be­darf von etwa 440 VZÄ. Bei den vom SMK geschätzten lan­des­durch­schnitt­li­chen Per­so­nal­kosten 2024 von etwa 65.200 Euro je VZÄ wären etwa 28,7 Mio. Euro nötig, um das Per­sonal wei­terhin in glei­chem Umfang zu beschäf­tigen. Im Jahr 2025 würde sich der Per­so­nal­be­darf gegen­über 2024 um wei­tere ca. 780 VZÄ ver­rin­gern, was bei geschätzten Per­so­nal­kosten je VZÄ von etwa 67.650 Euro etwa 52,8 Mio. Euro Jah­res­per­so­nal­kosten ent­spräche. Die Annahmen bezüg­lich der Betreu­ungs­zahlen, des zurück­ge­henden Per­so­nal­be­darfes und der Jah­res­kosten je VZÄ sind jedoch gegen­wärtig noch mit deut­li­chen Unsi­cher­heiten behaftet.

WAS IST DAS ZIEL DES KITA-MORA­TO­RIUMS?

Die finan­zi­ellen Mittel des Landes zur För­de­rung der Kin­der­ta­ges­be­treuung im Haus­halts­jahr 2025 sollen unbe­schadet sin­kender Kin­der­zahlen vor­erst auf dem Niveau des Haus­halts­an­satzes des Jahres 2024 fort­ge­schrieben werden. Es geht also um 920,2 Mil­lionen Euro (im Haus­halts­titel 05 20/633 81), die nicht nur in 2024, son­dern auch 2025 zur Ver­fü­gung stehen sollen. So kann ein großer Teil des päd­ago­gi­schen Per­sonal für die qua­li­ta­tive und inhalt­liche Wei­ter­ent­wick­lung der früh­kind­li­chen Bil­dung im Frei­staat Sachsen durch die Träger der früh­kind­li­chen Bil­dung bis auf Wei­teres gehalten werden.

WIE WIRD DAS KITA-MORA­TO­RIUM PRAK­TISCH UMGE­SETZT?

Der Antrag beauf­tragt die Staats­re­gie­rung, einen Ver­fah­rens­vor­schlag für die Finan­zie­rung und Ver­tei­lung der Mittel für diese zusätz­liche Per­so­nal­res­source zu ent­wi­ckeln. Dies soll wie üblich in Abstim­mung mit der kom­mu­nalen Familie und den Kita-Inter­es­sens­ver­tre­tungen geschehen. Für die SPD ist klar, dass es mög­lichst pau­schal und büro­kra­tiearm von Statten gehen soll.

WEL­CHEN BEI­TRAG MÜSSEN DIE KOM­MUNEN ZUM KITA-MORA­TO­RIUM LEISTEN?

Die Gemeinden und freien Träger sind nicht zur unmit­tel­baren Mit­fi­nan­zie­rung auf­ge­for­dert. Das Kita-Mora­to­rium sichert nach jet­zigen Stand zusätz­liche Mittel in Höhe von 14,5 Mil­lionen Euro in 2025 zu, wenn die 9‑Stunden-Kinder zum Stichtag des 1. April 2024 zu Grunde gelegt werden. Damit können 210 Voll­zeit­äqui­va­lente (VZÄ) über das ganze Jahr oder 315 VZÄ bis August 2025 finan­ziert werden. Die Gemeinden und freien Träger tragen die Per­so­nal­ver­ant­wor­tung. Das bedeutet, dass sie über Anpas­sungs- und Umstruk­tu­rie­rungs­maß­nahmen vor Ort ent­scheiden. Mit dem “Kita-Mora­to­rium” soll eine Brücke gebaut werden, um Per­sonal halten zu können. 

WIE WIRD DAS KITA-MORA­TO­RIUM VER­STE­TIGT?

Neben dem Ver­fah­rens­vor­schlag zur kon­kreten Abwick­lung des Kita-Mora­to­riums in 2025 gilt es eine dau­er­hafte Lösung zu finden. Hierfür muss das Kita-Gesetz ange­passt werden. Klug wäre eine Ände­rung im Zuge des Haus­halts­be­gleit­ge­setzes 2025/2026, sodass dann auch lang­fris­tige Pla­nungs­si­cher­heit auf allen Seiten besteht.

MUSS DIE KITA-FINAN­ZIE­RUNG GRUND­SÄTZ­LICH AUF NEUE FÜSSE GESTELLT WERDEN?

Ja, wir brau­chen eine Über­ar­bei­tung des Kita-Finan­zie­rung-Mecha­nismus. Für die SPD ist eine Wei­ter­ent­wick­lung des Per­so­nal­schlüs­sels ent­lang päd­ago­gi­scher Stan­dards (Betreu­ungs­schlüssel) sowie finan­zi­eller Para­meter (Finan­zie­rungs­schlüssel) denkbar. Dabei spielt der Finan­zie­rungs­an­teil zwi­schen Frei­staat, Kom­munen und Eltern eine Rolle, müssen die unter­schied­li­chen Ein­rich­tungs­arten wie Krippe und Kin­der­ta­ges­pflege, Kin­der­garten, Schul­vor­be­rei­tung und Hort stärker dif­fe­ren­ziert Berück­sich­ti­gung finden und sollte die wei­tere Qua­li­täts­ver­bes­se­rung der früh­kind­li­chen Bil­dung in Sachsen im Fokus stehen. Um hierfür einen umfas­senden Reform­vor­schlag vor­zu­legen, sollte eine gemein­same Arbeits­gruppe Vor­ar­beiten leisten.


Antrag im Wortlaut

DRUCK­SACHE 7/17127

der Frak­tionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Thema: Kita-Moratorium zur Sicherung der „demografischen Rendite“

Der Landtag möge beschließen:

I. Der Landtag stellt fest:

  1. Kin­der­ta­ges­ein­rich­tungen sind Orte der Bil­dung und Erzie­hung. Dort erwerben Kinder basale Kom­pe­tenzen und Fähig­keiten, die für einen erfolg­rei­chen Start in die Grund­schule uner­läss­lich sind. Zusätz­lich gewähr­leisten sie durch ihr Betreu­ungs­an­gebot die Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf. Der Frei­staat Sachsen hat in den ver­gan­genen zehn Jahren erheb­liche Anstren­gungen unter­nommen, um jedem Kind einen Betreu­ungs­platz zur Ver­fü­gung zu stellen, dessen Eltern es wün­schen.
  2. Der Säch­si­sche Landtag hat mit dem Beschluss des Dop­pel­haus­halts 2023/24 bekräf­tigt: „Auch künftig wird der Frei­staat Sachsen bei der Wei­ter­ent­wick­lung der Kita-Finan­zie­rung den Schwer­punkt auf die Per­so­nal­aus­stat­tung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tungen legen, um so die Qua­lität der früh­kind­li­chen Bil­dung weiter zu stärken.“ (Drs 7/11845)
  3. Mit der Novel­lie­rung des Säch­si­schen Gesetzes zur För­de­rung von Kin­dern in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tungen und in Kin­der­ta­ges­pflege (Sächs­KitaG) im Jahr 2023 wurde der jähr­liche Lan­des­zu­schuss zur För­de­rung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tungen und der Kin­der­ta­ges­pflege (Kita-Pau­schale) sub­stan­ziell erhöht, um einer­seits Maß­nahmen der Qua­li­täts­ver­bes­se­rung zu finan­zieren und ande­rer­seits die säch­si­schen Gemeinden ange­sichts der all­ge­meinen Kos­ten­ent­wick­lung spürbar zu ent­lasten. Dafür sind im Haus­halts­jahr 2024 bei 05 20/633 81 Mittel von ins­ge­samt 920,2 Mil­lionen Euro für ent­spre­chende Aus­gaben ver­an­schlagt.
  4. Gemäß § 18 Absatz 1 Sächs­KitaG wird der jähr­liche Lan­des­zu­schuss als gesetz­lich ver­an­kerter Pau­schal­be­trag je auf­ge­nom­menem Kind, berechnet auf eine täg­liche neun­stün­dige Betreu­ungs­zeit, gezahlt. Steigt die Zahl der auf­ge­nom­menen Kinder, erhöht sich die Gesamt­summe der ver­aus­gabten Mittel; sinkt deren Zahl, werden ent­spre­chend weniger Aus­gaben getä­tigt. Dieser Finan­zie­rungs­me­cha­nismus führt dazu, dass den Gemeinden als Träger der Kin­der­ta­ges­be­treuung in Folge sin­kender Kin­der­zahlen künftig weniger Lan­des­mittel zufließen. Damit päd­ago­gi­sches Per­sonal für die qua­li­ta­tive und inhalt­liche Wei­ter­ent­wick­lung der früh­kind­li­chen Bil­dung im Frei­staat Sachsen durch die Träger der früh­kind­li­chen Bil­dung bis auf Wei­teres gehalten werden kann, sollen die finan­zi­ellen Mittel des Landes zur För­de­rung der Kin­der­ta­ges­be­treuung im Haus­halts­jahr 2025 unbe­schadet sin­kender Kin­der­zahlen vor­erst auf dem Niveau des Haus­halts­an­satzes des Jahres 2024 fort­ge­schrieben werden („Kita-Mora­to­rium“).

II. Der 8. Säch­si­sche Landtag und die Staats­re­gie­rung werden gebeten,

  1. im Regie­rungs­ent­wurf zum Dop­pel­haus­halt 2025/2026 für die För­de­rung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tungen und Kin­der­ta­ges­pflege im Jahr 2025 im Sinne eines „Kita-Mora­to­riums“ die Mittel des Jahres 2024 zunächst auf glei­chem Niveau fort­zu­schreiben und im Zuge der vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung bis zum Beschluss des Dop­pel­haus­halts 2025/2026 eine ent­spre­chende Bewirt­schaf­tung sicher­zu­stellen.
  2. einen Ver­fah­rens­vor­schlag für die Finan­zie­rung und Ver­tei­lung der Mittel für diese zusätz­liche Per­so­nal­res­source zu ent­wi­ckeln.
  3. mit Blick auf die Siche­rung wohn­ort­naher Kin­der­ta­ges­be­treuung ins­be­son­dere im länd­li­chen Raum die Kin­der­ta­ges­pflege als wert­volles fami­li­en­nahes Betreu­ungs­an­gebot zu stärken und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln.

Begrün­dung:

Mit dem Beschluss des Antrags soll der Lan­des­zu­schuss zur Finan­zie­rung der Kin­der­ta­ges­be­treuung im Jahr 2025 trotz sin­kender Kin­der­zahlen auf dem Niveau des Jahres 2024 gesi­chert werden.

Die Finan­zie­rung der Kin­der­ta­ges­be­treuung richtet sich nach dem der­zeitig gül­tigen Per­so­nal­schlüssel, der keinen oder kaum Spiel­raum für zusätz­li­ches Per­sonal vor­sieht. Die Träger, ins­be­son­dere die Kom­munen, sollen durch das „Kita-Mora­to­rium“ im Jahr 2025 in die Lage ver­setzt werden, ihren Per­so­nal­be­stand trotz rück­läu­figer Kin­der­zahlen zu sta­bi­li­sieren. Vor­aus­set­zung ist, dass die Kom­munen das päd­ago­gi­sche Fach­per­sonal bis zur Fort­schrei­bung des Säch­si­schen Bil­dungs­planes sowie den erfor­der­li­chen Anpas­sungen der recht­li­chen Rah­men­be­din­gungen, zumin­dest anteilig, wei­ter­be­schäf­tigen.

Der Antrag (Drs. 7/17127) kann hier her­un­ter­ge­laden werden: https://2019–2024.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/Drs_7_17127_0.pdf