Nach jeder Wahl muss der Landtag neu über die Höhe der Diäten ent­scheiden. In dieser Legis­latur wurden die Bezüge an die Rich­ter­be­sol­dung gekop­pelt. Aber auf­grund der Corona-Pan­demie beschloss der Landtag für die Jahre 2020 und 2021 jeweils eine Null­runde. Wäh­rend die Besol­dung also stieg, setzten die Abge­ord­neten für zwei Jahre aus. Nun tritt die neue Diä­ten­re­ge­lung zum 1. April 2022 in Kraft. Bereits vor einem Jahr in Kraft getreten sind die Abschaf­fung des vor­zei­tigen Ren­ten­ein­tritts und die schär­feren Trans­pa­renz­re­geln.

Mehrausgaben für den Landeshaushalt? Ja, aber!

 

Ja, die getrof­fenen Beschlüsse sorgen für Mehr­aus­gaben. Aber wenn man genauer hin­schaut, bleiben die Aus­gaben für das Par­la­ment gemessen am gesamten Haus­halt gleich:

  • Im Jahr 2011 umfasste der Gesamt­haus­halt 15,5 Mil­li­arden Euro. Die Kosten für den Landtag (Ein­zel­plan 01 des Haus­halts) betrugen 50,5 Mil­lionen Euro. Das ent­sprach einem Anteil von 0,3 Pro­zent.
  • Im Jahr 2021, belief sich der Gesamt­haus­halt auf 21 Mil­li­arden Euro, die Kosten für das Par­la­ment betrugen dabei 65 Mil­lionen Euro. Das ent­sprach also nach wie vor einem Anteil von 0,3 Pro­zent.

Dabei ist die Erhö­hung Teil des im ver­gan­genen Jahr erneu­erten Abge­ord­ne­ten­ge­setzes und sollte nicht los­ge­löst davon betrachtet werden. Daher haben wir einen Rück­blick auf die gesamten Ände­rungen des Abge­ord­ne­ten­ge­setzes zusam­men­ge­stellt:

Was waren die wesentlichen Punkte des neuen Abgeordetengesetzes?

  • Die Mög­lich­keit des vor­zei­tigen Ren­ten­ein­tritts wurde abge­schafft. Abge­ord­nete haben – wie alle Beschäf­tigten – erst ab 67 Jahren einen Anspruch auf abschlags­freie Alters­ent­schä­di­gung.
  • Die Trans­pa­renz­re­geln wurden geschärft. So kann sich die Öffent­lich­keit besser über Neben­tä­tig­keiten und die zuge­hö­rigen Ein­künfte von Abge­ord­neten infor­mieren.
  • Die Abge­ord­ne­ten­diät wird vom aktu­ellen Stand 5.943,50 EUR (seit 01.08.2019) auf 6.237,04 EUR (ab 01.04.2022) erhöht und ori­en­tiert sich damit an der Besol­dung von Rich­tern (R2/6) am Land­ge­richt.
  • Die Mittel für die Beschäf­ti­gung von Mitarbeiter/​innen wurden von 1,5 auf 2,0 Stellen pro Abgeordneter/​m erhöht. Mit dem Haus­halts­ge­setz wurden außerdem die Mittel für die Frak­ti­ons­fi­nan­zie­rung erhöht.

Warum die Anpassung wichtig war

 

Eine gute Demo­kratie braucht ein leis­tungs­fä­higes Par­la­ment. In den letzten Jahren wurden die Aus­gaben, die sich auf die per­sön­liche Finan­zie­rung der Abge­ord­neten beziehen, Schritt für Schritt redu­ziert. Und zwar, indem Pri­vi­le­gien gekappt wurden – auch mit dem aktu­ellen Beschluss. Die Mittel fließen statt­dessen in Mitarbeiter/​innen und in die Frak­ti­ons­ar­beit. Das halten wir für wichtig und gut.

  • Ein Par­la­ment, das eine inten­sive Kom­mu­ni­ka­tion mit der Bevöl­ke­rung, mit Ver­bänden und Unter­nehmen, mit Inter­es­sen­gruppen und der Gesell­schaft pflegt,
  • Ein Par­la­ment, das die Regie­rung wirksam kon­trol­liert und dabei die Anliegen der Bür­ge­rinnen und Bürger kraft­voll ver­tritt.
  • Und nicht zuletzt ein Par­la­ment, das den Sach­ver­stand und die per­so­nellen Res­sourcen hat, Gesetz­ent­würfe fun­diert zu beur­teilen, selbst zu schreiben und das in seiner Mei­nungs­fin­dung nicht von anderen abhängig ist – weder von den Minis­te­rien noch von Lob­by­ver­bänden.

 

Auf der 30. Ple­nar­sit­zung am 19.05.2021 erklärte unsere Par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­füh­rerin Sabine Friedel warum die Koali­tion das Abge­ord­ne­ten­ge­setz geän­dert wurde: