Nach jeder Wahl muss der Landtag neu über die Höhe der Diäten entscheiden. In dieser Legislatur wurden die Bezüge an die Richterbesoldung gekoppelt. Aber aufgrund der Corona-Pandemie beschloss der Landtag für die Jahre 2020 und 2021 jeweils eine Nullrunde. Während die Besoldung also stieg, setzten die Abgeordneten für zwei Jahre aus. Nun tritt die neue Diätenregelung zum 1. April 2022 in Kraft. Bereits vor einem Jahr in Kraft getreten sind die Abschaffung des vorzeitigen Renteneintritts und die schärferen Transparenzregeln.
Mehrausgaben für den Landeshaushalt? Ja, aber!
Ja, die getroffenen Beschlüsse sorgen für Mehrausgaben. Aber wenn man genauer hinschaut, bleiben die Ausgaben für das Parlament gemessen am gesamten Haushalt gleich:
- Im Jahr 2011 umfasste der Gesamthaushalt 15,5 Milliarden Euro. Die Kosten für den Landtag (Einzelplan 01 des Haushalts) betrugen 50,5 Millionen Euro. Das entsprach einem Anteil von 0,3 Prozent.
- Im Jahr 2021, belief sich der Gesamthaushalt auf 21 Milliarden Euro, die Kosten für das Parlament betrugen dabei 65 Millionen Euro. Das entsprach also nach wie vor einem Anteil von 0,3 Prozent.
Dabei ist die Erhöhung Teil des im vergangenen Jahr erneuerten Abgeordnetengesetzes und sollte nicht losgelöst davon betrachtet werden. Daher haben wir einen Rückblick auf die gesamten Änderungen des Abgeordnetengesetzes zusammengestellt:
Was waren die wesentlichen Punkte des neuen Abgeordetengesetzes?
- Die Möglichkeit des vorzeitigen Renteneintritts wurde abgeschafft. Abgeordnete haben – wie alle Beschäftigten – erst ab 67 Jahren einen Anspruch auf abschlagsfreie Altersentschädigung.
- Die Transparenzregeln wurden geschärft. So kann sich die Öffentlichkeit besser über Nebentätigkeiten und die zugehörigen Einkünfte von Abgeordneten informieren.
- Die Abgeordnetendiät wird vom aktuellen Stand 5.943,50 EUR (seit 01.08.2019) auf 6.237,04 EUR (ab 01.04.2022) erhöht und orientiert sich damit an der Besoldung von Richtern (R2/6) am Landgericht.
- Die Mittel für die Beschäftigung von Mitarbeiter/innen wurden von 1,5 auf 2,0 Stellen pro Abgeordneter/m erhöht. Mit dem Haushaltsgesetz wurden außerdem die Mittel für die Fraktionsfinanzierung erhöht.
Warum die Anpassung wichtig war
Eine gute Demokratie braucht ein leistungsfähiges Parlament. In den letzten Jahren wurden die Ausgaben, die sich auf die persönliche Finanzierung der Abgeordneten beziehen, Schritt für Schritt reduziert. Und zwar, indem Privilegien gekappt wurden – auch mit dem aktuellen Beschluss. Die Mittel fließen stattdessen in Mitarbeiter/innen und in die Fraktionsarbeit. Das halten wir für wichtig und gut.
- Ein Parlament, das eine intensive Kommunikation mit der Bevölkerung, mit Verbänden und Unternehmen, mit Interessengruppen und der Gesellschaft pflegt,
- Ein Parlament, das die Regierung wirksam kontrolliert und dabei die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kraftvoll vertritt.
- Und nicht zuletzt ein Parlament, das den Sachverstand und die personellen Ressourcen hat, Gesetzentwürfe fundiert zu beurteilen, selbst zu schreiben und das in seiner Meinungsfindung nicht von anderen abhängig ist – weder von den Ministerien noch von Lobbyverbänden.
Auf der 30. Plenarsitzung am 19.05.2021 erklärte unsere Parlamentarische Geschäftsführerin Sabine Friedel warum die Koalition das Abgeordnetengesetz geändert wurde: