Anhörung zu neuem Medienstaatsvertrag

16. Januar 2023

Montag, 16. Januar 2023

Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus

Tages­ord­nung der Aus­schuss­sit­zung (auf der Seite des Land­tages):

+++ Anhörung zu neuem Medienstaatsvertrag +++

Der Medi­en­staats­ver­trag soll geän­dert werden. Das haben die Ministerpräsident:innen der Länder im Oktober ver­ein­bart. Die Län­der­par­la­mente müssen diese Ver­ein­ba­rung nun im Rahmen eines Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens beschließen. Dazu hat der Landtag am 16.1. eine öffent­liche Anhö­rung durch­ge­führt, in der u.a. die Inten­dantin des MDR Prof. Dr. Karola Wille, und der ARD-Vor­sit­zende Prof. Dr. Kai Gniffke gehört wurden.

Unser Frak­ti­ons­vor­sit­zender und Medi­en­po­li­tiker Dirk Panter schätzt das Vor­haben nach der Anhö­rung wie folgt ein: “Die Ände­rung des Staats­ver­trages ist ein wich­tiger Zwi­schen­schritt für Reformen beim  öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk (ÖRR). Die Dis­kus­sionen über den ÖRR werden oft ja sehr breit und manchmal leider auch sehr unsach­lich geführt. Trotzdem sind Reformen nötig – das haben die Anstalten ver­standen. Von den ARD-Vertreter:innen wurde heute sehr deut­lich gemacht, dass sich die ARD auf dem Reformweg befindet. Dadurch eröffnet sich die Chance, die Debatte sach­lich und kon­kret zu führen. 

Ziel sollte sein, dass es ein qua­li­tativ hoch­wer­tiges Pro­gramm und gute digi­tale Ange­bote des ÖRR gibt. Dass die Gebührenzahler:innen trans­pa­rent wissen, wofür Geld aus­ge­geben wird und dass gute und gut aus­ge­stat­tete Kon­troll­me­cha­nismen in den Anstalten wirken.  

Ich begrüße es aus­drück­lich, dass der ARD-Vor­sit­zende Kai Gniffke in der Anhö­rung ange­kün­digt hat, binnen 12 Monaten wei­tere, kon­krete Reform­vor­schläge zu unter­breiten. Wenn er, laut seiner Aus­sage, noch nie eine solche Auf­bruch­stim­mung in der ARD wahr­ge­nommen habe, dann stimmt mich das opti­mis­tisch.”

Den Gesetz­enen­turf gibt es hier: https://2019–2024.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/7_Drs_11327_0_1_1_.pdf 

Mit dem neuen Staats­ver­trag wird ein wich­tiger Zwi­schen­schritt für Reformen beim öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk (ÖRR) unter­nommen. Im Wesent­li­chen geht es um die Pro­fil­schär­fung des ÖRR, eine (Neu-)Definition des Auf­trages und um Struk­tur­op­ti­mie­rung sowie um die Stär­kung der Kon­trolle durch die Gre­mien (v.a. bei Pro­gramm und Finanzen). So soll die Gesamt­zahl der Pro­gramme beschränkt und eine reine Online-Ver­brei­tung man­cher Pro­gramme ermög­licht werden. Die Media­theken und damit die digtale Nut­zung werden gestärkt. Zudem soll die Unter­schei­dung von Mei­nung und Bericht­erstat­tung deut­li­cher werden. Auch gibt es einen gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Dialog mit der Bevöl­ke­rung über Angebot/​Programm, Viel­falts­si­che­rung, Auf­ga­ben­er­fül­lung und Trans­pa­renz.