+++ Sofortprogramm zum Schutz gut integrierter Familien +++ vorübergehenden Abschiebestopp verfügen +++ Koalitionsvertrag einhalten +++
Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Montag zur Forderung nach einem Sofortprogramm zum Schutz von gut integrierten Familien:
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat ein Positionspapier zur Abschiebepraxis im Freistaat vorgelegt. Das Innenministerium und die zuständigen Behörden werden aufgefordert, ein Sofortprogramm zum Schutz von gut integrierten Familien aufzulegen und umzusetzen. Zudem soll das Härtefallverfahren humaner werde.
„In den vergangenen Monaten haben sich in Sachsen inhumane Vorfälle gehäuft, bei denen vor allem gut integrierte Familien mit Kindern betroffen waren. Eine Abschiebung von minderjährigen Kindern mitten in der Nacht steht im absoluten Widerspruch zu unserer Koalitionsvereinbarung. Diese Praxis sächsischer Behörden ist für uns als SPD-Fraktion nicht länger haltbar“, so SPD-InnenexperteAlbrecht Pallas. „Das Innenministerium muss jetzt endlich zügig handeln.“
„Zuletzt machte die Abschiebung der georgischen Familie Imerlishvili mit sieben Kindern aus Pirna Schlagzeilen. In diesem konkreten Fall verlangen wir, dass die Familie legal wieder einreisen darf und hier das laufende Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise das Härtefallverfahren durchgeführt werden kann. Bis zur Klärung der Vorfälle um die Abschiebung der Familie aus Pirna soll ein Abschiebestopp für Familien aus Sachsen verhängt werden.“
„Zudem muss das Innenministerium jetzt zügig ein Leitfaden erarbeiten, der die Situation der Kinder in den Blick nimmt. Dort soll unter anderem geregelt werden, dass Familien mit minderjährigen Kindern nicht mehr zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr abgeschoben werden. Zudem müssen die Jugendämter in die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen einbezogen werden, wenn minderjährige Kinder betroffen sind.
„Das Innenministerium soll außerdem die Ausländerbehörden anweisen, dass bis zum rechtsverbindlichen Abschluss von Duldungsverfahren gut integrierter Asylsuchender oder von Menschen in Ausbildung beziehungsweise in Beschäftigung von Abschiebungen abgesehen wird. Entscheidungen der Härtefallkommission müssen so verbindlich wie möglich sein. Das Innenministerium muss bei beabsichtigten Entscheidungen gegen das Votum der Kommission die verantwortlichen Mitglieder anhören und seine abweichende Entscheidung ausführlich und schriftlich begründen.“
Sofortprogramm zum Schutz integrierter Familien
Positionspapier der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Dresden, 26. Juli 2021
In der Nacht vom 9. auf den 10. Juni 2021 wurde erneut deutlich, woran die Abschiebe-Praxis im Freistaat Sachsen krankt. Mitten in der Nacht wurde in Pirna die georgische Familie Imerlishvili mit sieben Kindern aus den Betten geklingelt und aufgefordert, ihr Hab und Gut nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland in wenigen Koffern zu verstauen. Erneut hat Sachsen einer gut integrierten Familie mit minderjährigen Kindern und arbeitstätigen Eltern die Chance genommen, dauerhaft in unserem Land zu bleiben. Einer Familie, die in der Nachbarschaft bestens integriert war und sich in unsere Gesellschaft aktiv eingebracht hat. Dabei läuft nach wie vor ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG). Die zuständigen Ausländerbehörden auf kommunaler und Landesebene haben die Entscheidung zum Antrag jedoch nicht abgewartet und damit den bundesrechtlich eröffneten Spielraum für eine Brücke in die Zuwanderung ad absurdum geführt. Leider konnte auch die kurzfristige Entscheidung der Härtefallkommission, sich mit dem Fall befassen zu wollen, den Abschiebevorgang nicht unterbinden.
Darüber hinaus wurde erneut die Verständigung aus dem Koalitionsvertrag ignoriert, wonach wir gewährleisten, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden. Eine Abschiebung von minderjährigen Kindern mitten in der Nacht steht im absoluten Widerspruch zu dieser Vereinbarung.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden viele solcher Fälle bekannt und auch öffentlich dokumentiert: Adelina Ajeti aus Leipzig, Faisal Jahangir aus Meißen, Carolina Roraima Cuare aus Bautzen, die Familie Pareulidze-Gardasvili aus Meißen oder Ali Sufyan aus Dresden und andere mehr. Sie alle waren in Sachsen gut integriert, waren in Ausbildung oder in festen Anstellungsverhältnissen, hatten Kinder, die hier geboren worden sind und erfolgreich die Schule besuchten, viele erwarben zertifizierte Deutsch-Kenntnisse und hatten Freundinnen und Freunde, Arbeitskollegen, Chefinnen und Bekannte, die sich für sie einsetzten. Oft vergebens.
Diese Praxis sächsischer Behörden ist für uns als SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag nicht länger haltbar.
Daher fordern wir das Sächsische Staatsministerium des Innern und die zuständigen Behörden auf, ein Sofortprogramm zum Schutz von gut integrierten Familien aufzulegen und umzusetzen, welches wenigstens folgende Punkte beinhaltet:
- Im Fall der georgischen Familie aus Pirna die Ausstellung einer Betretenserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde, damit diese legal wieder einreisen und hier das laufende Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. das Härtefallverfahren durchführen kann.
- Die Verhängung eines Abschiebestopps für Familien in Sachsen bis zur Klärung der Vorfälle in Pirna.
- Die Erarbeitung und Durchsetzung eines Leitfadens Rückführungspraxis zur Vermeidung jeder Form von Kindeswohlgefährdung.
- Dort soll u.a. geregelt werden:
- keine Abschiebung von Familien mit minderjährigen Kindern in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr.
- Beteiligung des Jugendamtes bei der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen, von denen auch Minderjährige betroffen sind.
- Die Einrichtung eines Abschiebemonitorings bzw. einer Abschiebebeobachtung (durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege) mit festen Ansprechpartner:innen.
- Erlass von Anwendungshinweisen durch das Sächsische Staatsministerium des Innern zu den Paragrafen 25a und 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG), um die Anwendungsfrequenz des bundesgesetzlich eröffneten Spielraums seitens der Ausländerbehörden zu erhöhen und zu vereinheitlichen.
- eine Anweisung des Sächsische Staatsministeriums des Innern an die Ausländerbehörden, dass in Fällen, bei denen Anträge auf Aufenthaltsgewährung aufgrund guter Integrationsleistung (§§ 25a, 25b AufenthG) oder Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung (§§ 60c, 60d AufenthG) im Verfahren sind, von einer Abschiebung bis zum rechtsverbindlichen Ende des Verfahrens abgesehen wird (Verfahrensduldung).
Darüber hinaus arbeiten wir in der Koalition daran, den humanitären Charakter des Härtefallverfahrens zu stärken. Unser Ziel ist es, dass:
- mehr Menschen die Möglichkeit auf ein Härtefallverfahren erhalten,
- sich die Härtefallkommission auch bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung mit Fällen befassen kann,
- Ausländerbehörden verpflichtet werden, über die Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission proaktiv und qualifiziert zu beraten,
- Entscheidungen der Härtefallkommission so verbindlich wie möglich sind,
- das Sächsische Staatsministerium des Innern bei beabsichtigten Entscheidungen gegen das Votum der Kommission die verantwortlichen Mitglieder anhören und seine abweichende Entscheidung ausführlich und schriftlich begründen muss